Beschlussvorschlag:
Der
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und
Hagenstraße“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bebauungsplanverfahren
wird auf dieser Grundlage weiter vorangetrieben.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde hat am 21.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125
„Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ beschlossen (VL 204/2010).
In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 01.06.2011 wurde über
den Sachstand sowie die grundsätzlichen Zielsetzung des künftigen
Bebauungsplanes berichtet (VL 028/2011).
Während
der Sommerpause hat die Verwaltung nun einen Vorentwurf des künftigen
Bebauungsplanes entwickelt. Der in der Anlage 1 befindliche Vorentwurf stellt
einen Zwischenstand - im Wesentlichen Festsetzungen zur Art der baulichen
Nutzung - dar. Ein vollständiger Entwurf – insbesondere mit Festsetzungen zur
überbaubaren Grundstücksfläche sowie dem Maß der baulichen Nutzung (Höhe,
Vollgeschosse) – soll erst im Nachgang zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Rahmen einer Bürgerversammlung am 22.09.2011
stattfindet, erfolgen. So können hier gegebene Anregungen in den Entwurf
einfließen.
Ein mündlicher Bericht über die
Bürgerversammlung sowie eine Präsentation des vollständigen Entwurfes erfolgt
in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 05.10.2011.
Weiteres
Vorgehen
Die
Verwaltung wird als nächsten Schritt die Anregungen aus dieser Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses sowie Stellungnahmen der derzeit durchgeführten
frühzeitigen Behördenbeteiligung in einen Entwurf des Bebauungsplanes
einarbeiten. Dieser Entwurf durchläuft anschließend - voraussichtlich im
November - die zweite Stufe der Beteiligung (Offenlage) und wird anschließend
den politischen Gremien zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand sowie etwa 2.500 € für eine artenschutzrechtliche Vorprüfung.
Anlagen:
Anlage 1 Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.
125