Betreff
Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten
Vorlage
156/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Finanz- und Schuldenmanagement bei der Gemeinde Nottuln vom 06.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Runderlass des Innenministeriums „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ wird empfohlen, eine örtliche Dienstanweisung über den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten zu erlassen.

 

Nach dem Erlass vom 09.10.2006 können Gemeinden grundsätzlich Zinsderivate zur Zinssicherung und zur Optimierung ihrer Zinsbelastung nutzen.

 

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde in § 254 HGB – Bildung von Bewertungseinheiten - eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen.

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in seiner Richtlinie IDW RS HFA 35 die Voraussetzungen erläutert, unter denen Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach § 254 HGB zu Bewertungseinheiten zusammengefasst werden dürfen.

 

Die nun erlassene gemeindliche Dienstanweisung berücksichtigt alle diese Regelungen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem Erlass der Dienstanweisung nicht, sondern durch den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten, über die halbjährlich dem HFA berichtet wird.

 

 


Anlagen:

 

Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten vom 06.07.2012