hier: Abbruch und Neubebauung Burgstraße 19, neue Planunterlagen
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag
auf Ausnahme von der Veränderungssperre hinsichtlich des in Anlage 1 der SV
056/2012 dargestellten Abrisses wird zugestimmt.
2.
Dem Antrag
auf Ausnahme von der Veränderungssperre für die Neubebauung des Grundstücks
Burgstraße 19 in der in Anlage 1 gezeigten Weise wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Mit
Ratsbeschluss vom 24.01.2012 und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt
am 26.01.2012 gilt für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
127 „Auf der Burg“ eine Veränderungssperre.
Gemäß §
14 Absatz 2 Baugesetzbuch kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme
zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Diesbezüglich
hat bereits im Gemeindeentwicklungsausschuss am 15.02.2012 eine Beratung über
eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der Burgstraße 19
stattgefunden (SV 056/2012). Der Vorhabenträger hat nun auf die Diskussion im
Gemeindeentwicklungsausschuss reagiert und seine Planungen hinsichtlich der
Dachform geändert (siehe Anlage 1). Vorgesehen ist nun ein an die Umgebung
angepasstes Satteldach. Damit einher geht eine Absenkung der Traufhöhe auf ein
Maß, wie es ebenfalls in der Umgebung bereits vorhanden ist.
Aus Sicht der
Verwaltung fügt sich das Vorhaben nun in das Umfeld ein. Außerdem werden durch
das Vorhaben weitergehende Entwicklungen im Bereich der Grünfläche „Auf der
Burg“ nicht mehr behindert. Daher kann aus hiesiger Sicht eine Ausnahme von der
Veränderungssperre befürwortet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Pläne zum
Vorhaben