Beschlussvorschlag:
1. Die
Formulierung des § 2 Abs. 2, Nr. 6 der Satzung über Kostenersatz für Einsätze
und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln
wird wie in Anlage 2 ersichtlich geändert.
2. Die I. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über Kostenersatz für Einsätze
und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nottuln vom
17. Juni 1999 in der Fassung der Bekanntgabe vom 05. Oktober 2001 wird
beschlossen.
Sachverhalt:
Die
derzeitige Formulierung ist für den aufgeführten Kostenersatz bei Falschalarmen
nicht optimal und nicht eindeutig. In der Folge können die entstehenden Kosten
bei vermeidbaren Falschalarmen nicht in Rechnung gestellt bzw. könnten u.U.
nicht rechtlich durchgesetzt werden.
Genereller
Hintergrund der Regelung ist, dass Falschalarme nicht grundsätzlich in Rechnung
gestellt werden sollen, um keine zu große Hürde zur Meldung von
(vermeintlichen) Gefahren aufzubauen.
Wird
der Falschalarm hingegen durch vermeidbare Fehler der BMA (Brandmeldeanlagen)
ausgelöst, z.B. wegen mangelnder Wartung oder unsachgemäßem Einsatz, sollte der
entstehende Aufwand nicht durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.
Hierfür ist die vorliegende, gemeinsam mit der Feuerwehr erarbeitete, Anpassung
der Formulierung in der Satzung erforderlich.
Hinweis:
Die
prognostizierten Mehreinnahmen beruhen
auf der statistischen Ermittlung der Fehlalarme 2010. In 2010 kam es zu 16
Fehlalarmen, welche durch BMA ausgelöst wurden.
Die
durchschnittlichen Kosten wurden auf der Grundlage der Einsatzberichte
ermittelt.
Für
jeden Einsatz sind 2 Einsatz- /Löschfahrzeuge und ein Einsatzleitwagen oder
Kommandowagen erforderlich. Hierfür wird lt. Satzung 1 Aufwands-Stunde
berücksichtigt (Kosten = 154,50 €).
Bei
den Personalkosten werden 12 Einsatzkräfte berücksichtigt (á 17.50 € /
Stunde= Kosten von 210,00 €).
Dies
ergibt bei 16 Einsätzen im Jahr einen Gesamtbetrag von 5.832,-€
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erstattung der Einsätze der FFW
Nottuln bei Falschalarmen von BMA könnten gegenüber dem heutigen Stand
Mehreinnahmen von ca. 5.832,-€/ Jahr entstehen (basierend auf den Aufwänden in
2010).
Anlagen:
Anlage 1 derzeitiger Satzungstext
Anlage 2 geänderter Satzungstext