Betreff
Antrag der UBG-Fraktion zum Ratsbeschluss vom 04.11.1997 zur Nordumgehung Nottuln - Ratsprotokoll zu TOP 7 Nr. 2.2 - Teilbeschluss Planung Nahversorgung/Lebensmittelmarkt
Vorlage
022/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

gem. Antrag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln möge beschließen, den Teilbeschluss „Planung Nahversorgungsmarkt/Lebensmittelmarkt“ des unter TOP 7 Nr. 2.2 gefassten Ratsbeschluss vom 04.11.1997 aufzuheben“

oder

Vorschlag der Verwaltung:

Die Zielvorgaben zur Entwicklung des Einzelhandels in Nottuln ergeben sich aus den jeweils vom Rat beschlossenen Einzelhandelskonzepten. Die Frage einer Nahversorgung im südlichen Bereich des Ortsteils soll explizit im Rahmen der derzeit beginnenden Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts an den Gutachter herangetragen werden und im Rahmen der Fortschreibung hinsichtlich Notwendigkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit untersucht werden.


Sachverhalt:

Der Antrag der UBG-Fraktion ist Anlage 1 zu entnehmen. Als Ergänzung ist ein Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 04.11.1997 als Anlage 2 beigefügt.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Ratsbeschluss von 1997 hinsichtlich des Aspekts Nahversorgung von der aktuelleren Beschlusslage zum Einzelhandelskonzept 2010 überlagert. In der Sitzung des Rates vom 01.06.2010 (VL 087/2010) wurde dieses Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für den Bereich Einzelhandel beschlossen. Es bildete im Nachgang die erforderliche Abwägungsgrundlage für eine ganze Reihe von Bebauungsplanverfahren.

Dieses Einzelhandelskonzept behandelt explizit auch die Frage einer Nahversorgung für den südlichen Teilbereich des Ortsteils Nottuln und erkennt ebenfalls eine Versorgungslücke in diesem Bereich (Auszug siehe Anlage 3). Empfohlen wird auch hier die Ansiedlung eines kleinen Nahversorgers.

Im Nachgang zur Aufstellung des EZH-Konzeptes hat sich in mehreren Gesprächen mit Betreibern gezeigt, dass für einen entsprechenden neuen Standort in diesem Bereich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kein Interesse besteht. Durch Schließung des Nahversorgers im Bereich der Dülmener Straße hat sich die Situation seitdem sogar noch verschärft.

Insofern stellt sich die Frage, ob die Zielvorstellung für diesen Bereich – wie auch im Antrag der UBG angesprochen – noch realitätsnah ist.

Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2014 ohnehin das Einzelhandelskonzept der Gemeinde fortgeschrieben werden soll, stellt sich die Frage, ob man den Gutachter gezielt auffordern soll, die Situation der Nahversorgung in diesem Bereich erneut zu untersuchen und eine Einschätzung zu Realisierungsmöglichkeiten zu geben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der UBG-Fraktion

Anlage 2: Auszug aus dem Ratsbeschluss vom 04.11.1997

Anlage 3: Auszug aus dem Einzelhandelskonzept 2009