Betreff
Einbringung des Haushaltes 2012
Vorlage
084/2012
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der
eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit seinen Anlagen wird an die
Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Sachverhalt:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird
vom Bürgermeister gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2012 – 2015 sind im Haushaltsplan 2012
dargestellt.