Betreff
Einbringung des Haushaltes 2012
Vorlage
084/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird vom Bürgermeister gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2012 – 2015 sind im Haushaltsplan 2012 dargestellt.