Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 "Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße"; hier: Vorstellung des Vorentwurfs
Vorlage
092/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bebauungsplanverfahren wird auf dieser Grundlage weiter vorangetrieben.


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde hat am 21.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ beschlossen (VL 204/2010). In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 01.06.2011 wurde über den Sachstand sowie die grundsätzlichen Zielsetzung des künftigen Bebauungsplanes berichtet (VL 028/2011).

 

Während der Sommerpause hat die Verwaltung nun einen Vorentwurf des künftigen Bebauungsplanes entwickelt. Der in der Anlage 1 befindliche Vorentwurf stellt einen Zwischenstand - im Wesentlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung - dar. Ein vollständiger Entwurf – insbesondere mit Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie dem Maß der baulichen Nutzung (Höhe, Vollgeschosse) – soll erst im Nachgang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Rahmen einer Bürgerversammlung am 22.09.2011 stattfindet, erfolgen. So können hier gegebene Anregungen in den Entwurf einfließen.

 

Ein mündlicher Bericht über die Bürgerversammlung sowie eine Präsentation des vollständigen Entwurfes erfolgt in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 05.10.2011.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird als nächsten Schritt die Anregungen aus dieser Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses sowie Stellungnahmen der derzeit durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung in einen Entwurf des Bebauungsplanes einarbeiten. Dieser Entwurf durchläuft anschließend - voraussichtlich im November - die zweite Stufe der Beteiligung (Offenlage) und wird anschließend den politischen Gremien zum Satzungsbeschluss vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Interner Personalaufwand sowie etwa 2.500 € für eine artenschutzrechtliche Vorprüfung.


Anlagen:

Anlage 1            Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 125