Betreff
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln (Eingang 10.04.2013)
Durchführung von Dichtheitsprüfungen auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln
Vorlage
117/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Dichtheitsprüfung auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln wird außerhalb von Wasserschutzgebieten und soweit kein begründeter Einzefall vorliegt, vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Regelung, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt bzw. gar nicht erst eingeführt.

 

            Alternativ:

 

2.      Die Dichtheitsprüfung außerhalb des Rechtsrahmens der Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 in Verbindung mit der zu erwartenden Abwasserverordnung Teil 2 „Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen“ wird, sofern kein begründeter Einzelfall vorliegt, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt bzw. nicht eingeführt.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der FDP Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln (Eingang am 10.04.2013) ist als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung möchte dazu Folgendes ergänzend erläutern:

 

Nach den Ausführungen im Antrag der FDP-Fraktion sollen die Städte und Gemeinden per Satzung die Prüfungsintervalle außerhalb von Wasserschutzgebieten selbst festlegen als „Kannvorschrift“.

 

Nach dem Entwurf der Rechtsverordnung zur Änderung des Landeswassergesetzes gilt dies aber nicht für „Neubauten“ und „wesentliche Änderungen“ von privaten Abwasserleitungen sowie für Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und den Anforderungen nach dem Anhang der Abwasserverordnung unterliegen. Für diese genannten Abwasserleitungen ist eine rechtliche Prüfpflicht auch außerhalb von Wasserschutzgebieten zu erwarten.

 

Insofern schlägt die Betriebsleitung alternativ zum Beschlussvorschlag des Antrages der FDP-Fraktion eine konkretisierende Beschlussfassung vor:

 

Die Dichtheitsprüfung außerhalb des Rechtsrahmens der Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 in Verbindung mit der zu erwartenden Abwasserverordnung Teil 2 „Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen“ wird, sofern kein begründeter Einzelfall vorliegt, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt bzw. nicht eingeführt.

 

Letztlich deckt sich dieser Beschlussvorschlag mit dem Beschlussvorschlag der FDP Fraktion, berücksichtigt aber die rechtliche Entwicklung seit Antragstellung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Antrag der FDP Fraktion vom 10.04.2013 (Posteingang)