Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Wasser- und Energieversorgung/Bäder der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2012
Vorlage
115/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasser- und Energieversorgung/Bäder der Gemeinde Nottuln für das Wirtschftsjahr 2012 wird zum 31.12.2012 für

 

·                    Die Wasser- und Energieversorgung mit einer Bilanzsumme in Höhe von 14.231.653,50 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 618.107,13 €

 

·                    die Bäder mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.929.092,50 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ./. 544.708,92 €

 

·                    den zusammengefassten Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 9.425.981,53 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 73.398,21 € in der als Anlage beigefügten Form

festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 73.398,21 € wird den Rücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt.

 

2.      Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftjahr 2012 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 

 


Sachverhalt:

 

Der durch die Betriebsleitung aufgestellte und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und Treuhand GmbH, Münster, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 ergibt für die Wasser- und Energieversorgung eine Bilanzsumme in Höhe von 14.231.653,50 € und einen Jahresüberschuss in Höhe von 618.107,13 € (Planansatz 548.000,00 €) und für die Bäder eine Bilanzsumme in Höhe von 7.929.092,50 € und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ./. 544.708,92 € (Planansatz ./. 547.317,00 €).

 

Bei isolierter Ergebnisbetrachtung des Betriebszweiges Wasser- und Energieversorgung würde das positive Ergebnis der Ertragssteuer unterliegen. Die Wasser- und Energieversorgung und die Bäder werden aber seit 1996 aufgrund der engen, wechselseitigen technischen und wirtschaftlichen Verflechtung der Betriebszweige als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes geführt. Aus diesem Grund kann das negative Jahresergebnis der Bäder, mit Ausnahme der dem Schulschwimmen zuzurechnenden Aufwendungen nach Abzug der Erträge, mit dem positiven Jahresergebnis der Wasser- und Energieversorgung verrechnet werden.

 

Aufgrund der positiven Ertragslage des Betriebszweiges Wasser- und Energieversorgung konnte trotz einer Ertragsteuerbelastung in Höhe von 92.877,23 € (Körperschaftssteuern 45.994,84 € / Gewerbesteuern 46.882,39 €) eine vollständige Ergebnisverrechnung der Betriebszweige untereinander und darüber hinaus ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 73.398,21 € erzielt werden.

 

Der im März 2011 in Betrieb genommene Wärme- und Stromverbund Hummelbach hat sich bereits im Jahr 2012 positiv entwickelt. Trotz einer insgesamt milden Witterung  konnte im Vergleich zum Basisjahr 2010, ohne Wärme- und Stomverbund, eine konsolidierte Betriebsergebnisverbesserung aus der Energieversorgung von 14.635,00 € erzielt werden.

 

Das gute Jahresergebnis der Wasser- und Energieversorgung für das Wirtschaftsjahr 2012 lässt ebenfalls die Abführung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt in Höhe von 196.711,25 € zu.

 

Der Jahresabschluss 2012 ist durch den Rat der Gemeinde Nottuln festzustellen. Durch die Zusammenfassung der Schlussbilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der Betriebszweige Wasser- und Energieversorgung/Bäder ergibt sich zum 31.12.2012 eine konsolidierte Bilanzsumme in Höhe von 9.425.981,53 € sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 73.398,21 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 73.398,21 € den Rücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zu zuführen.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17.07.2012 durch die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRT Revision und Treuhand GmbH vorgestellt.

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GONW alle Ratsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der Rücklagen um 73.398,21 €

 

 

 


Anlagen:

 

1.      Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012

2.      Wirtschaftsplanvergleich