Betreff
Antrag der UBG-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln vom 01.05.2012 Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes
Vorlage
041/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof ab dem 01.01.2014 wird nicht umgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 23.03.2011 und in der Sitzung des Rates am 05.04.2011 wurde durch die Betriebsleitung ein Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes vorgelegt. In der Sitzung des Rates wurde beschlossen, dieses Konzept nicht umzusetzen und die Straßenreinigung für die Jahre 2012 und 2013 öffentlich auszuschreiben, für die Salzlagerung ab dem Winter 2011/2012 Lagerflächen anzumieten und für die Ausschreibung ab dem Jahr 2014 durch die Politik die Leistungsstandards der Straßenreinigung festzulegen.

 

Mit Antrag der UBG Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln vom 01.05.2012 wird beantragt, über das o.a. Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof erneut zu beraten. Der Antrag der UBG-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Vorfeld einer Beratung im Betriebsausschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.08.2012 über die Leistungsstandards für die Straßenreinigung und den Winterdienst beraten. Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die bestehenden Standards bei Straßenreinigung und Winterdienst beizubehalten.

 

Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses stellt sich die Frage, ob das ursprüngliche Konzept noch umzusetzen ist. Kernpunkt des Konzeptes war eine Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit einer Optimierung des Winterdienstes. Bei einer annähernden Kostengleichheit für die Straßenreinigung sollte die geplante Aufstockung des Personalbestandes um zwei Mitarbeiter dazu führen, dass für den Winterdienst ein weiteres Räum- und Streufahrzeug hätte eingesetzt werden können. Die Ausnutzung dieser Synergien scheidet zukünftig aus, da die Standards des bisherigen Winterdienstes wie o.a. lt. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.08.2012 beibehalten werden.

 

Damit waren in der Überarbeitung die Kostensituation isoliert für die Straßenreinigung zu betrachten und die Kapital-, Betriebs- und Unterhaltungskosten anzupassen (Anlage 2). Die Betriebsleitung geht davon aus, dass der Baubetriebshof ein Ergebnis in Höhe der derzeitigen Fremdleistungskosten für die Straßenreinigung einhalten bzw. leicht unterschreiten kann. Eine nennenswerte Kostenentlastung für die kommunale Straßenreinigung wird aber nicht zu erzielen sein. Dieses war auch nicht die Intention des ursprünglichen Konzeptes. Das Konzept verfolgte vor dem Hintergrund der „strengen Winter“ 2009/2010 und 2010/2011 vielmehr das Ziel, die Standards des Winterdienstes zu verbessern.

 

Aus Sicht der Gemeindewerke ergeben sich angesichts der politischen Beschlusslage der Auftraggeberin (Gemeinde) keine nennenswerten betrieblichen und wirtschaftlichen Vorteile für den Betriebszweig Baubetriebshof. Aus den Investitionen in die Maschinentechnik resultiert ein langer Amortisationszeitraum. Die statische Betrachtung der Kapital-, Betriebs- und Unterhaltungskosten in der als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt, dass eine annähernd gleiche Kostensituation wie bei einer Straßenreinigung als Fremdleistung erzielt werden kann. Bei einer dynamischen Betrachtung mit einem prozentualen Anstieg der Betriebs- und Unterhaltungskosten pro Jahr, wäre auch ein prozentualer Kostenanstieg der Fremdleistungskosten zu berücksichtigen. Die Entwicklung der Betriebs- und Unterhaltungskosten einer Straßenreinigung in Eigenregie bei dynamischer Betrachtung ist aber mit Unsicherheiten behaftet, ebenso wie die Entwicklung der Fremdleistungskosten, die ebenfalls nicht bekannt ist.  

 

Aus den o.a. Gründen ist die Betriebsleitung der Auffassung, dass das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch den Baubetriebshof nicht weiter verfolgt werden sollte.   

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

1.      Antrag der UBG-Fraktion

2.      Wirtschaftlichkeitsbetrachtung