Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2012
Vorlage
113/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2012 wird zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 883.410,85 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 6.847,95 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.847,95 € wird an den Gemeindehaushalt ab-geführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 

 


Sachverhalt:

 

Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss des Baubetriebshofes für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WRT Revision und Treuhand GmbH, geprüft und wird durch die Vertreter der Prüfungsgesellschaft in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17.07.2013 erläutert.

 

Der Baubetriebshof wird bisher mit einem neutralen Jahresergebnis in der Wirtschaftsplanung veranschlagt. Für das Wirtschaftsjahr 2012 konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von 6.847,95 € (Vorjahr 2.657,32 €) erzielt werden.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 ist durch den Rat der Gemeinde Nottuln festzustellen. Es ergibt sich eine Bilanzsumme zum 31.12.2012 in Höhe von 883.410,85 € und die Ausweisung eines Jahresüberschusses in Höhe von 6.847,95 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

Anmerkung:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2012 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt 6.847,95 €

 

 


Anlagen:

 

1.      Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012

2.      Wirtschaftsplanvergleich