Betreff
Ausnahme von der Veränderungssperre "Auf der Burg"
hier: Abbruch und Neubebauung Burgstraße 19, neue Planunterlagen
Vorlage
078/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre hinsichtlich des in Anlage 1 der SV 056/2012 dargestellten Abrisses wird zugestimmt.

 

2.       Dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für die Neubebauung des Grundstücks Burgstraße 19 in der in Anlage 1 gezeigten Weise wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 24.01.2012 und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt am 26.01.2012 gilt für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ eine Veränderungssperre.

 

Gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Diesbezüglich hat bereits im Gemeindeentwicklungsausschuss am 15.02.2012 eine Beratung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der Burgstraße 19 stattgefunden (SV 056/2012). Der Vorhabenträger hat nun auf die Diskussion im Gemeindeentwicklungsausschuss reagiert und seine Planungen hinsichtlich der Dachform geändert (siehe Anlage 1). Vorgesehen ist nun ein an die Umgebung angepasstes Satteldach. Damit einher geht eine Absenkung der Traufhöhe auf ein Maß, wie es ebenfalls in der Umgebung bereits vorhanden ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nun in das Umfeld ein. Außerdem werden durch das Vorhaben weitergehende Entwicklungen im Bereich der Grünfläche „Auf der Burg“ nicht mehr behindert. Daher kann aus hiesiger Sicht eine Ausnahme von der Veränderungssperre befürwortet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Pläne zum Vorhaben