Betreff
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 "Auf der Burg"
hier: Erweiterung der Liebfrauenschule Nottuln zur Sekundarschule; Anbau von 6 Klassenräumen und einer Ganztagsbetreuunginkl. überachtem Außenbereich. Einbau eines behindertengerechten Aufzugs.
Vorlage
045/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt für die in der Anlage 3 dargestellten Vorhaben ihr Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg" gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 31.01.2013 beantragt das Bistum Münster die Erweiterung der Liebfrauenschule um 6 Klassenräume, eine Ganztagsbetreuung inkl. einem überdachtem Außenbereich und den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs (siehe Anlage 1).

 

Hierzu muss die Gemeinde Nottuln bis zum 20.04.2013 aus städtebaulicher Sicht Stellung nehmen.

 

Mit Ratsbeschluss vom 24.01.2012 und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt am 26.01.2012 gilt für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ eine Veränderungssperre (siehe Anlage 2).

 

Gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Um die Erweiterung der Liebfrauenschule zu einer Sekundarschule zu realisieren, muss die Ausnahme von der Veränderungssperre durch den Rat der Gemeinde Nottuln erfolgen. Aus städtebaulicher Sicht kann den vorgelegten Planungsunterlagen (siehe Anlage 3) zugestimmt werden. Letztlich handelt es sich insbesondere im Hinblick auf das Maß der Nutzung um eine Fortführung des bestehenden Baukörpers. Es ist nicht zu erwarten, dass hier künftige Festsetzungen hinter diesem Maß zurück bleiben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

1. Bauantrag

2. Bereich des zukünftigen B-Planes Nr. 127

3. Planungsunterlagen Liebfrauenschule