Beschlussvorschlag:
1. Die in
Anlage 2 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre
für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“
wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.
2. Das im
Sachverhalt vorgeschlagene weitere Vorgehen wird gebilligt.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 16.11.2012 wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ vorzulegen, um die Ziele der
Bauleitplanung für diesen Bereich zu sichern. Ein entsprechender
Satzungsentwurf liegt als Anlage 1 bei.
Auf Grund
der Satzung wären in den kommenden zwei Jahren insbesondere alle Bauvorhaben im
Sinne des § 29 Baugesetzbuch (Errichtung, Abriss, Änderung und
Nutzungsänderung) unzulässig. Im Einzelfall können Ausnahmen genehmigt werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen stehen. Anträge auf
Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre werden den politischen
Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Weiteres Vorgehen bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes
Angesichts
der Vielschichtigkeit des Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt die Verwaltung
ein eher kleinteiliges Vorgehen mit intensiver Beteiligung von Politik und
Bevölkerung.
1. Im
Frühjahr 2012:
Intensive
Beratung zur Zukunft der Grünfläche „Auf der Burg“ im
Gemeindeentwicklungsausschuss; ggf. mit Ortsbegehung. Hierzu gehört die
Ausarbeitung der drei denkbaren städtebaulichen Szenarien mit einer Auflistung
der Vor- und Nachteile durch die Verwaltung:
a. Bewahrung des rechtlichen Status quo
(kein Bebauungsplan)
b. Festsetzung einer privaten Grünflächen
mit Beschränkung einer zusätzlichen Bebauung auf die Randbereiche
c. Geordnete Entwicklung eines Wohngebietes
auf der Fläche
Zur
Vorbereitung der Sitzung wird die Verwaltung die heutigen rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Fläche detailliert erläutern (sogenannter
Außenbereich im Innenbereich) und eine rechtliche Bewertung der von den
heutigen Eigentümern vorgebrachten Einwände hinsichtlich eines möglichen Planungsschadens
vornehmen.
Weiterhin
beabsichtigt die Verwaltung einen für Nottuln zuständigen Vertreter des LWL -
Archäologie für Westfalen (ehemals Westf. Amt für Bodendenkmalpflege)
einzuladen, der einerseits zum wissenschaftlichen Sachstand zur Burg Nottuln
referiert und zum anderen darüber aufklärt, wie die Belange des Denkmalschutzes
bei der Betrachtung des Gebietes zu berücksichtigen sind.
2. Im
Frühsommer 2012
Informations-
und Diskussionsveranstaltung mit den Flächeneigentümern im Südteil (Grünfläche
„Auf der Burg“) sowie im Nordteil (Bereich einer möglichen Nachverdichtung).
3.
Nach der Sommerpause
Vorlage
eines Bebauungsplanvorentwurfes (ggf. mit alternativen Festsetzungsvarianten);
Beauftragung der Verwaltung, auf Grundlage eines Bebauungsplanvorentwurfs die
ersten formalen Beteiligungsschritte durchzuführen;
4.
Herbst 2012
Frühzeitige
Öffentlichkeitsversammlung im Rahmen einer Bürgerversammlung sowie frühzeitige
Behördenbeteiligung.
Die
weiteren Verfahrensschritte (Offenlage, Behördenbeteiligung, Satzungsbeschluss)
sind erst im Laufe des Jahres 2013 zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
eine Veränderungssperre entsteht zunächst kein Entschädigungsanspruch der
Betroffenen. Erst wenn die Veränderungssperre länger als vier Jahre gilt, sind
möglicherweise Entschädigungszahlungen zu leisten.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg"