Beschlussvorschlag:
Wie am
05.04.2011 vom Gemeinderat beschlossen werden die Leistungsstandards für den
Bereich der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes ab dem Jahr 2014 wie
folgt festgelegt:
1.
_____________________________________________________________________
2.
_____________________________________________________________________
3.
_____________________________________________________________________
4.
...
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 30.05.2012 wurde der Antrag der
UBG-Fraktion vom 01.05.2012 beraten und beschlossen (Vorlage 118/2012).
Gegenstand des Antrages war die Forderung, das Konzept zur Übernahme der
Straßenreinigung durch den Baubetriebshof in Verbindung mit dem Winterdienst zu
überarbeiten.
Dieses Konzept wurde am 23.03.2011 im Betriebsausschuss
sowie am 05.04.2011 im Gemeinderat (Vorlage 012/2011) diskutiert. Der Rat hat
daraufhin am 05.04.2011 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Die
Straßenreinigung für die Jahre 2012 und 2013 soll öffentlich ausgeschrieben
werden
2.
Die
Salzlagerung ab dem Winter 2011/2012 soll in angemieteten Lagerflächen erfolgen
3.
Für die
Ausschreibung ab dem Jahr 2014 wird die Politik Leistungsstandards der
Straßenreinigung festlegen.
Die Punkte 1 + 2 des Ratsbeschlusses sind von der Verwaltung
umgesetzt worden.
Bevor das Konzept zur Übernahme der Straßenreinigung durch
den Baubetriebshof aktualisiert wird – so auch der Beschluss des Rates vom
30.05.2012 - müssen von Seiten der Politik die Leistungsstandards für eine
Straßenreinigung im Gemeindegebiet Nottuln festgelegt werden. Hierzu wurde der
Antrag der UBG-Fraktion vom 01.05.2012 an den zuständigen Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Zusammenfassend werden die bestehenden Standards wie folgt
beschrieben:
Grundsätzliches Umfang der
Reinigung |
Die flächendeckende Straßenreinigung durch die Gemeinde gewährleistet ein einheitliches und sauberes Straßenbild. Die kommunale Aufgabenerledigung bedeutet auch eine Arbeitsentlastung für die Bürger, da diese die Reinigung nicht selbst vornehmen müssen. Es ist bereits heute im Rahmen der übertragenen Gehwegreinigung auf die Eigentümer festzustellen, dass von dem einen oder anderen Eigentümer die Reinigung nicht erbracht wird bzw. erbracht werden kann. Insbesondere eine ordnungsgemäße und fristgerechte Winterwartung aufgrund von Berufstätigkeit und/oder Alter ist oft schwierig. Die ordnungsgemäße Straßenreinigung liegt zudem im Interesse der Gemeindewerke Nottuln. Mit der Straßenreinigung werden regelmäßig die zu den Entwässerungsanlagen führenden Regenwasserrinnen an den Seitenrändern der Straßen gereinigt. Ohne diese Reinigung wäre eine stärkere Verschmutzung der Wassereinläufe zu erwarten. Folglich müssten diese Einläufe in kürzeren zeitlichen Abständen durch die Gemeindewerke gereinigt werden. Das würde zusätzliche Kosten beim Abwasserwerk und folglich die Anhebungen der Abwassergebühren für die Bürger nach sich ziehen. Ziel ist es, keinen Wildwuchs in der Rinne entstehen zu lassen. Gereinigt werden: · alle Straßen in den Innenbereichen der Ortsteile. Dazu gehören alle gewidmeten Straßen und Plätze. Zu den Plätzen gehören auch die Parkplätze der Sportplatzanlagen, das sind zurzeit 158 Kehrkilometer. Ausgenommen von der kommunalen Straßenreinigung sind Privatstraßen und einzelne Stichwege. ·
innere
Randsteinböden von Parkplätzen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten ·
die Flächen neben
oder hinter verkehrsberuhigten Ausbauten ·
1.130 Baumscheiben,
Grünbeete und Pflanzkübel einschließlich alle Rinnsteine,
Sicherheitsstreifen, Verkehrsmarkierungen ·
außergewöhnliche
Verschmutzung durch Baustellen- oder landwirtschaftliche Fahrzeuge ·
gesonderter Verkehrsflächen,
Plätze, Verkehrsinseln und -überwege, Bushaltestellen, Parkbuchten und 2
Kreisverkehre Zudem aufgekehrt werden: · das beim Winterdienst verwendete Streugut sowie weitere jahreszeitlich bedingte Verschmutzungen durch Baum- und Strauchblüte und vermehrten Laubfall Ist aufgrund von Frost, Eis und Schnee keine
Straßenreinigung möglich · wird der Winterdienst durch den Baubetriebshof durchgeführt |
Winterdienst Baubetriebshof |
Der Winterdienst wird durch den Baubetriebshof erbracht. Der aufzustellende Streuplan wird für die Zeit vom 01.11. eines Jahres bis Mitte März des folgenden Jahres erstellt. Die tatsächliche Dauer des Winterdienstes ist witterungsabhängig. Der Streuplan setzt die Prioritäten der Winterdienstleistungen fest. So sind im Plan besondere Gefahrenstellen festgelegt, die in der Reihenfolge der Aufzählung geräumt und gestreut werden. Alle übrigen Straßen werden anschließend geräumt und gestreut. Aufgrund der nicht abschätzbaren Wetterlage ist der Umfang und Zeitpunkt zur Erbringung von Winterdienstleistungen nicht zu kalkulieren. Die Leistungen müssen je nach Witterung äußerst flexibel erbracht werden. Die Aufgabenerledigung erfolgt durch den gemeindlichen Baubetriebshof. |
Straßenreinigung Firma Alba |
Die Straßenreinigung wird derzeit von der Firma ALBA-Städtereinigung aus Neuenkirchen erbracht. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2012 – 31.12.2013. Eine Verlängerungsoption von einem Jahr ist vereinbart, hierüber muss bis zum 30.06.2013 entschieden werden. |
Leistungser-bringung durch Fa. Alba |
Die Fa. Alba setzt zwei große Kehrmaschinen und zwei kleine Kehrmaschinen in Nottuln ein. Die Reinigung erfolgt wöchentlich, in der Regel am Donnerstag. Daneben werden auch zwei Handkehrer eingesetzt, in den Laubwochen (Oktober bis Dezember) wöchentlich ansonsten 14-tägig. Die Reinigung erfolgt von 7:00 – 18:00 Uhr, in den Industriegebieten bereits ab 6:00 Uhr. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu entscheiden, mit welcher maschinellen und personellen Ausstattung die Leistung erbracht wird und in welchem Umfang eine händische Reinigung notwendig ist. |
Nachrichtlich: Gebühren |
Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Auf der Ausgabenseite sind insbesondere die Unternehmerkosten der Fa. Alba sowie die Winterdienstkosten für den Baubetriebshof zu berücksichtigen. Von den kalkulierten Gesamtausgaben hat die Gemeinde Nottuln einen sog. Gemeindeanteil in Höhe von 20 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen (für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen, so die höchstrichterliche Rechtsprechung). Die Gebührensätze der vergangenen Jahre sind insbesondere durch die Winterdienstkosten beeinflusst worden: 2010 = 1,32 € je Frontmeter 2011 = 1,80 € je Frontmeter 2012 = 2,16 € je Frontmeter |
Die konkreten
Leistungsstandards können aus den beigefügten Anlagen entnommen werden:
1.
Auszug aus
dem Streuplan des Baubetriebshofes vom Winter 2011/2012
2.
Leistungsbeschreibung
für die Straßenreinigung von der öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2011.
3.
Straßenverzeichnis
aus der Straßenreinigungssatzung
In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses sind die gewünschten Änderungen für die
künftigen Leistungsstandards zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für
den bisherigen Leistungsstandard haben sich durch die Ausschreibung der
Reinigungsleistungen für die Jahre 2012 und 2013 gegenüber den Vorjahren kaum
verändert. Großen Schwankungen unterliegt erfahrungsgemäß der Bereich der
Winterdienstwartung.
Anlagen:
Anlage 1:
Straßenverzeichnis
Anlage 2:
Streuplan des Baubetriebshofes
Anlage 3:
Leistungsbeschreibung der Straßenreinigung