Beschlussvorschlag:
Die Dienstanweisung für den Einsatz von
derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Finanz- und Schuldenmanagement bei
der Gemeinde Nottuln vom 06.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß Runderlass des Innenministeriums
„Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ wird empfohlen,
eine örtliche Dienstanweisung über den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten
zu erlassen.
Nach dem Erlass vom 09.10.2006 können
Gemeinden grundsätzlich Zinsderivate zur Zinssicherung und zur Optimierung
ihrer Zinsbelastung nutzen.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
wurde in § 254 HGB – Bildung von Bewertungseinheiten - eine entsprechende
gesetzliche Regelung geschaffen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in
seiner Richtlinie IDW RS HFA 35 die Voraussetzungen erläutert, unter denen
Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach § 254 HGB zu Bewertungseinheiten
zusammengefasst werden dürfen.
Die nun erlassene gemeindliche Dienstanweisung
berücksichtigt alle diese Regelungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus
dem Erlass der Dienstanweisung nicht, sondern durch den Einsatz von derivaten
Finanzinstrumenten, über die halbjährlich dem HFA berichtet wird.
Anlagen:
Dienstanweisung für den Einsatz von
derivaten Finanzinstrumenten vom 06.07.2012