Betreff
Lärmschutz in Appelhülsen - Untersuchung zur Wallerhöhung nördlich der Hellerstraße
Vorlage
007/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Erhöhung des Lärmschutzwalles an der im Sachverhalt beschriebenen Stelle wird nicht weiter verfolgt.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 24.01.2012 (VL 142/2011) wurde zu einem Antrag der UBG-Fraktion beschlossen, gutachterlich zu prüfen, welche Auswirkungen eine Erhöhung des Lärmschutzwalles an der A 43 nördlich der Hellerstraße (zwischen den Überführungen Kücklingsweg und Lindenstraße) hätte.

 

Mit der Ergänzung des bestehenden Lärmgutachtens wurde die Dekra Industrial GmbH beauftragt. Die Ergebnisse liegen nun vor (siehe Anlage 1).

 

Die wesentlichen Aussagen können am besten den kartografischen Darstellungen der Differenzpegel entnommen werden. Diese vergleichen die Situation ohne und mit der Wallerhöhung. Erkennbar ist, dass die Lärmbelastung durch die Wallerhöhung im bebauten Bereich maximal um etwa 2 db(A) abnehmen würde, der Effekt jedoch größtenteils sogar weit darunter liegt. Mit einer hörbaren Entlastung ist somit nicht zu rechnen.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Erhöhung des Walles an dieser Stelle nicht weiter zu verfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Lärmgutachten