Betreff
Schließung des Bewegungsbades im Krankenhaus Nottuln zum 31.12.2013
Gewährung von Badezeiten für Therapiegruppen im öffentlichen Hallenbad der Gemeinde Nottuln
Vorlage
019/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, den Badeplan unverzüglich wie folgt zu ändern:

 

 

 

 

          _____                                                           _________                                           

     alternativ:

  1. Der Badeplan wird nicht geändert.

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung der Geschäftsführung der Christophorus Kliniken in Coesfeld im vergangenen Jahr, das Bewegungsbad im Krankenhaus Nottuln zum Jahresende 2013 zu schließen, haben die Vertreter der Therapiegruppen, die das Bad im Krankenhaus bis dahin genutzt haben, mit der Verwaltungsleitung Kontakt aufgenommen und um Badezeiten im kommunalen Hallenbad nachgefragt. Über die bisherigen Ergebnisse in dem Bestreben, den Therapiegruppen Alternativen bieten zu können, wird im Folgenden informiert:

 

Seit jeher bemüht sich die Betriebsleitung, nicht zuletzt aus Kostengründen, das Hallenbad der Gemeindewerke Nottuln zeitlich weitgehend auszulasten. Neben dem Schulschwimmen und dem öffentlichen Badebetrieb werden Kinderschwimmkurse und Aquafitnesskurse angeboten. Die DLRG Ortsgruppe Nottuln ist im Hallenbad beheimatet und bedarf aufgrund der hohen Mitgliederzahlen (2013 = 538; davon 324 Kinder und Jugendliche) eines entsprechenden zeitlichen Bedarfs, um die Schwimmausbildung im Rahmen des Trainingsbetriebes sicherzustellen. Insbesondere durch die Unterstützung der DLRG-Ortsgruppe Nottuln im Aufsichtsdienst, wird der reibungslose Betrieb in der Wellenfreibadsaison erst möglich.

 

Die hohe Auslastung des Hallenbades ist einerseits erfreulich, führt andererseits aber auch dazu, dass im Fall einer Badschließung an anderer Stelle, kaum Kapazitäten für weitere Gruppen zur Verfügung stehen.

 

Trotzdem wurden zahlreiche Gespräche mit den Vertretern der Vereine und Gruppierungen, die bisher das Bad des Krankenhauses genutzt haben, geführt und nach Möglichkeiten gesucht, noch freie Kapazitäten zu schaffen. In einem Fall ist dieses auch gelungen. Die Gruppierung „Reha-Aktiv-Nottuln“ unter der Leitung von Herrn Frie, nutzt zur Zeit nicht benötigte Zeiten der Hauptschule, jeweils donnerstags vormittags. Weitere z.Zt. nicht benötigte Kapazitäten für die Schulen der Gemeinde Nottuln bestehen in der laufenden Hallenbadsaison z.Zt. montags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Für diese Zeiten bestand bisher aber keine Nachfrage, zumal die Vereine und Gruppierungen, die bisher das Bewegungsbad des Krankenhauses genutzt haben, wohl vorrangig in den Abendstunden Badezeiten favorisieren.

 

Vor dem Hintergrund der Schließung des Bewegungsbades im Krankenhaus Nottuln hat am 03.02.2014 ein gemeinsames Gespräch zwischen den Vertretern der Fraktionen im Rat der Gemeinde Nottuln sowie der Verwaltungsleitung, Herrn Bürgermeister Schneider und Herrn Beigeordneten Fallberg, stattgefunden. In dieser Besprechung haben sich laut Information von Herrn Fallberg die Vertreter der Ratsfraktionen dafür ausgesprochen, den Vereinen und Gruppierungen, die bisher das Bewegungsbad im Krankenhaus Nottuln genutzt haben, Zeiten im öffentlichen Hallenbad der Gemeindewerke Nottuln zur Verfügung stellen zu wollen. Vorrangig werden als Ergebnis dieser Besprechung folgende drei Zeiträume favorisiert:

 

  1. Samstag oder Sonntag nach Betriebsschluss
  2. Freitag in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  3. Montag oder Dienstag in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr

 

 

 

 

zu 1.

 

Samstags endet der öffentliche Badebetrieb jeweils um 17:00 Uhr. Danach ist das Hallenbad geschlossen und es finden während dieses Zeitraumes noch Reinigungsarbeiten statt. Sonntags erfolgt nach Ende des öffentlichen Badebetriebes ab 13:00 Uhr noch die DLRG-Nutzung im Rahmen des Trainingsbetriebes bis 17:00 Uhr. Auch danach ist das Hallenbad geschlossen, sodass die Reinigungsarbeiten erfolgen können.

 

Vorausgesetzt, für die Zeiten am Samstag oder Sonntag in den Abendstunden würde überhaupt Bedarf für die Gruppierungen und Vereine bestehen, die bisher das Bewegungsbad im Krankenhaus Nottuln genutzt haben, ergäbe sich im Fall einer Nutzung für diese Zeiten die Problematik der Verkehrssicherungspflicht. Während die Wasseraufsicht durch die Gruppenleiter mit dem Rettungsschein in Silber rechtlich gewährleistet wäre, ist die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Betriebsaufsicht ohne eigenes Personal des öffentlichen Badbetreibers, nicht zu gewährleisten. Insbesondere geht es dabei um die Bedienung der Bädertechnik sowie um mögliche Betriebsstörungen, die eintreten können.

 

An dieser Stelle wird auch auf die Wasseraufsicht außerhalb der Betriebszeiten hingewiesen. Im Gegensatz zu einem Therapiebad mit relativ geringer Wassertiefe, weist das Nottulner Bad im Sprungbereich eine Wassertiefe von 3,80 Meter auf. Eine Wasserrettung aus dieser Tiefe erfordert qualifizierte Aufsichtskräfte, die in der Lage sind, einen leblosen Menschen an die Oberfläche zu bringen.

 

Sollte eine Entscheidung für den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für diese Badezeiten erfolgen, weist die Betriebsleitung an dieser Stelle ausdrücklich auf das mögliche Gefährdungspotential hin.  

 

 

zu 2.

 

Freitags endet der öffentliche Badebetrieb um 20:15 Uhr. Sofern eine Gewährung von Badezeiten in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr ins Auge gefasst würde, bestünde die gleiche Problematik hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht wie zu 1..

 

 

zu 3.

 

Montags endet der öffentliche Badebetrieb um 20:00 Uhr. In der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 21:30 Uhr findet der DLRG Trainingsbetrieb statt. Dienstags endet der öffentliche Badebetrieb um 20:15 Uhr und im Anschluss erfolgen zwei Aquafitnesskurse im Rahmen eines Nutzungsvertrages. Im Unterschied zu o.a. Problematik hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, werden die Aquafitnesskurse durch eine Fachkraft der Gemeindewerke Nottuln geleitet, sodass die Verkehrssicherungspflicht an dieser Stelle vollumfänglich gewährleistet werden kann.

 

In der o.a. Besprechung zwischen den Vertretern der Fraktionen im Rat der Gemeinde Nottuln und der Verwaltungsleitung wurde vorgeschlagen, entweder montags oder dienstags den öffentlichen Badebetrieb bereits um 18:00 Uhr zu beenden und den Gruppierungen und Vereinen des geschlossenen Bewegungsbades im Krankenhaus die Zeiten zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Zeiten sind bisher im Rahmen des Familienbades die Zeiten, in denen der Hubbodenbereich auf eine Wassertiefe von 1,80 m eingestellt ist und die Hauptzeit für rd. 30 aktive Schwimmer, die ihre Bahnen ziehen, darstellt. An dieser Stelle weist die Betriebsleitung darauf hin, dass sofern die Zeiten des öffentlichen Badebetriebes weiter reduziert werden, sich negative Auswirkungen auf den öffentlichen Badebetrieb ergeben können. Einerseits ist mit einer möglichen „Verärgerung“ von langjährigen Stammschwimmern und andererseits mit einem möglichen Rückgang von Badekartenverkäufen, insbesondere Jahres- und Saisonkarten, zu rechnen. Ob sich diese negativen Auswirkungen tatsächlich ergeben und in welchem Ausmaß, kann im Vorfeld nicht abgeschätzt und quantifiziert werden.

 

 

Eine besondere Thematik für die Therapiegruppen, die bisher das Bewegungsbad im Krankenhaus genutzt haben, wird sich aus der Betriebsweise der Nottulner Bäder ergeben. Für die Bäder der Gemeinde Nottuln ist zu berücksichtigen, dass das Hallenbad und das Wellenfreibad im Wechsel betrieben werden. Während der Wellenfreibadsaison ist das Hallenbad für rd. 4 Monate außer Betrieb. Die technischen Voraussetzungen für einen Parallelbetrieb beider Bäder liegen aufgrund der Ausnutzung von Synergieen im technischen Bereich auch nicht vor. Das Hallenbad verfügt über keine eigene Wasseraufbereitungs- und Chlordosierungsanlage. Wasseraufbereitung und Chlorung des Badewassers erfolgen für die rd. 8 Betriebsmonate in der Hallenbadsaison über die technischen Anlagen des Wellenfreibades. Dieses Prinzip vermeidet hohe Investitionskosten für eigene Anlagen im Hallenbad und senkt die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung der technischen Anlagen der Bäder insgesamt.

 

Unter der Annahme, das Hallenbad während der Wellenfreibadsaison für rd. 4 Monate durch Therapiegruppen nutzen zu wollen, wären für die Gewinnung einer zusätzlichen Kapazität von max. 4 Betriebsmonaten für das Hallenbad Investitionskosten in Höhe von rd. 180.000 € erforderlich, um überhaupt beide Bäder gleichzeitig betreiben zu können. Die zusätzlichen Kapital- Betriebs- und Unterhaltungskosten würden rd. 140.000 € für den Zeitraum von 4 Monaten betragen. Dagegen wären Umsatzerlöse von max. rd. 7.000 € zu erwarten, sodass der jährliche Zuschussbedarf der Bäder von rd. 574.000 € für das Jahr 2014 um weitere 133.000 € auf insgesamt 707.000 € ansteigen würde. Das zusätzliche Defizit wäre aus Eigenmitteln der Gemeindewerke nicht aufzufangen und nur durch den Gemeindehaushalt zu finanzieren.

 

Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit der Nottulner Bäder ist zu erwähnen, dass sofern Therapiegruppen sehr hohe Wassertemperaturen über 30° C benötigen, unabhängig von der Frage der hohen Energiekosten, die Lüftungsanlage des Hallenbades für solch hohe Wassertemperaturen technisch nicht ausgelegt ist. Im Nottulner Hallenbad sind nur Wassertemperaturen von max. 29° durchgängig erzielbar.

 

 

Im Ergebnis wird festgehalten:

 

Es ist gelungen, der Gruppe „Reha-Sport-Aktiv“ für die laufende Badesaison Zeiten, jeweils donnerstags von 09:00Uhr bis 11:00 Uhr, zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere freie Zeiten bestehen während der laufenden Saison jeweils montags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Diese Zeiten wurden bisher nicht nachgefragt. Aber genau diese Zeiten könnten ab sofort und unproblematisch durch weitere Nutzergruppen in Anspruch genommen werden.

 

Für die Zeiten nach Betriebsschluss besteht im Fall des Abschlusses eines Nutzungsvertrages das Problem der nicht zu gewährleistendenVerkehrssicherungspflicht. Es steht kein eigenes Personal der Gemeindewerke Nottuln zur Verfügung, um bei nötigen Betriebsstörungen rechtzeitig eingreifen zu können.

 

 

 

Grundsätzlich kann das Problem der nicht zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht nur dann vermieden werden, wenn der öffentliche Badebetrieb reduziert wird oder ungenutzte Schulschwimmzeiten in Anspruch genommen werden und die Verkehrssicherungspflicht durch eigenes Personal der Gemeindewerke Nottuln sichergestellt werden kann. Durch die Reduzierung des öffentlichen Badebetriebes können sich aber wiederum die o.a. negativen Auswirkungen ergeben.

 

Ein Ganzjahresbetrieb des Nottulner Hallenbades dürfte aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Investitions-, Kapital- und Unterhaltungskosten kaum umzusetzen sein.

 

Grundsätzlich begrüßt es die Betriebsleitung, zusätzliche Nutzergruppen als Gäste für die Nottulner Bäder zu gewinnen. Insofern wurde versucht, Möglichkeiten zu finden, die Gruppierungen und Vereine, die bisher das Bewegungsbad des Krankenhauses genutzt haben, in den Belegungsplan für die laufende Hallenbadsaison 2013/2014 zu integrieren. Teilweise ist dieses ja auch bereits gelungen. Auf der anderen Seite ist es aber auch Verpflichtung der Betriebsleitung, die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen aufzuzeigen sowie auf die möglichen Auswirkungen auf die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und das Gefährdungspotential sowie auf die möglichen Auswirkungen auf den öffentlichen Badebetrieb hinzuweisen. Die Nutzung eines Sportbades als Therapiebad hat ihre Grenzen.

 

Nach der Satzung über die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln legt die Betriebsleitung die Betriebszeiten des Hallenbades und die Verteilung der Badezeiten auf die Allgemeinheit, Schulen, Vereine und sonstige Benutzergruppen fest. Wegen der besonderen und weitreichenden Bedeutung dieser Angelegenheit hat sich die Betriebsleitung dazu entschlossen, eine Entscheidung des Betriebsausschusses über eine eventuelle kurzfristige Reduzierung der Zeiten für den öffentlichen Badebetrieb während der laufenden Hallenbadsaison herbeizuführen um möglicherweise den für die Hallenbadsaison 2013/2014 gültigen und mit Beginn der Saison veröffentlichten Badeplan für den öffentlichen Badebetrieb entsprechend zu ändern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Können zur Zeit nicht beziffert werden.

 


Anlagen:

 

Badeplan für den öffentlichen Badebetrieb Hallenbadsaison 2013/2014