2. Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird gemäß § 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 123.508.713,43 € festgestellt sowie der Lagebericht 2011 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Der Jahresabschluss 2011 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.501.197,13 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2011 6.550.144,66 €.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2011 wird mit 250.187,53 € durch die Ausgleichsrücklage gedeckt. Zudem ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.251.009,60 € notwendig.
2. Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz,
der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist
ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat von der
gesetzlichen Möglichkeit des § 59 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch
gemacht und einen Dritten (Concunia GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit
der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu
keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner
Sitzung vom 31.01.2013 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage)
erteilt. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens des
Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken gegen die Feststellung des
Jahresabschlusses 2011 durch den Rat der Gemeinde Nottuln und Entlastung des
Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausgleichsrücklage vermindert sich zum 31.12.2012 auf -0- €.
Anlagen:
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 31.01.2013.