Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch"; hier: Werbeanlagen an Tankstellen
Vorlage
048/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird stattgegeben. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ hinsichtlich der Werbeanlagen an Tankstellen im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird eingeleitet.


Sachverhalt:

Der Betreiber der Tankstelle im Gewerbegebiet Beisenbusch beantragt eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ hinsichtlich der Festsetzungen zu Werbeanlagen (siehe Anlage 1).

 

Beantragt wird eine Ausweitung der Frontbreite, innerhalb derer Werbeanlagen zulässig sind. Derzeit ist Werbung auf einer Frontbreite von 70 % des Gebäudes zulässig (vollständige Festsetzungen zu Werbeanlagen siehe Anlage 2). Diese Festsetzung hat dazu geführt, dass die blaue Kontur des Tankstellendaches unterbrochen wird, da diese Beleuchtung durch die Bauaufsichtsbehörde als Werbeanlage angesehen wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung haben sich die Festsetzungen zu Werbeanlagen im Gewerbegebiet Beisenbusch grundsätzlich bewährt. Sie erlauben den Unternehmen flexible Formen der Werbung, lediglich ein Übermaß an Werbung wird durch die Festsetzungen verhindert. Bei der Festsetzung wurde jedoch offensichtlich dieser Sonderfall nicht betrachtet. Die Festsetzung führt hier zu einer unbeabsichtigten Härte, die keinerlei gestalterischen Vorzüge mit sich bringt (Pläne siehe Anlage 1; Fotos der gegenwärtigen Situation siehe Anlage 3).

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, für Tankstellen einen Ausnahmetatbestand aufzunehmen und den Bebauungsplan entsprechend im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Im Sinne einer Kostenersparnis und der Wirtschaftsförderung kann diese Änderung gleichzeitig mit der in der Sitzung des Rates vom 26.02.2013 beschlossenen 5. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden (VL 019/2013). So entstehen nur minimale Mehrkosten, so dass in diesem Fall von der Erhebung der Planungskosten abgesehen werden kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt grundsätzlich der Antragsteller. Auf Grund der Mitführung in einem zeitgleich stattfindenden Änderungsverfahren kann die Änderung jedoch kostenfrei durchgeführt werden.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag mit Plänen

Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan

Anlage 3: Fotos