Beschlussvorschlag:
Der
Rahmenplan Nottuln Nord (siehe Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Er soll als Richtschnur für die künftige Gemeindeentwicklung im nördlichen
Bereich von Nottuln dienen.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ wurde aus den Reihen
des Gemeindeentwicklungsausschusses die Anregung vorgebracht, bei diesem
Prozess auch einen erweiterten Bereich im Norden des Ortsteils Nottuln in die
Planung einzubeziehen.
Dieses Vorgehen ist zu begrüßen, da sich durch den Bau der
Ortsumgehung die Rahmenbedingungen in diesem Bereich grundlegend ändern.
Zwischen Ortsumgehung und dem bisher bebauten Bereich bietet sich die
Möglichkeit, eine langfristige Abrundung des Ortskerns mit Schaffung einer
endgültigen und attraktiven Siedlungskante zu schaffen und gleichzeitig den
bereits besiedelten Bereich – für den größtenteils keine Bebauungspläne
bestehen – an die heutigen und künftigen Anforderungen der Siedlungsentwicklung
anzupassen.
Um eine
geordnete Entwicklung sicherzustellen, hat die Verwaltung den Entwurf für einen
Rahmenplan „Nottuln Nord 2025“ erarbeitet (siehe Anlage 1). Dieser Rahmenplan
soll als Richtschnur für die städtebauliche Entwicklung bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen dienen. Bei einer weitergehenden Planung ist eine Vertiefung
für Teilbereiche denkbar.
Zwischen Ortsumgehung und bebautem Bereich: Potential für
neue Wohngebiete?
Die bisherige Siedlungskante im Norden Nottulns ist nur
wenig harmonisch: Einseitig bebaute Straßen, ein nicht klar definiertes Ende
des Siedlungsbereiches, keine Eingrünung oder ähnliches. Dabei ist die
Lagegunst für eine Wohnbebauung in diesem Bereich durchaus hoch. Dadurch, dass
die bisherige Siedlungsentwicklung Nottulns stark auf die Bereiche südlich und
westlich des Ortskerns ausgerichtet war, bietet sich hier die Möglichkeit
ortskernnahe Wohngebiete zu schaffen. Weiterhin sprechen die gute
Verkehrsanbindung, die gute Versorgungsinfrastruktur oder auch die Nähe zu den
Baumbergen für den Standort. Auch der Eingriff in Natur und Landschaft ist als
gering einzustufen, da durch die Ortsumgehung ohnehin eine Abtrennung von der
offenen Landschaft und den dort liegenden Biotopen stattfindet.
Denkbar wäre es an diesem Standort neben konventionellen
Einfamilienhausgebieten auch „besondere“ Baugebiete umzusetzen. Einerseits wäre
zum Beispiel im westlichsten Bereich angrenzend an Krankenhaus und Altenwohnen
ein Grundpotential für weitere altengerechte Wohnformen denkbar.
Andererseits könnte im östlichsten Bereich Potential für
eine sogenannte Klimaschutzsiedlung bestehen. Unter diesem Begriff verbirgt
sich die Fortführung des Programms 50 Solarsiedlungen in NRW. Bei Aufnahme in dieses
Landesprogramm werden Bauherren bei der Umsetzung einer besonders
klimaschützenden Bauweise finanziell gefördert. Hierfür muss aber auch das
Baugebiet eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen. An diesem Standort wären
die Grundvoraussetzungen für eine solche Siedlung voraussichtlich erfüllbar
(Nähe zum Ortskern, Nähe zur Nahversorgung, gute ÖPNV-Anbindung, gute
Südausrichtung der Gebäude). Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter
www.100-klimaschutzsiedlungen.de.
Verkehrslärm durch die Ortsumgehung: ein Hindernis bei der
Gebietsentwicklung?
Angesichts der an die Ortsumgehung heranrückenden
Wohnbebauung stellt sich die Frage, ob die Lärmbelastung hier nicht für eine
weitere Wohngebietsentwicklung zu hoch ist. Um die grundsätzliche Eignung des
Standortes frühzeitig zu prüfen, hat die Verwaltung ein Lärmgutachten
beauftragt. Den ersten nun vorliegenden Ergebnissen (siehe Anlage 2) kann
entnommen werden, dass die möglichen neuen Wohngebiete keiner bedeutsamen
Beeinträchtigung durch die Ortsumgehung unterliegen würden. Die Grenzwerte der
maßgeblichen DIN 18005 werden unterschritten. Eine gewisse (wenn auch nicht
allzu starke) Überschreitung der Richtwerte wäre hingegen jeweils in der ersten
Baureihe entlang der direkt angrenzenden Landes- und Kreisstraßen zu erwarten
(Schapdettener Straße, Havixbecker Straße und Uphovener Weg). Hier wären in der
jeweils ersten Baureihe gewisse passive Lärmschutzmaßnahmen oder u.U. teilweise
ein kleiner Lärmschutzwall erforderlich.
Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass die Belastung
durch Verkehrslärm kein grundsätzliches Hindernis bei der Gebietsausweisung
wäre.
Zum Verständnis der
Lärmkarten:
Die erste und die zweite
Karte zeigen ausschließlich die Verkehrslärmbelastung durch die Ortsumgehung
jeweils einmal tags und einmal nachts; die dritte und vierte Karte zeigen eine
kombinierte Lärmbelastung durch Landes- und Kreisstraßen sowie Ortsumgehung in
den für eine Bebauung in Frage kommenden Bereichen ebenfalls tags und nachts.
Die Richtwerte der DIN 18005 betragen für Allgemeine Wohngebiete tagsüber 55
dba und nachts 45 dba.
Zeitpunkt
der Entwicklung
Die
Verwaltung schlägt vor, eine Gebietsentwicklung in diesem Bereich erst bei
tatsächlichem Baubeginn der Umgehungsstraße zu forcieren, da erst dann eine
kurzfristige Fertigstellung der Ortsumgehung zu erwarten ist (keine Belastung
durch Bauaktivitäten) und auch erst dann für mögliche Grundstücksinteressenten
auch wirklich die künftige Struktur (z.B. Abstand zur Ortsumgehung) tatsächlich
vor Ort erkennbar ist. Dennoch sollten bis zu diesem Zeitpunkt Möglichkeiten
zur Umsetzung sondiert werden (Verhandlung mit Grundstückseigentümern und
möglichen Investoren etc.). Insgesamt ist angesichts der verfügbaren
Flächengröße allerdings nur mit einer langfristigen, sukzessiven Umsetzung zu
rechnen.
Ein
grüner Rand in Nottulns Norden
Mit
Bildung einer endgültigen Siedlungskante könnte die bestehende Promenade ein
Pedant im Norden erhalten. Langfristig wäre ggf. sogar eine kreisförmige
Führung in bzw. am Rande des gesamten Ortsteils Nottuln denkbar. In Verbindung
mit einer Eingrünung der neuen Baugebiete könnte dieser „grüne Gürtel“ auch als
Ausgleichsfläche dienen. Insbesondere dort, wo die verbleibenden Flächen
zwischen Ortsumgehung und künftiger Siedlung sehr klein werden, ist ggf. eine
landwirtschaftliche Nutzung kaum noch wirtschaftlich. Dort könnte die Gemeinde
(oder ein anderer Interessent) Flächen für den Naturschutzausgleich erwerben.
So könnte einerseits der Charakter des grünen Randes gestärkt werden und zum
anderen für die Landwirtschaft besser geeignete Flächen geschont werden.
Zu der
Entwicklung eines solchen grünen Randes gehört es auch, attraktive Ortseingänge
zu schaffen. Bisher ist der Auftakt des Ortsteils Nottulns aus Norden kommend
kaum erkennbar. Da durch den Bau der Ortsumgehung Verbindungen zwischen Nottuln
und den Baumbergen verloren gehen oder diese an Attraktivität verlieren, sollte
außerdem die Verbindungsfunktion zu diesem bedeutsamen Naherholungsgebiet und
touristischem Bereich gestärkt werden.
Nachverdichtung
und grüne Strukturen
Für den
bestehenden besiedelten Bereich bestehen überwiegend keine Bebauungspläne.
Erkennbar ist dieser Bereich jedoch in der letzten Zeit einem verstärkten
Siedlungsdruck ausgesetzt. Auf Grund der fehlenden Bebauungspläne hat die
Gemeinde hier gegenwärtig kaum Einflussmöglichkeiten, da nach § 34 BauGB
auf Grund der vorhandenen sehr heterogenen Bebauung eine sehr weitreichende
Bebaubarkeit besteht. Insofern sollte die Gemeinde auch für diesen Bereich eine
Zielkonzeption entwickeln, die in künftigen Bebauungsplänen Anwendung findet.
Kern ist
dabei, dass bestimmte Räume für eine Nachverdichtung vorgesehen werden, während
andere gezielt von künftiger Bautätigkeit frei gehalten werden. Dort wo es zu
einer Nachverdichtung kommt, sollte diese sensibel an das Umfeld angepasst
werden. Grundsätzlich sollte dabei eine Abstufung vom dichter besiedelten
Ortskern hin zu einem aufgelockerten Ortsrand entstehen. Eine idealtypische
Entwicklung wird hier allerdings auch in Zukunft nicht gänzlich erreichbar
sein, da die bisherige Bebauung sehr heterogen ist. Gerade an Stellen mit
erkennbaren Unterschieden (wie z.B. im Umfeld der Realschule oder des
Krankenhauses) kann neue Bebauung jedoch einen gewissen fließenden Übergang
schaffen, indem sie einen Mittelweg zwischen den Extremen wählt.
Entsprechend
der Diskussion in der ersten Jahreshälfte wurde der Bereich „Alte Burg“ im
Rahmenplan als zu bewahrender Grünraum dargestellt. Hier könnte ein künftiger
Bebauungsplan eine klare Kante zwischen Grünraum (Festsetzung als private
Grünfläche) und bebaubarem Bereich (Mischgebiet oder allgemeines Wohngebiet)
festsetzen. Da dieser Bereich somit langfristig nicht bebaut wird, bietet es
sich an, ihn für die Allgemeinheit erlebbarer zu machen – etwa in dem man die
Fußwegedurchbindung verbessert – und der Bereich Teil einer Fußwegeverbindung
zwischen neuen Baugebieten im Norden und dem Ortskern wird bzw. diese sichert.
Zukunftskonzept
Realschule/Sekundarschule und Krankenhaus
Die
beiden großen öffentlichen Einrichtungen im Betrachtungsgebiet – Realschule und
Krankenhaus – werden sich auch in Zukunft dynamisch entwickeln. Bislang tun Sie
dies ohne eine Form der planerischen Steuerung. In Zukunft wäre es
wünschenswert, dass Festsetzungen eines Bebauungsplanes sowohl die Interessen
der Nachbarschaft berücksichtigen, aber andererseits diesen für den Standort
Nottuln so wichtigen Einrichtungen flexible Entwicklungsmöglichkeiten sichern.
Entwicklungskorridor
für altengerechte Einrichtungen und Wohnangebote
Der im
Rahmenplan markierte Korridor ist bereits heute durch das Krankenhaus,
Einzelhandelsangebote und vor allem Wohnangebote auf die Zielgruppe von
Senioren ausgerichtet. Dies gilt es angesichts des demographischen Wandels als
Stärke für den Standort Nottuln aufzufassen! Hier könnten auch in Zukunft
Ansiedlungswünsche von Einrichtungen für diese Zielgruppe realisiert werden.
Sinnvoll wäre in diesem Bereich mittelfristig eine entsprechende Anpassung der
öffentlichen Infrastruktur; etwa durch eine barrierefreie Durchwegung des
gesamten Korridors mit einer ebenfalls barrierefreien Anknüpfung an den
Ortskern.
Fazit
Der
Bereich Nottuln Nord bietet ein hohes Zukunftspotential für die
Gemeindeentwicklung Nottulns. Durch eine intensive Begleitung durch Verwaltung
und Politik können hier zukunftsfähige städtebauliche Strukturen entstehen. Die
Verwaltung wird die Politik kontinuierlich über kommende Entwicklungsschritte
informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 2.000 € für
das Lärmgutachten; weitere Kosten entstehen erst bei konkreter
Gebietsentwicklung.
Anlagen:
Anlage 1: Rahmenplan Nottuln Nord
Anlage 2: Lärmkarten