Betreff
1. Gesamtabschluss 2010 der Gemeinde Nottuln,
2. Entlastung des Bürgermeisters
3. Beteiligungsbericht 2010
Vorlage
032/2013
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss zum 31.12.2011 wird gemäß § 116 (1) i.V.m. 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 137.853.745,64 € festgestellt sowie der Lagebericht 2010 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

Der Gesamtabschluss 2010 weist einen Gesamtjahresfehlbetrag i.H.v. 11.739.256,46 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2010 9.355.702,88 €.

 

2.      Aufgrund des geprüften und festgestellten Gesamtabschlusses 2010 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

3.      Der dem Gesamtabschluss 2010 beigefügte Beteiligungsbericht wird gem. § 117 GO zur Kenntnis genommen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtrechnung und dem Gesamtanhang. Ihm ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.

 

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat von der gesetzlichen Möglichkeit des § 59 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht und einen Dritten (Concunia GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 31.01.2013 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage) erteilt. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken gegen die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 durch den Rat der Gemeinde Nottuln und Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 


Anlagen:

 

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 31.01.2013.