Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde erteilt für das in Anlage 1 gezeigte Vorhaben Ihr Einvernehmen für die
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg
und Hagenstraße“ gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Sachverhalt:
Am
21.12.2010 hat der Rat der Gemeinde Nottuln eine Veränderungssperre für den
künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp,
Uphovener Weg und Hagenstraße“ erlassen (VL 204/2010). Damit sind für die Dauer von zunächst zwei Jahren alle
Bauvorhaben in diesem Bereich unzulässig, um die Ziele der zukünftigen Planung
zu sichern.
Auf Grund
der Veränderungssperre kann derzeit das Bauvorhaben an der Hagenstraße 29a
nicht umgesetzt werden. Hier beabsichtigt der Grundstückseigentümer den Abriss
des bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines Wohnhauses mit altengerechten
Wohnungen (vgl. VL 195/2010).
Aus Sicht
der Verwaltung sollte aus folgenden Gründen beraten werden, ob für das Vorhaben
(Pläne und Ansichten siehe Anlage 1) eine Ausnahme von der Veränderungssperre,
zugelassen werden sollte:
1.
Anpassung des Vorhabens
Nach den
Anmerkungen aus Politik und Bevölkerung in der Sitzung vom 08.12.2010 hat der
Vorhabenträger das Projekt in zweifacher Hinsicht angepasst. Zum einen soll
eine Erschließung nun nicht mehr im nördlichen Bereich direkt am Buckenkamp
erfolgen, sondern südlich des Gebäudes an die sich hier befindliche Stichstraße
anknüpfen. So können einige Anwohner entlastet werden und der Wall zwischen
Grundstück und Buckenkamp erhalten bleiben. Zum anderen ist die Dachform
grundlegend geändert worden. Während zunächst im obersten Geschoss ein
flachgeneigtes Pultdach vorgesehen war, plant der Vorhabenträger nun ein
Satteldach. Dieses passt sich einerseits besser in das Umfeld ein und führt
andererseits zu einer deutlich niedrigeren Traufhöhe und somit zu einer weniger
massiven Wirkung des Baukörpers.
2.
Fortgang des Planverfahrens
Seit der
ersten Vorstellung des Projektes und dem Erlass einer Veränderungssperre haben
sich die Überlegungen zum künftigen Bebauungsplan weiterentwickelt.
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Die
künftigen Inhalte wurden durch Politik und anwesende Anwohner in der Sitzung
des Gemeindeentwicklungsausschusses am 01.06.2011 intensiv diskutiert.
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Die
Verwaltung hat ein räumliches Leitbild für den gesamten Bereich Nottuln Nord
zur Beratung vorgelegt (VL 076/2011).
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Es hat eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan stattgefunden
(mündlicher Bericht in der Sitzung) und es wurde ein Vorentwurf eines
Bebauungsplanes entwickelt (VL 092/2011).
Fazit
Insgesamt
kann aus Sicht der Verwaltung nach gegenwärtigem Stand – vorbehaltlich neuer
Erkenntnisse aus der öffentlichen Versammlung – nicht erkannt werden, dass das
Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht. Es ist
zu erwarten, dass es sich gut in die räumliche Entwicklung an dieser Stelle
einfügt. Es bildet einen geeigneten Mittelweg zwischen der Krankenhausbebauung
und der angrenzenden Bebauung im Baugebiet Bagno und führt hier zu einer
behutsamen und begrüßenswerten Nachverdichtung in Nähe des Ortskerns.
Durch die
Änderungen am Vorhaben wurde auch auf die Interessen der Anwohner Rücksicht
genommen. Der Investor hat dabei das Bauvolumen bereits auf ein Maß reduziert,
das geringer ist, als derzeit gem. § 34 BauGB an dieser Stelle zulässig.
Daher
sollte – auch um den Investor nicht übermäßig wirtschaftlich zu schädigen –
eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB zugelassen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Pläne, Ansichten und Perspektiven
des Vorhabens