Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss regelmäßig z.B. im Rahmen des
Verwaltungs- und Finanzberichtes von den überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Sachverhalt:
Aus
Sicht der Verwaltung wird die Anregung der CDU-Fraktion aufgegriffen und
künftig im Rahmen des Verwaltungsfinanzberichtes eine Aufstellung über die
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beigefügt. Aus Sicht
der Verwaltung wird hierbei eine Bagatellgrenze von 1.000 € für sinnvoll
erachtet. Die Berichte werden zu den Stichtagen 30.06. und 30.09. erstellt. Die
Aufstellung zum Stichtag 31.12. eines Jahres wird im 1. Quartal des Folgejahres
dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.08.2012