Beschlussvorschlag:
Es werden Ermächtigungsübertragungen in
Höhe von 2.948.275,74 € gebildet.
Die daraus resultierenden Änderungen in
den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2012 bis 2015 werden zur
Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Ermächtigungsübertragungen
Analog zu dem Prinzip der
periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der
Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen
grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr.
Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt der § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO). So können gem. § 22 GemHVO neben Ermächtigungen für Aufwendungen auch
Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben
bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem
Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit
muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und
förmlich erklärt werden.
Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung
(Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Ausgaben auszulösen,
als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In
Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die
Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und
Auszahlungen.
Aus dem Haushaltsjahr 2011 werden
Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt
2.948.275,74 € in das Haushaltsjahr 2012 übertragen. Ihre Zusammensetzung ist
der Einzelaufstellung in der Anlage 1 zu entnehmen.
Auf zwei Besonderheiten bei den
Ermächtigungsübertragungen wird hingewiesen:
1. Für die Feuerwehr musste umgehend eine
Neuausstattung mit Atemschutzgeräten erfolgen. Für die Atemschutzgeräte ist ein
sogenannter Festwert gebildet worden, so dass Neuanschaffungen im Aufwand zu
verbuchen sind und gleichzeitig als investive Auszahlung. Somit wird für diese
Investition die Ergebnisrechnung 2012 mit 33.000 € belastet.
2. Im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet
Beisenbusch wird die Kreisstraße 11 ausgebaut sowie der
Niederschlagswasserkanal durch die Gemeindewerke erstellt. Beide Maßnahmen
haben keine Auswirkung auf das gemeindliche Anlagevermögen, so dass sich
konsumtive Auszahlungen für das Jahr 2012 in Höhe von 774.367,08 € ergeben.
Der Anfangsbestand der liquiden Mittel
beträgt zum 01.01.2012 6.549.891,46 €. Die Übertragung von Ermächtigungen in
das Haushaltsjahr 2012 geht zu Lasten des Finanzplanes des Haushaltsjahres und
der Finanzplanung der Folgejahre, da die verfügbaren liquiden Mittel um
2.948.275,74 € gemindert werden. Folglich stehen für konsumtive und investive
Auszahlungen des Jahres 2012 nur 3.601.615,72 € zur Verfügung.
Die Ermächtigungsübertragungen werden
bilanztechnisch innerhalb des Eigenkapitals als „Sonderrücklage“ ausgewiesen.
Da sich die Ermächtigungsübertragungen 2011/2012 gegenüber dem Vorjahr (EÜ von
2010 nach 2011: 2.218.028,75 €) um 730.246,99 € erhöht haben, wird die
Sonderrücklage in der Bilanz zum 31.12.2011 durch Umschichtung aus der
Allgemeinen Rücklage um diesen Betrag vermehrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Übertragung von Ermächtigungen des
Haushaltsjahres 2011 in das Haushaltsjahr 2012 führt zu einer Abnahme der
liquiden Mittel in Höhe von 2.948.275,74 €.
Der Anfangsbestand der liquiden Mittel
zum 01.01.2012 betrug 6.549.891,46 €. Aufgrund der Ermächtigungsübertragungen
reduziert sich die Höhe der für investive und konsumtive Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2012 zur Verfügung stehenden liquiden Mittel auf 3.601.615,72
€.
Anlagen:
Anlage 1 – Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012
Anlage 2 – Änderungen in der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung der Jahre 2012 - 2015