hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 der Sitzungsvorlage
052/2011 enthaltenen und durch Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage
aktualisierten Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die vorliegende 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe
Anlage 2 der Sitzungsvorlage 052/2011) wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4 der
Sitzungsvorlage 052/2011) mit Umweltbericht (siehe Anlage 5 und 6 der
Sitzungsvorlage 052/2011) wird gebilligt.
Sachverhalt:
Die Unterlagen zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ wurden
bereits mit der Vorlage 052/2011 versandt. Diese Sitzungsvorlage enthält nur
ergänzende Unterlagen.
In der
Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 22.06.2011 wurde der
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109
„Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ vertagt. Grund war die hohe Summe
für den Naturschutzausgleich, die sich insbesondere durch die Ermöglichung
eines 40 m hohen Werbepylons ergeben hat. Die Verwaltung wurde beauftragt,
die 1. Änderung nunmehr ohne die Ermöglichung eines Werbepylons zu
erarbeiten. Während der Sommerpause hat sich jedoch die Sachlage geändert.
Neuer
Sachverhalt zum Naturschutzausgleich
In
Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Coesfeld und unter
Berücksichtigung der Kommentierung zur Rechtslage hat sich herausgestellt, dass
in bestimmten Fällen der Naturschutzausgleich nicht bereits bei Abschluss des
Planverfahrens fällig wird, sondern erst im Zusammenhang mit einer
tatsächlichen Umsetzung der Planung. Diese Möglichkeit besteht ausnahmsweise
dann, wenn eine Umsetzung zunächst noch ungewiss ist oder wenn eine
Realisierung in mehreren zeitlich deutlich voneinander getrennten
Bauabschnitten erfolgt.
Unter
diesen Voraussetzungen hat sich die Raiffeisen Steverland eG als
wahrscheinlicher künftiger Bauherr des Pylons dazu bereit erklärt, die
anfallenden Kosten für den Ausgleich zu tragen.
Daher
schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan nun doch, wie ursprünglich
geplant, in vollem Umfang zu ändern und damit die Errichtung des Werbepylons zu
ermöglichen. Der erforderliche Naturschutzausgleich ist erst zu dem Zeitpunkt
fällig, an dem mit der Errichtung des Pylons begonnen werden soll.
Ergänzung
der Abwägungsempfehlungen
Nach
Ablauf der Beteiligungsfrist ist noch eine neue Stellungnahme der
Wehrbereichsverwaltung eingegangen. Dies führt zu einer Aktualisierung der
bereits bekannten Abwägungsvorschläge (siehe Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Alle
Änderungen des Bebauungsplanes führen zusammen zu um etwa 90.000 €
erhöhten Kosten für den Naturschutzausgleich. Im Gegenzug erhöht sich jedoch
die Fläche vollwertig veräußerbarer Gewerbegrundstücke.
Von
den entstehenden Kosten für den Naturschutzausgleich würden etwa 60.000 € durch
Dritte übernommen (siehe Anlage 2).
Anlagen:
Anlage 1: Aktualisierung der Abwägung
Anlage 2: Schreiben der Raiffeisen Steverland
eG