Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW der Partei "Soziale Gerechtigkeit-NRW" zur Gaststätte "New Papillon"
Vorlage
063/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Nottuln ist örtliche Ordnungsbehörde nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG). Gemäß § 3 OBG erledigen die Gemeinden die Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.

In Anwendung auf die vorliegende Anregung bedeutet es, dass der Rat keine Entscheidung über die Schließung der betreffenden Gaststätte treffen kann.

Die Verwaltung handelt stets nach den rechtlich einschlägigen Vorgaben (hier: Gaststättengesetz, OBG) und trifft danach ihre Entscheidungen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlagen:

 

Anregung der SG-NRW