Vorlage
083/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.948.275,74 € gebildet.

Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2012 bis 2015 werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Sachverhalt:

 

Ermächtigungsübertragungen

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). So können gem. § 22 GemHVO neben Ermächtigungen für Aufwendungen auch Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Ausgaben auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2011 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.948.275,74 € in das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist der Einzelaufstellung in der Anlage 1 zu entnehmen.

Auf zwei Besonderheiten bei den Ermächtigungsübertragungen wird hingewiesen:

1.       Für die Feuerwehr musste umgehend eine Neuausstattung mit Atemschutzgeräten erfolgen. Für die Atemschutzgeräte ist ein sogenannter Festwert gebildet worden, so dass Neuanschaffungen im Aufwand zu verbuchen sind und gleichzeitig als investive Auszahlung. Somit wird für diese Investition die Ergebnisrechnung 2012 mit 33.000 € belastet.

2.       Im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Beisenbusch wird die Kreisstraße 11 ausgebaut sowie der Niederschlagswasserkanal durch die Gemeindewerke erstellt. Beide Maßnahmen haben keine Auswirkung auf das gemeindliche Anlagevermögen, so dass sich konsumtive Auszahlungen für das Jahr 2012 in Höhe von 774.367,08 € ergeben.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2012 6.549.891,46 €. Die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel um 2.948.275,74 € gemindert werden. Folglich stehen für konsumtive und investive Auszahlungen des Jahres 2012 nur 3.601.615,72 € zur Verfügung.


 

Die Ermächtigungsübertragungen werden bilanztechnisch innerhalb des Eigenkapitals als „Sonderrücklage“ ausgewiesen. Da sich die Ermächtigungsübertragungen 2011/2012 gegenüber dem Vorjahr (EÜ von 2010 nach 2011: 2.218.028,75 €) um 730.246,99 € erhöht haben, wird die Sonderrücklage in der Bilanz zum 31.12.2011 durch Umschichtung aus der Allgemeinen Rücklage um diesen Betrag vermehrt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragung von Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2011 in das Haushaltsjahr 2012 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 2.948.275,74 €.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2012 betrug 6.549.891,46 €. Aufgrund der Ermächtigungsübertragungen reduziert sich die Höhe der für investive und konsumtive Auszahlungen des Haushaltsjahres 2012 zur Verfügung stehenden liquiden Mittel auf 3.601.615,72 €.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012

Anlage 2 – Änderungen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Jahre 2012 - 2015