Betreff
1. Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Nottuln,
2. Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
031/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

 

1.             Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird gemäß § 96 (1) GO mit einer Bilanzsumme in Höhe von 123.508.713,43 € festgestellt sowie der Lagebericht 2011 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

          Der Jahresabschluss 2011 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.501.197,13 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2011 6.550.144,66 €.

 

          Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2011 wird mit 250.187,53 € durch die Ausgleichsrücklage gedeckt. Zudem ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.251.009,60 € notwendig.

 

2.             Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat von der gesetzlichen Möglichkeit des § 59 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht und einen Dritten (Concunia GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 31.01.2013 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (s. Anlage) erteilt. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens des Rechnungsprüfungsausschusses keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 durch den Rat der Gemeinde Nottuln und Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ausgleichsrücklage vermindert sich zum 31.12.2012 auf -0- €.


Anlagen:

 

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 31.01.2013.