Betreff
Neufassung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln
Vorlage
042/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom 16.04.2013 wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundsätzlich bewährt. In den vergangenen Jahren haben sich aber auch Veränderungen in den Lebensgemeinschaften, in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie in der Sozialgesetzgebung ergeben. Dieses hat dazu geführt, dass die Tarifstruktur der Nottulner Bäder teilweise eine unterschiedliche Handhabung erfährt, was zu Unsicherheiten beim Kartenverkauf führt und überflüssige Diskussionen verursacht. Insbesondere unter dem Gleichbehandlungsgrundsatz wird durch die folgende Neufassung versucht, unterschiedliche Handhabungen der Gebührensatzung und Ausnahmen bei der Kartenausstellung zu vermeiden:

 

1.      Familienkarten als Jahreskarte oder Saisonkarte

 

Nach der Satzung sind Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben berechtigt, eine Familienjahreskarte zu 99 € oder eine Saisonkarte für das Hallenbad für 58 € bzw. für das Wellenfreibad für 60 € zu erwerben. In der Praxis werden seit Bestehen der Bäder Familienkarten auch dann gewährt, wenn die Kinder älter als 18 Jahre und Schüler oder Studenten ohne eigenes Einkommen sind. Neben dem Nachweis der häuslichen Gemeinschaft sollte zukünftig der „Kindergeldbezug“ als Berechtigungskriterium für eine Familienkarte herangezogen werden. Dadurch entfällt der „unsichere“ Nachweis, z.B. wenn Schüler neben der Berufsausbildung eine Abendschule besuchen und von dort eine Schulbescheinigung als Nachweis vorlegen. Gleiches gilt für Studenten. 

 

Bereits in der Vergangenheit wurde vielfach darüber diskutiert, ob auch nichteheliche Lebensgemeinschaften berechtigt sind, eine Familienkarte zu erwerben. Dieses wurde unbürokratisch umgesetzt. Als Nachweis für eine Berechtigung wurde der Nachweis der häuslichen Gemeinschaft durch Meldebescheinigung herangezogen. Diese Regelung ist positiv zu bewerten, allerdings gibt es in der Handhabung teilweise Probleme, wenn z.B. ein Erwachsener für sich und seine Kinder eine Familienkarte beantragt, obschon kein Kindergeldanspruch besteht und die Kinder bei einem anderen Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben. Auch gibt es Anfragen dahingehend, ob Großeltern mit Enkelkindern, z.B. in den Ferien berechtigt sind, eine Familienkarte zu erwerben. Diese Regelungen würden zu weit führen und der Intention der „günstigen Familienkarte“ nicht gerecht werden. Insofern sollte der Nachweis der häuslichen Gemeinschaft durch eine Meldebescheinigung erbracht werden.

 

Durch die Berücksichtigung von Familien nach SGB und Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte eine Gleichstellung mit den Gebührentarifen für ermäßigungsberechtigte Erwachsene, die den Jugendlichen gleichgestellt sind, d.h. diese Familien bekommen eine Ermäßigung in Höhe von 31,25% für die Familienkarte, 39,58% für die Saisonkarte Hallenbad und 40% für die Saisonkarte Wellenfreibad. Diese Gleichstellungsauslegung in der Satzung hat sich bewährt und sollte explizit in der Gebührensatzung mit eigenen Tarifen festgelegt und aufgenommen werden.

 

 

 

    

2.      Einzelkarten als Jahreskarte oder Saisonkarte

 

Durch die Berücksichtigung der Ermäßigungsberechtigten dahingehend, dass diese den Jugendlichen gleichgestellt sind, erfolgte keine explizite Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die noch nicht erwachsen sind, in der Gebührensatzung. Durch die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die in Familien leben die Leistungen nach SGB und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erfolgte eine Auslegung dahingehend, dass ein Ermäßigungsvorteil analog zu den Erwachsenen zum Tarif für Jugendliche umgesetzt wird. Damit reduzierte sich für diese Kinder und Jugendlichen der Jahreskartentarif um 31,25 %, für die Saisonkarte Hallenbad um 39,58% und für die Saisonkarte Wellenfreibad um 40%. Zukünftig sollte diese Regelung vereinfacht werden indem Jugendliche von Eltern als Bezieher von Leistungen nach dem SGB und dem Asylbewerberleistungsgesetz den Kindern gleichgestellt werden und Kinder von Eltern als Bezieher von Leistungen nach dem SGB und dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Gebührenermäßigung um 50%, analog zur Regelung „schwerbehinderte Kinder und Jugendliche“ erhalten. Die Preise für Soisonkarten Jegendliche erhöhen sich dadurch leicht von 17,50 € auf 19,00 € für das Hallenbad und von 18,00 € auf 20,00 € für das Wellenfreibad. Die Preise für Saisonkarten Kinder verringern sich von 11,50 € auf 9,50 € für das Hallenbad, von 12,00 € auf 10,00 € für das Wellenfreibad und für die Jahreskarten von 20,50 € auf 15,00 € (Für die genannten Personen wurden in 2012 nur zwei „Einzelsaisonkarten Jugendliche“ erworben; d.h. Auswirkung 4,00 €).

 

 

3.      Feierabend- und Frühschwimmtarif

 

Der sogenannte Feierabend- und Frühschwimmtarif ist als Angebot an die erwachsenen Gäste gerichtet, die morgens oder abends „einige Bahnen ziehen“ wollen, für die sich aber einer Saisonkarte oder Jahreskarte nicht rechnet. Dieser Tarif wurde vor einigen Jahren probeweise eingeführt und sollte nunmehr explizit in die Satzung und als Gebührentarif mit aufgenommen werden.

 

 

4.      Verlust von Saison-und Jahreskarten

 

Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte. Diese Regelung ist in der Praxis nicht haltbar, d.h. bei Glaubhaftmachung des Verlustes werden Ersatzkarten ausgestellt. Um hier einem Missbrauch vorzubeugen und die Verwaltungskosten zu berücksichtigen, wird vorgeschlagen, 10 € als Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte festzusetzen. In den Fällen, in den das noch erkennbare „Korpus Delikti“ beigebracht werden kann, z.B. nach „einem Gang in der Waschmaschine“, erfolgt ein kostenloser Austausch.

 

 

Gebührentarife für öffentliche Bäder werden vielschichtig diskutiert. In der Gemeinde Nottuln wird eine sehr differenzierte Tarifstruktur angeboten. Sowohl Nottulner Familien als auch Einzelpersonen finden mit den Jahres- und Saisonkarten besonders attraktive Angebote vor und die auswärtigen Besucher nutzen ebenfalls häufig die Nottulner Bäder durch den Erwerb von Eintrittskarten für den einmaligen Besuch was zeigt, dass auch dort das ausgewogene Preis-/Leistungsverhältnis gesehen wird. Sofern das Wetter mitspielt, ist das Wellenfreibad auch nach nahezu 35 Betriebsjahren gut gefüllt.

 

Die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung (Anlage 1) soll die sich in den vergangenen Jahren herausgebildeten unterschiedlichen Handhabungen beseitigen, die Vielzahl von Ermäßigungsberechtigungen für die Bürgerschaft und Beschäftigten eindeutiger und transparenter festlegen, sowie das Preisgefüge einfacher gestalten. Insgesamt wird mit der Neufassung der Satzung eine Verwaltungsvereinfachung erreicht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Geringe Auswirkungen; ca. 4,00 €

 


Anlagen:

 

1.      Satzungsentwurf über die „Benutzungsgebühren Bäder“

2.      Synopse

3.      Satzung 16.04.2013