Betreff
Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes 2011
Vorlage
099/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gem. § 80 Abs. 4 in Verbindung mit § 81 Abs. 1 GO NW die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 in der Fassung der vorgelegten Haushaltsdaten vom 28.06.2011.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Nach Einbringung des Entwurfes der Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 am 28.06.2011 liegt dieser seit dem 14.07.2011 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf konnten bis zum 12.09.2011 erhoben werden. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2011 den Nachtragshaushaltsplanentwurf beraten und für den Rat den empfehlenden Beschluss gefasst, den vorgelegten Nachtragshaushaltsentwurf mit ihren Anlagen zu beschließen. Der Vorlage ist als Anlage 1 die Nachtragshaushaltssatzung 2011 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2011 sind im Nachtragshaushaltsplanentwurf vom 28.06.20011 enthalten.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Nachtragshaushaltssatzung 2011