Betreff
Zukünftige Struktur der weiterführenden Schulen in Nottuln
Vorlage
072/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Überlegungen der Verwaltung zur zukünftigen Struktur der weiterführenden Schulen in Nottuln werden zur Kenntnis genommen.

 

Um die weiterführenden Schulen zukunftsfähig aufzustellen und den Eltern und Schülerinnen und Schülern ein Schulangebot in Nottuln zu machen, das dem heutigen Elternwillen entspricht, wird nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen und in Kenntnis der finanziellen Auswirkungen folgendes Verfahren als Empfehlung für den Rat beschlossen:

1.       Mit dem Bistum Münster wird ein Vertrag geschlossen über die Mitfinanzierung einer vom Bistum zu errichtenden vierzügigen Sekundarschule zum 01.08.2012 auf Basis des Vertrags vom 21.12.2001 über die Beteiligung der Gemeinde an der Bischöflichen Realschule.

2.       Mit dem Bistum sind Verhandlungen über die genaue Kostenteilung für die erforderlichen Erweiterungsbauten zu führen und die Ergebnisse dem Rat zu seiner Sitzung am 11.10.2011 vorzulegen.

3.       Die Geschwister-Scholl-Hauptschule nimmt ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Schüler/innen mehr auf und läuft sukzessive aus.

4.       Die Klassen der Hauptschule sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt in die neu zu schaffenden Räume der Sekundarschule einziehen.

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, zum frühest möglichen Zeitpunkt Pläne vorzulegen, für welche Zwecke der Verwaltung das Hauptschulgebäude genutzt werden kann und wie mit den dann frei werdenden Gebäuden verfahren werden soll.


Sachverhalt:

Am 14.04.2011 wurde eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zum deutschen Bildungssystem vorgestellt, bei der fast eine halbe Million Menschen befragt worden sind. Ergebnis: Die Deutschen sind unzufrieden mit ihrem Bildungssystem! Viele wünschen sich umfassende Reformen im Bildungswesen. Eine deutliche Mehrheit fordert ein längeres gemeinsames Lernen. Vier von fünf Befragten würden ihre Kinder am liebsten auf eine Schule mit Nachmittagsprogramm schicken – also eine Ganztagsschule.

 

Zu diesem Zeitpunkt hat es Nottuln bereits das erste Gespräch mit dem Bistum Münster über die Zukunftsfähigkeit der Nottulner Schulstruktur gegeben. Denn auch in Nottuln haben die Elternbefragungen der letzten Jahre ergeben, dass speziell die Angebote im Ganztagsbereich in umliegenden Kommunen für viele Eltern der Grund waren, ihr Kind nicht in Nottuln an einer weiterführenden Schule anzumelden. Dazu kamen die weiter sinkenden Schülerzahlen an der Geschwister-Scholl-Hauptschule. Trotz hervorragender pädagogischer Arbeit an dieser Schule stand die Schulform Hauptschule sehr häufig im Zentrum politischer Diskussionen und wurde auf Landesebene immer wieder in Frage gestellt. In Nottuln führt dies dazu, dass die Hauptschule mit jährlich sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen hat und zuletzt nur noch einzügig gefahren werden konnte. Betrug die Übergangsquote von den Nottulner Grundschulen auf die Hauptschule im Schuljahr 2007/2008 noch 13,2 %, so lag sie im Schuljahr 2011/12 nur bei 7,6 %.

 

Nicht zuletzt die Frage der zukünftigen Beschulung potentieller Hauptschüler führte dazu, das Gespräch mit dem Bistum Münster zu suchen.

 

Im Verlauf mehrerer Gesprächsrunden nahm die Möglichkeit Gestalt an, dass das Bistum Münster sich vorstellen konnte, die Liebfrauenschule (Realschule) umzuwandeln in eine andere Schulform, die sowohl von Gymnasiasten als auch von Real- und Hauptschülern besucht werden könnte. Die Überlegungen bahnten sich einen Weg in Richtung Gesamtschule.

 

Basis für das Bistum war dabei der im Jahr 2001 zwischen Bistum und Gemeinde geschlossene Vertrag zur Finanzierung der Liebfrauenschule. Danach teilen sich Bistum und Gemeinde den nach Abzug der Landesförderung verbleibenden Betrag für drei Züge, die Kosten für einen möglichen vierten Zug werden komplett von der Gemeinde getragen. Dies solle auch für eine mögliche neue Schulform Gültigkeit haben.

 

Nachdem der Bischof des Bistums Münster, der Generalvikar und der Leiter der Liebfrauenschule über diese Überlegungen informiert waren und erklärten, diese mitzutragen, wurde zwischen Bistum und Gemeinde vereinbart, das Lehrerkollegium der Liebfrauenschule (durch das Bistum) und die Fraktionsspitzen (durch den Bürgermeister) am 21.07.2011 über die Überlegungen zur möglichen Gründung einer Gesamtschule zu informieren.

 

Zwei Tage vor dieser Information haben sich CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Landesebene auf gemeinsame Leitlinien für einen schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen geeinigt (als Anlage beigefügt). Ein wichtiger Baustein dieses Schulkonsenses ist die Einführung der „Sekundarschule“, die längeres gemeinsames Lernen und Ganztagsbetreuung zum Inhalt hat. Diese, neue, Schulform entsprach den Vorstellungen des Bistums noch mehr als eine Gesamtschule und trifft nach Ansicht der Verwaltung noch genauer auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Nottulner Bevölkerung.

 

Zwischen Bistum und Verwaltungsspitze gab es daher die Verständigung, in den Informationsgesprächen deutlich zu machen, dass die Gründung einer Sekundarschule als die gebotene Schulform angesehen werde.

 

Am Tag nach der Information der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Fraktionsspitzen erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit darüber, dass das Bistum Münster nach Gesprächen mit der Gemeinde Nottuln die Umwandlung der Realschule in eine Sekundarschule prüft.

 

Dass das Prüfen, ob eine Schulform durch eine andere (für die es im Moment noch keine gesetzliche Grundlage gibt) ersetzt werden kann, eine aufwändige und vielschichtige Angelegenheit ist, muss sicher nicht besonders betont werden. Eine gewisse Dimension bekommt das Ganze aber dadurch, dass als Starttermin für eine mögliche Sekundarschule der 01.08.2012 anvisiert worden ist.

 

Um die politischen Gremien der Gemeinde Nottuln möglichst umfassend zu informieren, waren folgende Fragestellungen zu prüfen:

1.       Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens und ist eine Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft überhaupt genehmigungsfähig?

2.       Was kostet die Erweiterung des jetzigen Realschulgebäudes zu einer vollen Vierzügigkeit?

3.       Was kostet die Schaffung von Räumlichkeiten für Ganztagsbetreuung?

4.       Sind weitere Umbauten nötig, z.B. Turnhalle?

5.       Welche Nutzungsmöglichkeiten des Hauptschulgebäudes bestehen vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes?

6.       Welche Kosten würden entstehen für einen Umbau des Hauptschulgebäudes für Verwaltungszwecke?

7.       Welche zur Zeit von der Verwaltung genutzten Gebäude könnten aufgegeben werden?

8.       Welche Einsparungen / Erlöse sind zu erwarten?

9.       Welche Alternativen zur Sekundarschule gibt es?

 

 

 

 

 

 

Zu 1.:

Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahren und ist eine Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft überhaupt genehmigungsfähig?

 

Am 18.08.2011 hat ein Gespräch zwischen Vertretern des Schulministeriums, des Bistums und der Verwaltung stattgefunden. Von Seiten des Landes ist geplant, den Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes am 09.09.2011 in den Landtag einzubringen und am 21.10.2011 zu verabschieden. Am Tag darauf würde das Gesetz rechtskräftig und entsprechende Anträge zur Errichtung von Sekundarschulen dürften gestellt werden. Mit der Genehmigung zur Errichtung einer Sekundarschule sei ca. Januar/Februar 2012 zu rechnen.

 

Nach Aussage des Ministeriums würden die in der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Nottuln genannten Zahlen der Grundschulabgänger ausreichen, um eine vierzügige Sekundarschule genehmigungsfähig zu machen. Obwohl zum Zeitpunkt des Gespräches der Gesetzentwurf noch nicht vorlag, gingen die Vertreter des Ministeriums davon aus, dass eine solche Schule auch von privaten (hier: kirchlichen) Trägern errichtet werden darf.

 

 

Zu 2.:

Was kostet die Erweiterung des jetzigen Realschulgebäudes zu einer vollen Vierzügigkeit?

 

Das Bauamt des Bistums hat in der Kürze der Zeit lediglich eine Grobplanung erstellen können. Lt. Raumprogramm für Real- und Gesamtschulen (für Sekundarschulen gibt es noch kein Raumprogramm, dürfte aber ähnlich lauten) ist für die Unterbringung des vierten Zuges inklusive Neben-, Differenzierungs- und Fachräumen eine Größenordnung von 940 m² erforderlich. Die Baukosten wurden vom Bistum grob mit ca. 2 Mio. € ermittelt. Eine Gegenrechnung durch die Bauabteilung der Verwaltung ergab, dass bei Berücksichtigung der sog. Normalherstellungskosten 2.000, Typ 12 - Schulen - inklusive Baunebenkosten und Außenanlagen der Betrag von 2 Mio. € realistisch ist.

 

Nach dem 2001 mit dem Bistum geschlossenen Vertrag, dessen Inhalt auch Basis für den Vertrag über die Sekundarschule werden soll, trägt die Gemeinde die Kosten für einen vierten Zug, d.h. auf die Gemeinde kämen für die Erweiterung der Schule auf vier Züge einmalige Kosten von 2 Mio. € zu.

 

 

Zu 3.:

Was kostet die Schaffung von Räumlichkeiten für Ganztagsbetreuung?

 

Die Vertreter des Bistums können sich vorstellen, die Sekundarschule mit einem offenen Ganztagsangebot zu führen, d.h., Eltern entscheiden, ob ihre Kinder am Ganztagsunterricht teilnehmen sollen oder mittags nach Hause gehen können. Ob diese Form des Ganztags zulässig sein wird, wird das Gesetzgebungsverfahren zeigen. Die Vertreter des Schulministeriums befürworteten eher den gebundenen, also verpflichtenden Ganztag an mindestens drei Nachmittagen pro Woche.

 

Je nach Ausgestaltung der Räumlichkeiten für einen gebundenen Ganztag wäre auch hier mit Kosten von bis zu 2 Mio. € zu rechnen. Welche Kosten für einen offenen Ganztag entstehen würden, wurde bisher noch nicht ermittelt, wird aber erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich das Bistum an den Kosten für die Schaffung eines Ganztagsangebotes beteiligen. In welcher Höhe und nach welchem Schlüssel, muss noch mit dem Bistum verhandelt werden (siehe Pkt. 2 der Beschlussvorschläge).

 

 

Zu 4.:

Sind weitere Umbauten nötig, z.B. Turnhalle?

 

Nach Raumprogramm wäre es erforderlich, die Turnhalle der jetzigen Realschule bei einer Vierzügigkeit um eine Einheit zu erweitern. Die geschätzten Baukosten liegen bei rd.

1,8 Mio. €.

 

Die Realschule nutzt bereits jetzt Halleneinheiten der öffentlichen Schulen. Es muss gelingen, mit dem Bistum zu vereinbaren, dass diese Regelung fortgeführt wird. Sollte es zu einem Auslaufen der Hauptschule kommen, werden weitere Hallenkapazitäten im Ortsteil Nottuln frei und könnten von der neuen Schule genutzt werden. Auf eine Berücksichtigung des genannten Betrages von 1,8 Mio. € wird in der weiteren Betrachtung daher verzichtet.

 

 

Zu 5.:

Welche Nutzungsmöglichkeiten des Hauptschulgebäudes bestehen vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes?

 

Am 09.08.2011 hat ein Ortstermin an der Hauptschule mit einem Verantwortlichen des Denkmalschutzes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe stattgefunden. Als Quintessenz bleibt festzuhalten, dass lt. Denkmalschützer die Änderungen der Gebäudeaußenhülle und die der Halle auf das Notwendigste reduziert werden müssen. Dagegen können sich die Änderungen in geschlossenen Räumen den Anforderungen der neuen Nutzung anpassen.

 

Nach einer ersten groben Planung ist es darstellbar, den Fachbereich Schule, Soziales, Kultur, Sport komplett im Hauptschulgebäude unterzubringen. Das angemietete Gebäude Stiftsplatz 11 könnte dafür aufgegeben werden. Aber auch weitere Teile / Fachbereiche der Verwaltung bis hin zum Ratssaal in der Aschebergschen Kurie könnten im Hauptschulgebäude untergebracht werden. Eine detaillierte Raumplanung muss allerdings noch erstellt werden. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich im Hauptschulgebäude zu errichten, um die jetzt von der Verwaltung genutzten Gebäude zur Refinanzierung einzusetzen.

 

 

 

 

 

Zu 6.:

Welche Kosten würden entstehen für einen Umbau des Hauptschulgebäudes für Verwaltungszwecke?

 

Die Umbaukosten des jetzigen Hauptschulgebäudes für Verwaltungszwecke belaufen sich nach einer ersten Berechnung auf rd.                €.

 

 

Zu 7.:

Welche zur Zeit von der Verwaltung genutzten Gebäude könnten aufgegeben werden?

 

Nach jetziger Planung ist es vorstellbar, das angemietete Gebäude Stiftsplatz 11, die Aschebergsche Kurie sowie zumindest das Gebäude Domherrengasse 2 nicht weiter für Verwaltungszwecke zu nutzen. Die Verwaltung wäre danach noch untergebracht in ausschließlich gemeindeeigenen Gebäuden.

 

 

Zu 8.:

Welche Einsparungen / Erlöse sind zu erwarten?

 

Die Aufgabe des angemieteten Gebäudes Stiftsplatz 11 würde jährliche Einsparungen inklusive aller Nebenkosten von rd. 65.000,00 € erbringen.

 

Durch die Aufgabe der Hauptschule könnten Einsparungen bei Unterrichtsmaterial, Mobiliar, Versicherungen etc. erzielt werden von rd. 50.000,00 € p.a..

 

Sollte die Aschebergsche Kurie nicht weiter für Verwaltungszwecke genutzt werden, hätte dies Minderausgaben für Energieversorgung, Versicherung, bauliche Unterhaltung etc. von 30.000,00 € p.a. zur Folge. Über die Höhe der Erlöse für Verpachtung/Verkauf können an dieser Stelle keine Aussagen getroffen werden.

 

Der Verzicht auf zumindest eines der drei Gebäude Domherrengasse würde die laufenden Kosten um rd. 7.000,00 € p.a. reduzieren. Über mögliche Pacht- oder Verkaufserlöse gibt es noch keine Aussagen.

 

 

Zu 9.:

Welche Alternativen zur Sekundarschule gibt es?

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es nur 2 Alternativen zur Einführung einer Sekundarschule in Nottuln:

1.       Beibehaltung des Status Quo
Die augenscheinlich kostengünstigste Lösung wäre die Beibehaltung des dreigliedrigen Schulsystems in Nottuln mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Aus Sicht der Verwaltung würde dies allerdings nur eine Verschiebung der Problematik (z.B. sinkende Schülerzahlen an der Hauptschule, verbesserungswürdigere Übermittagsbetreuung, längeres gemeinsames Lernen) in die nahe Zukunft bedeuten. Die Beibehaltung des Status Quo würde außerdem dafür sorgen, dass der Trend zur Abwanderung der Schulabgänger der vierten Klassen der Grundschulen nicht gestoppt werden könnte und dem offensichtlichen Elternwillen keine Rechnung getragen wird. Aus pädagogischer Sicht würde nach Auffassung der Verwaltung eine richtungsweisende Änderung der Schullandschaft versäumt, wegen der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde sollte diese Variante allerdings nicht unter den Tisch fallen. Das Für und Wider sollte politisch abgewogen werden.

2.       Auflösung der Hauptschule und Kooperation mit den weiterführenden Schulen in Billerbeck und Havixbeck
Auch diese Variante sollte diskutiert werden, wobei beachtet werden muss, dass die Gesamtschule in Havixbeck seit Jahren Schülerinnen und Schüler abweisen muss, da die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazität übersteigen und die Gemeinschaftsschule in Billerbeck nur für Billerbecker Schülerinnen und Schüler errichtet und genehmigt worden ist. Sollte es zu einer Kooperation der Baumbergegemeinden kommen, wäre daher nicht nur die Frage der Kostenaufteilung zu klären.

 

 

Dass die Beibehaltung der jetzigen Situation nicht die richtige Vorgehensweise sein kann, dürfte jedem klar sein. Anders sieht es vielleicht bei einer Kooperation aus. Doch hilft hier vielleicht der Blick in den eingangs erwähnten Schulkonsens vom 19.07.2011. Unter Ziffer 2 der gemeinsamen Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen heißt es:

 

            Ziel ist ein Schulsystem im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen,
            das der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen gerecht wird:

·         Vielfältig – hinsichtlich der Bildungsgänge:

·         Umfassend und regional ausgewogen – hinsichtlich der Erreichbarkeit für
die Schülerinnen und Schüler sowie der Bedeutung von Schule als Stand-
ortfaktor für die Kommunen, die Eltern und die örtliche Wirtschaft
.

 

Speziell auf die Bedeutung von Schule als Standortfaktor soll an dieser Stelle eingegangen werden. War es bisher das dreigliedrige Schulsystem, mit dem Nottuln geworben hat, so hat dieses Bild in den letzten Jahren Risse bekommen. Heute erwarten Unternehmen, Arbeitnehmer, Eltern und Kinder ein modernes, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasstes Schulsystem. Und damit könnte die Gemeinde Nottuln durch das Angebot einer Sekundarschule mit längerem gemeinsamen Lernen und einem offenen / gebundenen Ganztagsangebot und einem Gymnasium, das auch durch die vom Gesetzgeber geforderte enge Kooperation mit der Sekundarschule nur profitieren kann, dann aufwarten. Speziell durch die vom Gesetzgeber festgelegte Beschränkung der Sekundarschule auf die Klassen 5 bis 10 ohne Oberstufe und die verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium würde aus Sicht der Verwaltung das Nottulner Gymnasium langfristig in seinem Bestand gesichert.

 

 

 

 

Bei Abwägung aller bekannten Fakten kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der Abschluss eines Vertrages mit dem Bistum über die Errichtung einer Sekundarschule auf der Basis des bisherigen Vertrages der für die Gemeinde Nottuln und ihre Einwohnerinnen und Einwohner der einzig gangbare Weg sein kann, auch vor dem Hintergrund der schwierigen und für die Zukunft unklaren Finanzsituation der nordrhein-westfälischen kreisangehörigen Kommunen.

 

Daher schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit und dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die formulierten Beschlussvorschläge 1 – 5 zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund erster Berechnungen des Bistums entstehen für den Neubau des 4. Zuges inklusive aller Neben- und Differenzierungsräume Kosten von rd. 2 Mio. €. Diese Kosten wären von der Gemeinde zu tragen.

 

Für den Ausbau zu einer verpflichtenden Ganztagsschule würde weitere 2 Mio. € investiert werden müssen. Hier muss mit dem Bistum noch ein Verteilungsschlüssel gefunden werden.

 

Der Umbau des Hauptschulgebäudes zu einem Verwaltungsgebäude wird nach einer ersten Kostenschätzung der Verwaltung Aufwendungen von                € nach sich ziehen.

 

Durch die Aufgabe eines für Verwaltungszwecke angemieteten Gebäudes könnten Miet- und Nebenkosten von rd. 65.000,00 € p.a. eingespart werden.

 

Durch die Aufgabe der Hauptschule könnten Sachkosteneinsparungen (Lehr- und Lernmittel, Mobiliar, Versicherungen etc.) erzielt werden von rd. 50.000,00 € p.a..

 

Die Aufgabe der Aschebergschen Kurie hätte Einsparungen von rd. 30.000,00 € p.a. zur Folge, die eines der drei Gebäude Domherrengasse von rd. 7.000,00 € p.a..

Zu möglichen Pacht- oder Verkaufserlösen können noch keine Angaben gemacht werden.