Betreff
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 112 "Westlich Dülmener Straße" - Satzungsbeschluss
Vorlage
047/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Abwägung zur vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ (siehe Anlage 1) wird beschlossen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach einem Bürgerantrag. Durch einen Fehler des beauftragten Bauunternehmens hält das Wohnhaus der Antragsteller die im Bebauungsplan vorgegebene straßenseitige Baugrenze nicht ein. Der Antragsteller beabsichtigt durch eine Änderung des Planungsrechts eine nachträgliche Legalisierung des Wohnhauses.

 

Am 23.10.2012 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ beschlossen (Vorlage 190/2012). Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 04.02.2013 bis zum 04.03.2013 statt. Seitens der Bauaufsichtsbehörde des Kreis Coesfeld wurde darauf hingewiesen, dass die in der Begründung genannten Flurstücke nicht mehr existieren. Sie sind zu einem neuen Flurstück vereinigt worden. Das wurde in der Begründung korrigiert.

Ansonsten wurden im Rahmen der Beteiligung keine weiteren Angregungen oder Bedenken vorgetragen.

Auf Grund der Umstände des Einzelfalls und der städtebaulichen Verträglichkeit des bereits errichteten Gebäudes empfiehlt die Verwaltung den  Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Abwägungstabelle

Anlage 2: Planzeichnung 2. Änderung

Anlage 3: Begründung und Umweltbericht