Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom 16.04.2013 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder
der Gemeinde Nottuln hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundsätzlich
bewährt. In den vergangenen Jahren haben sich aber auch Veränderungen in den
Lebensgemeinschaften, in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie in
der Sozialgesetzgebung ergeben. Dieses hat dazu geführt, dass die Tarifstruktur
der Nottulner Bäder teilweise eine unterschiedliche Handhabung erfährt, was zu
Unsicherheiten beim Kartenverkauf führt und überflüssige Diskussionen
verursacht. Insbesondere unter dem Gleichbehandlungsgrundsatz wird durch die
folgende Neufassung versucht, unterschiedliche Handhabungen der Gebührensatzung
und Ausnahmen bei der Kartenausstellung zu vermeiden:
1.
Familienkarten als Jahreskarte oder Saisonkarte
Nach der Satzung sind Familien mit Kindern,
die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben berechtigt, eine
Familienjahreskarte zu 99 € oder eine Saisonkarte für das Hallenbad für 58 €
bzw. für das Wellenfreibad für 60 € zu erwerben. In der Praxis werden seit
Bestehen der Bäder Familienkarten auch dann gewährt, wenn die Kinder älter als
18 Jahre und Schüler oder Studenten ohne eigenes Einkommen sind. Neben dem
Nachweis der häuslichen Gemeinschaft sollte zukünftig der „Kindergeldbezug“ als
Berechtigungskriterium für eine Familienkarte herangezogen werden. Dadurch
entfällt der „unsichere“ Nachweis, z.B. wenn Schüler neben der Berufsausbildung
eine Abendschule besuchen und von dort eine Schulbescheinigung als Nachweis
vorlegen. Gleiches gilt für Studenten.
Bereits in der Vergangenheit wurde vielfach
darüber diskutiert, ob auch nichteheliche Lebensgemeinschaften berechtigt sind,
eine Familienkarte zu erwerben. Dieses wurde unbürokratisch umgesetzt. Als
Nachweis für eine Berechtigung wurde der Nachweis der häuslichen Gemeinschaft
durch Meldebescheinigung herangezogen. Diese Regelung ist positiv zu bewerten,
allerdings gibt es in der Handhabung teilweise Probleme, wenn z.B. ein
Erwachsener für sich und seine Kinder eine Familienkarte beantragt, obschon
kein Kindergeldanspruch besteht und die Kinder bei einem anderen Elternteil in
häuslicher Gemeinschaft leben. Auch gibt es Anfragen dahingehend, ob Großeltern
mit Enkelkindern, z.B. in den Ferien berechtigt sind, eine Familienkarte zu
erwerben. Diese Regelungen würden zu weit führen und der Intention der
„günstigen Familienkarte“ nicht gerecht werden. Insofern sollte der Nachweis
der häuslichen Gemeinschaft durch eine Meldebescheinigung erbracht werden.
Durch die Berücksichtigung von Familien nach
SGB und Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte eine Gleichstellung mit den
Gebührentarifen für ermäßigungsberechtigte Erwachsene, die den Jugendlichen
gleichgestellt sind, d.h. diese Familien bekommen eine Ermäßigung in Höhe von
31,25% für die Familienkarte, 39,58% für die Saisonkarte Hallenbad und 40% für
die Saisonkarte Wellenfreibad. Diese Gleichstellungsauslegung in der Satzung
hat sich bewährt und sollte explizit in der Gebührensatzung mit eigenen Tarifen
festgelegt und aufgenommen werden.
2.
Einzelkarten als Jahreskarte oder Saisonkarte
Durch die Berücksichtigung der
Ermäßigungsberechtigten dahingehend, dass diese den Jugendlichen gleichgestellt
sind, erfolgte keine explizite Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen,
die noch nicht erwachsen sind, in der Gebührensatzung. Durch die
Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, die in Familien leben die
Leistungen nach SGB und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erfolgte eine
Auslegung dahingehend, dass ein Ermäßigungsvorteil analog zu den Erwachsenen
zum Tarif für Jugendliche umgesetzt wird. Damit reduzierte sich für diese
Kinder und Jugendlichen der Jahreskartentarif um 31,25 %, für die Saisonkarte
Hallenbad um 39,58% und für die Saisonkarte Wellenfreibad um 40%. Zukünftig
sollte diese Regelung vereinfacht werden indem Jugendliche von Eltern als
Bezieher von Leistungen nach dem SGB und dem Asylbewerberleistungsgesetz den
Kindern gleichgestellt werden und Kinder von Eltern als Bezieher von Leistungen
nach dem SGB und dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Gebührenermäßigung um
50%, analog zur Regelung „schwerbehinderte Kinder und Jugendliche“ erhalten.
Die Preise für Soisonkarten Jegendliche erhöhen sich dadurch leicht von 17,50 €
auf 19,00 € für das Hallenbad und von 18,00 € auf 20,00 € für das Wellenfreibad.
Die Preise für Saisonkarten Kinder verringern sich von 11,50 € auf 9,50 € für
das Hallenbad, von 12,00 € auf 10,00 € für das Wellenfreibad und für die
Jahreskarten von 20,50 € auf 15,00 € (Für die genannten Personen wurden in 2012
nur zwei „Einzelsaisonkarten Jugendliche“ erworben; d.h. Auswirkung 4,00 €).
3.
Feierabend- und Frühschwimmtarif
Der sogenannte Feierabend- und
Frühschwimmtarif ist als Angebot an die erwachsenen Gäste gerichtet, die
morgens oder abends „einige Bahnen ziehen“ wollen, für die sich aber einer
Saisonkarte oder Jahreskarte nicht rechnet. Dieser Tarif wurde vor einigen
Jahren probeweise eingeführt und sollte nunmehr explizit in die Satzung und als
Gebührentarif mit aufgenommen werden.
4.
Verlust von Saison-und Jahreskarten
Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein
Anspruch auf eine Ersatzkarte. Diese Regelung ist in der Praxis nicht haltbar,
d.h. bei Glaubhaftmachung des Verlustes werden Ersatzkarten ausgestellt. Um
hier einem Missbrauch vorzubeugen und die Verwaltungskosten zu berücksichtigen,
wird vorgeschlagen, 10 € als Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte
festzusetzen. In den Fällen, in den das noch erkennbare „Korpus Delikti“
beigebracht werden kann, z.B. nach „einem Gang in der Waschmaschine“, erfolgt
ein kostenloser Austausch.
Gebührentarife für öffentliche Bäder werden vielschichtig diskutiert.
In der Gemeinde Nottuln wird eine sehr differenzierte Tarifstruktur angeboten.
Sowohl Nottulner Familien als auch Einzelpersonen finden mit den Jahres- und
Saisonkarten besonders attraktive Angebote vor und die auswärtigen Besucher
nutzen ebenfalls häufig die Nottulner Bäder durch den Erwerb von
Eintrittskarten für den einmaligen Besuch was zeigt, dass auch dort das
ausgewogene Preis-/Leistungsverhältnis gesehen wird. Sofern das Wetter
mitspielt, ist das Wellenfreibad auch nach nahezu 35 Betriebsjahren gut
gefüllt.
Die vorgeschlagene Neufassung der Gebührensatzung (Anlage 1) soll die sich in den vergangenen Jahren herausgebildeten
unterschiedlichen Handhabungen beseitigen, die Vielzahl von
Ermäßigungsberechtigungen für die Bürgerschaft und Beschäftigten eindeutiger
und transparenter festlegen, sowie das Preisgefüge einfacher gestalten.
Insgesamt wird mit der Neufassung der Satzung eine Verwaltungsvereinfachung
erreicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Geringe Auswirkungen; ca. 4,00 €
Anlagen:
1. Satzungsentwurf über die „Benutzungsgebühren Bäder“
2. Synopse
3. Satzung 16.04.2013