Betreff
Benennung von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Oberer Kleuterbach"
Vorlage
017/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Ausschussmitglieder für die Vertretung der Gemeinde Nottuln im Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ werden benannt:

 

 

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Die Benennung einer Stellvertretung soll, wie in den Vorjahren, durch die Stadt Dülmen erfolgen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ endet zum 31.01.2014. Mit Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“, Sitz Dülmen-Rorup, wird die Gemeinde Nottuln darum gebeten, für die nächste Amtsperiode vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2019 zwei Ausschussmitglieder der Gemeinde Nottuln zu benennen.

Zur Zeit üben diese Tätigkeit Herr Heinrich Frie, Horst 17, 48301 Nottuln, sowie Herr Gottfried Hoffmann, Niederstockumer Weg 45, 48301 Nottuln, für die Gemeinde Nottuln aus.

Auf Nachfrage bei den beiden Ausschussmitgliedern am 27.01.2014, würden sich sowohl Herr Frie als auch Herr Hoffmann für eine neue Amtsperiode zur Verfügung stellen.

Die drei betroffenen Städte/Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Nottuln benennen gemeinsam einen Stellvertreter. In Abstimmung mit den Städten Coesfeld und Dülmen wird vorgeschlagen, dass wieder die Stadt Dülmen die Vertretung stellt, da dort der größte Flächenanteil innerhalb des Verbandsgebietes gegeben ist. Zudem beabsichtigt auch der derzeitige Stellvertreter aus der Stadt Dülmen, Herr Markus Schulze Robert, sich für eine neue Amtsperiode zur Verfügung stellen zu wollen.

Über eine Benennung von Ausschussmitgliedern für die neue Amtsperiode ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln erforderlich. Da die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ bereits am 13.03.2014 tagen wird, die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln aber erst für den 25.03.2014 anberaumt ist, hat der Rechnungsführer des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“, Herr Paul Jäger, Nieresch 46, 48301 Nottuln, darum gebeten, noch eine Beschlussfassung möglichst in der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 04.02.2014 herbeizuführen. Aus diesem Grund wird dem Rat der Gemeinde Nottuln ausnahmsweise eine Tischvorlage vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ vom 22.01.2014