Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Nottuln
wird Gesellschafter einer zu errichtenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung
„Alter Hof Schoppmann Immobilien GmbH“. Am vorgesehenen Stammkapital der
Gesellschaft ist die Gemeinde Nottuln mit Geschäftsanteilen mit einem
Nominalwert von insgesamt 10.000 Euro beteiligt.
2.
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, nach Gründung dieser GmbH mit ihr einen Vertrag abzuschließen,
in dem sich die Gemeinde Nottuln zu einer Zuwendung an die GmbH in Höhe von bis
zu 350.000 Euro verpflichtet, wenn die GmbH entsprechend § 2 des
Gesellschaftsvertrages tätig wird.
Sachverhalt:
Die
weitere Entwicklung des Projektes „Alter Hof Schoppmann Darup“ schreitet
planmäßig voran. Im Verlauf der Zeit wurde immer wieder über den Inhalt des
Projektes und den Fortgang der Planungen berichtet.
Zuletzt
wurden den Fraktionen Unterlagen zugeleitet, aus denen hervorgeht, welch hohen
Stellenwert als beispielhaftes Projekt die Lenkungsgruppe der „Regionale 2016“
beimisst.
Ähnliche
Bewertungen gibt es von der Bezirksregierung Münster. Um die Immobilie für das
Projekt zu sichern und gleichzeitig dem bisherigen Eigentümer die Aussiedlung
des landwirtschaftlichen Betriebes zu erleichtern, hat die Bezirksregierung
Münster zwischenzeitlich die Immobilie erworben. Das soll aber nur eine
Zwischensituation sein, die Bezirksregierung möchte die Immobilie baldmöglichst
an den zukünftigen Betreiber weiter veräußern.
Die
Lenkungsgruppe der LEADER-Region hat beschlossen, aus den noch nicht
ausgeschöpften LEADER-Mitteln Projektmittel bereitzustellen, sofern die
obligatorische öffentliche Komplementärförderung gewährleistet ist. Hierbei
kann von einem Fördersatz von 60% gegenüber 40% (in unserem Fall kommunaler)
Komplementärförderung ausgegangen werden.
1.
Es
gilt nun, den Rahmen der Arbeitsstrukturen festzulegen und ferner die auf
unterschiedlichen Säulen fußende Finanzierung zu sichern.
Weiterhin
sind vier Projektpartner beteiligt:
a) Der
Verein Interkulturelle Begegnungsprojekte (IBP) e.V.
b) Der
Verein Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V.
c) Die
Gemeinde Nottuln
d) Die
Beteiligung Daruper Bürgerinnen und Bürger
Bei
den Strukturen ist aus verschiedenen Gründen (Gemeinnützigkeit,
Zuwendungsrecht, Steuerrecht) zu unterscheiden zwischen
a) der
Errichtung der Immobilie (Erwerb, Umbau) sowie deren anschließender Vermietung,
und
b) dem
Betrieb des Projektes.
Für
beide Punkte ist die Gründung von jeweils einer Gesellschaft vorgesehen.
Für
diejenige Gesellschaft, die sich mit dem Erwerb und dem Umbau der Immobilie
befasst, ist vorgesehen, dass die Projektpartner a), b) und c)
Gesellschafter werden.
Für
die andere Gesellschaft, - die möglicherweise auch eine gGmbH sein kann -, sind
als Gesellschafter die Projektpartner a),
b) und d) vorgesehen.
Da
die Gemeinde Nottuln sich zwar an der Realisierung des Projektes maßgeblich
beteiligen möchte, auf der anderen Seite eine Beteiligung an den späteren
laufenden Kosten aber nicht vorgesehen ist, kommt für die Gemeinde nur die
erste der beiden genannten Gesellschaften in Frage.
Die
Rechtsanwaltskanzlei hat zur Verdeutlichung der Aufgabenteilung für die
Gesellschaft den Namen „Alter Hof
Schoppmann Immobilien GmbH“ vorgeschlagen.
Durch
die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages ist sichergestellt, dass die
Gemeinde Nottuln im erforderlichen Umfang Einfluss auf die Arbeit der
Gesellschaft hat.
Die
Verwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde Nottuln Gesellschafter dieser zu
errichtenden GmbH wird. Das Stammkapital in Höhe von 30.000 Euro verteilt sich
zu gleichen Teilen auf die drei vorgesehenen Gesellschafter.
2.
In
einer früheren Kostenschätzung (Stand: 22.02.2010) wurden die folgenden Werte
genannt:
Grundstück € 432.000,00
Herrichten und Erschließen € 11.500,00
Bauwerk – Baukonstruktionen € 1.559.228,40
Bauwerk – Technische Anlage € 333.783,46
Außenanlagen € 169.005,00
Ausstattung € 75.000,00
Baunebenkosten € 304.287,00
Gesamtkosten € 2.884.803,86
Diese Kosten
beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Allerdings
muss nach Aussagen der Fachleute bei einem Baubeginn im kommenden Jahr von
einer durchschnittlichen Teuerung von ca. 5% (ohne Grundstückskosten)
ausgegangen werden (€ 122.640). Ein Gesamtkostenansatz von ca. 3.000.000 €
erscheint daher realistisch.
In den
Vorgesprächen wurde unverbindlich ins Auge gefasst, dass sich die Gemeinde
Nottuln mit einem Anteil von ca. 10% an diesen Kosten beteiligt. In diesem
Zusammenhang wurde ein Betrag von 300.000 € mündlich und unverbindlich genannt.
Ein
Zuwendungsbetrag von 300.000 € würde (in seiner Eigenschaft als
Komplementärförderung) einen unmittelbaren Zuschuss von 450.000 € aus
LEADER-Mitteln auslösen.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, einen
verbindlichen Vertrag mit der (noch zu errichtenden) „Alter Hof Schoppmann
Immobilien GmbH“ abzuschließen, in welchem sich die Gemeinde verpflichtet, an
den oben genannten Kosten einen Anteil von 10% als Zuwendung zu übernehmen,
jedoch begrenzt durch eine Obergrenze von 300.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
1.
Anteil am
Stammkapital: 10.000 Euro.
(Außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2011)
2.
Zuwendung der
Gemeinde an die GmbH „Alter Hof Schoppmann Immobilien GmbH“ bis zu einem Betrag
von 350.000 Euro.
(In den Haushalt des Jahres 2012 einzustellen)
Anlagen:
-
Kostenschätzung des
Architekturbüros
-
Entwurf des
Gründungsprotokolls der GmbH
-
Entwurf des
Gesellschaftsvertrages der GmbH