Betreff
Ermächtigungsübertragungen 2013/2014
Vorlage
011/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.281.846,51 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2014 bis 2017 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Ermächtigungsübertragungen vom Haushaltsjahr 2013 nach 2014

 

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu, die gemeindlichen Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen regeln die Einzelheiten. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Ausgaben auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2013 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.281.846,51 € in das Haushaltsjahr 2014 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Anlage „Ermächtigungsübertragungen 2013/2014“ zu entnehmen.

Auf zwei Besonderheiten bei den Ermächtigungsübertragungen wird hingewiesen:

  1. Für die Feuerwehr musste u.a. Einsatzkleidung angeschafft werden. Für diese Dinge ist ein sogenannter Festwert gebildet worden, so dass Neuanschaffungen im Aufwand zu verbuchen sind und gleichzeitig als investive Auszahlung. Somit wird für diese Investition die Ergebnisrechnung 2014 mit 16.418,66 € belastet.
  2. Im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Beisenbusch wird die Kreisstraße 11 ausgebaut und im Ortsteil Darup erfolgt der Bau des Regenwasserkanals. Weiterhin sind in 2013 geplante Baukostenzuschüsse an die Sekundarschule in das Jahr 2014 zu übertragen. Alle Maßnahmen haben keine Auswirkung auf das gemeindliche Anlagevermögen, so dass sich konsumtive Auszahlungen für das Jahr 2014 in Höhe von 321.092,34 € ergeben.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2014 6.802.417,- €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel um 1.281.846,51 € gemindert werden. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel auf 4.540.704,- € zum 31.12.2014 reduzieren (siehe Anlage „Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen von 2013 nach 2014“).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen von Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 in das Haushaltsjahr 2014 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.281.846,51 €.

 

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2014 betrug 6.802.417,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel auf 4.540.704,- € zum 31.12.2014 reduzieren.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2013/2014

Anlage 2: Auswirkung der Ermächtigungsübertragungen auf den Ergebnis- und Finanzplan 2014