Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Verschiebung einer
Baugrenze wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).
Sachverhalt:
Wie
Anlage 1 zu entnehmen ist, beantragt ein Investor für die Realisierung einer
Tankstelle an der B 525 zwischen Nottuln und der Autobahnauffahrt eine
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“. Durch ein
Heranrücken der Baugrenze auf 20 m an den Fahrbahnrand (heute 40 m) kann
die Tankstelle auf Teilen des Geländes des heute bestehenden Caravanhandels
sowie der davor liegenden Grünfläche entstehen. Die in der Planung verzeichnete
Restfläche ist ausreichend dimensioniert, um dort ein weiteres Vorhaben
realisieren zu können.
Näheres
ist dem Antrag (Anlage 1), dem Planentwurf für das Vorhaben
(Anlage 2), dem Auszug aus dem Bebauungsplan (Anlage 3) sowie einem
Foto, das die gegenwärtige Situation zeigt (Anlage 4) zu entnehmen.
Städtebauliche
Bewertung
Aus Sicht
der Verwaltung gibt es keine Gründe, die gegen das Heranrücken der Baugrenzen
auf 20 m sprechen. Durch dieses Heranrücken kann ein bereits bestehendes
Gewerbegrundstück baulich deutlich besser ausgenutzt werden. Die Änderung dient
somit dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
Im
Verfahren sowie vor allem auch im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren wird
auf Grund der Zufahrtssituation und dem Heranrücken an die Bundesstraße eine
enge Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgen müssen. Ein
erstes Gespräch findet voraussichtlich noch vor der Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses statt, so dass in der Sitzung mündlich von den
Ergebnissen berichtet werden kann.
Verfahren
Der
Bebauungsplan Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ kann im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden. Eine Beteiligung der
Öffentlichkeit findet während des Verfahrens statt. Die Kosten für das
Änderungsverfahren einschließlich aller ggf. erforderlichen Fachgutachten trägt
der Antragsteller.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kosten des Verfahrens einschließlich aller ggf. erforderlichen Fachgutachten
trägt der Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Planung des Antragstellers
Anlage 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 81
„Gewerbegebiet Buxtrup“
Anlage 4: Foto