Betreff
Änderung der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln vom 17. Juni 1999, vom 5. Oktober 2001
Vorlage
082/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Die Formulierung des § 2 Abs. 2, Nr. 6 der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln wird wie in Anlage 2 ersichtlich geändert.

2.       Die I. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln vom 17. Juni 1999 in der Fassung der Bekanntgabe vom 05. Oktober 2001 wird beschlossen.


Sachverhalt:

Die derzeitige Formulierung ist für den aufgeführten Kostenersatz bei Falschalarmen nicht optimal und nicht eindeutig. In der Folge können die entstehenden Kosten bei vermeidbaren Falschalarmen nicht in Rechnung gestellt bzw. könnten u.U. nicht rechtlich durchgesetzt werden.

 

Genereller Hintergrund der Regelung ist, dass Falschalarme nicht grundsätzlich in Rechnung gestellt werden sollen, um keine zu große Hürde zur Meldung von (vermeintlichen) Gefahren aufzubauen.

 

Wird der Falschalarm hingegen durch vermeidbare Fehler der BMA (Brandmeldeanlagen) ausgelöst, z.B. wegen mangelnder Wartung oder unsachgemäßem Einsatz, sollte der entstehende Aufwand nicht durch die Allgemeinheit getragen werden müssen. Hierfür ist die vorliegende, gemeinsam mit der Feuerwehr erarbeitete, Anpassung der Formulierung in der Satzung erforderlich.

 

 

Hinweis:

Die prognostizierten  Mehreinnahmen beruhen auf der statistischen Ermittlung der Fehlalarme 2010. In 2010 kam es zu 16 Fehlalarmen, welche durch BMA ausgelöst wurden.

 

Die durchschnittlichen Kosten wurden auf der Grundlage der Einsatzberichte ermittelt.

Für jeden Einsatz sind 2 Einsatz- /Löschfahrzeuge und ein Einsatzleitwagen oder Kommandowagen erforderlich. Hierfür wird lt. Satzung 1 Aufwands-Stunde berücksichtigt (Kosten = 154,50 €).

Bei den Personalkosten werden 12 Einsatzkräfte berücksichtigt (á 17.50 € / Stunde= Kosten von 210,00 €).

 

Dies ergibt bei 16 Einsätzen im Jahr einen Gesamtbetrag von 5.832,-€


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erstattung der Einsätze der FFW Nottuln bei Falschalarmen von BMA könnten gegenüber dem heutigen Stand Mehreinnahmen von ca. 5.832,-€/ Jahr entstehen (basierend auf den Aufwänden in 2010).


Anlagen:

Anlage 1            derzeitiger Satzungstext

Anlage 2            geänderter Satzungstext