Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 80 Abs. 4 in
Verbindung mit § 81 Abs. 1 GO NW die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren
Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 in der Fassung der vorgelegten
Haushaltsdaten vom 28.06.2011.
Sachverhalt:
Nach Einbringung des Entwurfes der
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 am
28.06.2011 liegt dieser seit dem 14.07.2011 öffentlich aus. Einwendungen gegen
den Entwurf konnten bis zum 12.09.2011 erhoben werden. Von dieser Möglichkeit
wurde kein Gebrauch gemacht.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2011 den Nachtragshaushaltsplanentwurf
beraten und für den Rat den empfehlenden Beschluss gefasst, den vorgelegten
Nachtragshaushaltsentwurf mit ihren Anlagen zu beschließen. Der Vorlage ist als
Anlage 1 die Nachtragshaushaltssatzung 2011 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen des
Nachtragshaushaltes 2011 sind im Nachtragshaushaltsplanentwurf vom 28.06.20011
enthalten.
Anlagen:
Anlage 1:
Nachtragshaushaltssatzung 2011