Beschlussvorschlag:
Es wird
ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Südwestlich
Appelhülsener Straße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bezüglich der
Verschiebung einer Baugrenze eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).
Sachverhalt:
Wie
Anlage 1 zu entnehmen ist, beantragt der Betreiber des Autohauses Rump an der
Appelhülsener Straße eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südwestlich
Appelhülsener Straße“. Durch die Änderung soll es ermöglicht werden, dass auf
dem Gelände der heutigen Tankstelle eine Erweiterung des Autohauses entsteht.
Dabei soll die Baugrenze einheitlich bis auf 3 m an die Grundstücksgrenze
heranrücken. Heute ist die Baugrenze zwischen 17 m und 6 m (im Bereich des
Tankstellendachs) von der Grundstücksgrenze entfernt.
Näheres
ist dem Antrag (Anlage 1), dem Auszug aus dem Bebauungsplan (Anlage 2) und dem
Foto, das die gegenwärtige Situation zeigt (Anlage 3) zu entnehmen.
Städtebauliche
Bewertung
Die
Verwaltung begrüßt die Änderung des Bebauungsplanes ausdrücklich. Durch eine
Verschiebung der Baugrenzen gelingt es, die Appelhülsener Straße baulich besser
als heute zu fassen. Dabei bietet es sich an, die Bauflucht des bestehenden
Neubaus des Autohauses für die weitere Entwicklung aufzugreifen. Durch den
Erweiterungsbau des Autohauses ist eine deutliche Attraktivitätssteigerung für
diesen Bereich zu erwarten.
Die
Verwaltung hat den Antragsteller darauf hingewiesen, dass das bisher bestehende
Wegerecht, das eine Fußwegeverbindung zwischen Baugebiet „Am Hangenfeld“ und
Appelhülsener Straße sicherstellt, beibehalten werden muss. Dies wird durch den
Antragsteller nicht in Frage gestellt.
Verfahren
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „Südwestlich Appelhülsener Straße“ kann im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit
findet während des Verfahrens statt. Die Kosten für das Änderungsverfahren
einschließlich aller ggf. erforderlichen Fachgutachten trägt der Antragsteller.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für
das Änderungsverfahren trägt der Antragsteller.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 103
„Südwestlich Appelhülsener Straße“
Anlage 3: Fotos