Beschlussvorschlag:
Die Überlegungen
der Verwaltung zur zukünftigen Struktur der weiterführenden Schulen in Nottuln
werden zur Kenntnis genommen.
Um die
weiterführenden Schulen zukunftsfähig aufzustellen und den Eltern und
Schülerinnen und Schülern ein Schulangebot in Nottuln zu machen, das dem
heutigen Elternwillen entspricht, wird nach Abwägung der Vor- und Nachteile der
verschiedenen Optionen und in Kenntnis der finanziellen Auswirkungen folgendes
Verfahren als Empfehlung für den Rat beschlossen:
1.
Mit dem
Bistum Münster wird ein Vertrag geschlossen über die Mitfinanzierung einer vom
Bistum zu errichtenden vierzügigen Sekundarschule zum 01.08.2012 auf Basis des
Vertrags vom 21.12.2001 über die Beteiligung der Gemeinde an der Bischöflichen
Realschule.
2.
Mit dem
Bistum sind Verhandlungen über die genaue Kostenteilung für die erforderlichen
Erweiterungsbauten zu führen und die Ergebnisse dem Rat zu seiner Sitzung am
11.10.2011 vorzulegen.
3.
Die
Geschwister-Scholl-Hauptschule nimmt ab dem Schuljahr 2012/2013 keine
Schüler/innen mehr auf und läuft sukzessive aus.
4.
Die Klassen
der Hauptschule sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt in die neu zu schaffenden
Räume der Sekundarschule einziehen.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zum frühest möglichen Zeitpunkt Pläne vorzulegen, für
welche Zwecke der Verwaltung das Hauptschulgebäude genutzt werden kann und wie
mit den dann frei werdenden Gebäuden verfahren werden soll.
Sachverhalt:
Am 14.04.2011
wurde eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zum deutschen Bildungssystem
vorgestellt, bei der fast eine halbe Million Menschen befragt worden sind.
Ergebnis: Die Deutschen sind unzufrieden mit ihrem Bildungssystem! Viele
wünschen sich umfassende Reformen im Bildungswesen. Eine deutliche Mehrheit
fordert ein längeres gemeinsames Lernen. Vier von fünf Befragten würden ihre
Kinder am liebsten auf eine Schule mit Nachmittagsprogramm schicken – also eine
Ganztagsschule.
Zu diesem
Zeitpunkt hat es Nottuln bereits das erste Gespräch mit dem Bistum Münster über
die Zukunftsfähigkeit der Nottulner Schulstruktur gegeben. Denn auch in Nottuln
haben die Elternbefragungen der letzten Jahre ergeben, dass speziell die
Angebote im Ganztagsbereich in umliegenden Kommunen für viele Eltern der Grund
waren, ihr Kind nicht in Nottuln an einer weiterführenden Schule anzumelden.
Dazu kamen die weiter sinkenden Schülerzahlen an der
Geschwister-Scholl-Hauptschule. Trotz hervorragender pädagogischer Arbeit an
dieser Schule stand die Schulform Hauptschule sehr häufig im Zentrum
politischer Diskussionen und wurde auf Landesebene immer wieder in Frage
gestellt. In Nottuln führt dies dazu, dass die Hauptschule mit jährlich
sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen hat und zuletzt nur noch einzügig gefahren
werden konnte. Betrug die Übergangsquote von den Nottulner Grundschulen auf die
Hauptschule im Schuljahr 2007/2008 noch 13,2 %, so lag sie im Schuljahr 2011/12
nur bei 7,6 %.
Nicht
zuletzt die Frage der zukünftigen Beschulung potentieller Hauptschüler führte
dazu, das Gespräch mit dem Bistum Münster zu suchen.
Im
Verlauf mehrerer Gesprächsrunden nahm die Möglichkeit Gestalt an, dass das
Bistum Münster sich vorstellen konnte, die Liebfrauenschule (Realschule)
umzuwandeln in eine andere Schulform, die sowohl von Gymnasiasten als auch von
Real- und Hauptschülern besucht werden könnte. Die Überlegungen bahnten sich
einen Weg in Richtung Gesamtschule.
Basis für
das Bistum war dabei der im Jahr 2001 zwischen Bistum und Gemeinde geschlossene
Vertrag zur Finanzierung der Liebfrauenschule. Danach teilen sich Bistum und
Gemeinde den nach Abzug der Landesförderung verbleibenden Betrag für drei Züge,
die Kosten für einen möglichen vierten Zug werden komplett von der Gemeinde
getragen. Dies solle auch für eine mögliche neue Schulform Gültigkeit haben.
Nachdem
der Bischof des Bistums Münster, der Generalvikar und der Leiter der
Liebfrauenschule über diese Überlegungen informiert waren und erklärten, diese
mitzutragen, wurde zwischen Bistum und Gemeinde vereinbart, das Lehrerkollegium
der Liebfrauenschule (durch das Bistum) und die Fraktionsspitzen (durch den
Bürgermeister) am 21.07.2011 über die Überlegungen zur möglichen Gründung einer
Gesamtschule zu informieren.
Zwei Tage
vor dieser Information haben sich CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf
Landesebene auf gemeinsame Leitlinien für einen schulpolitischen Konsens für
Nordrhein-Westfalen geeinigt (als Anlage beigefügt). Ein wichtiger Baustein
dieses Schulkonsenses ist die Einführung der „Sekundarschule“, die längeres
gemeinsames Lernen und Ganztagsbetreuung zum Inhalt hat. Diese, neue, Schulform
entsprach den Vorstellungen des Bistums noch mehr als eine Gesamtschule und
trifft nach Ansicht der Verwaltung noch genauer auf die Bedürfnisse und Erwartungen
der Nottulner Bevölkerung.
Zwischen
Bistum und Verwaltungsspitze gab es daher die Verständigung, in den
Informationsgesprächen deutlich zu machen, dass die Gründung einer
Sekundarschule als die gebotene Schulform angesehen werde.
Am Tag
nach der Information der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Fraktionsspitzen
erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit darüber, dass das Bistum Münster
nach Gesprächen mit der Gemeinde Nottuln die Umwandlung der Realschule in eine
Sekundarschule prüft.
Dass das
Prüfen, ob eine Schulform durch eine andere (für die es im Moment noch keine
gesetzliche Grundlage gibt) ersetzt werden kann, eine aufwändige und
vielschichtige Angelegenheit ist, muss sicher nicht besonders betont werden.
Eine gewisse Dimension bekommt das Ganze aber dadurch, dass als Starttermin für
eine mögliche Sekundarschule der 01.08.2012 anvisiert worden ist.
Um die
politischen Gremien der Gemeinde Nottuln möglichst umfassend zu informieren,
waren folgende Fragestellungen zu prüfen:
1. Wie ist der Stand des
Gesetzgebungsverfahrens und ist eine Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft
überhaupt genehmigungsfähig?
2. Was kostet die Erweiterung des jetzigen
Realschulgebäudes zu einer vollen Vierzügigkeit?
3. Was kostet die Schaffung von Räumlichkeiten
für Ganztagsbetreuung?
4. Sind weitere Umbauten nötig, z.B.
Turnhalle?
5. Welche Nutzungsmöglichkeiten des
Hauptschulgebäudes bestehen vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes?
6. Welche Kosten würden entstehen für einen
Umbau des Hauptschulgebäudes für Verwaltungszwecke?
7. Welche zur Zeit von der Verwaltung
genutzten Gebäude könnten aufgegeben werden?
8. Welche Einsparungen / Erlöse sind zu
erwarten?
9. Welche Alternativen zur Sekundarschule
gibt es?
Zu 1.:
Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahren
und ist eine Sekundarschule in kirchlicher Trägerschaft überhaupt
genehmigungsfähig?
Am
18.08.2011 hat ein Gespräch zwischen Vertretern des Schulministeriums, des
Bistums und der Verwaltung stattgefunden. Von Seiten des Landes ist geplant,
den Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes am 09.09.2011 in den Landtag
einzubringen und am 21.10.2011 zu verabschieden. Am Tag darauf würde das Gesetz
rechtskräftig und entsprechende Anträge zur Errichtung von Sekundarschulen
dürften gestellt werden. Mit der Genehmigung zur Errichtung einer
Sekundarschule sei ca. Januar/Februar 2012 zu rechnen.
Nach
Aussage des Ministeriums würden die in der Schulentwicklungsplanung der
Gemeinde Nottuln genannten Zahlen der Grundschulabgänger ausreichen, um eine
vierzügige Sekundarschule genehmigungsfähig zu machen. Obwohl zum Zeitpunkt des
Gespräches der Gesetzentwurf noch nicht vorlag, gingen die Vertreter des
Ministeriums davon aus, dass eine solche Schule auch von privaten (hier:
kirchlichen) Trägern errichtet werden darf.
Zu 2.:
Was kostet die Erweiterung des jetzigen
Realschulgebäudes zu einer vollen Vierzügigkeit?
Das
Bauamt des Bistums hat in der Kürze der Zeit lediglich eine Grobplanung
erstellen können. Lt. Raumprogramm für Real- und Gesamtschulen (für
Sekundarschulen gibt es noch kein Raumprogramm, dürfte aber ähnlich lauten) ist
für die Unterbringung des vierten Zuges inklusive Neben-, Differenzierungs- und
Fachräumen eine Größenordnung von 940 m² erforderlich. Die Baukosten wurden vom
Bistum grob mit ca. 2 Mio. € ermittelt. Eine Gegenrechnung durch die
Bauabteilung der Verwaltung ergab, dass bei Berücksichtigung der sog.
Normalherstellungskosten 2.000, Typ 12 - Schulen - inklusive Baunebenkosten und
Außenanlagen der Betrag von 2 Mio. € realistisch ist.
Nach dem
2001 mit dem Bistum geschlossenen Vertrag, dessen Inhalt auch Basis für den
Vertrag über die Sekundarschule werden soll, trägt die Gemeinde die Kosten für
einen vierten Zug, d.h. auf die Gemeinde kämen für die Erweiterung der Schule
auf vier Züge einmalige Kosten von 2 Mio. € zu.
Zu 3.:
Was kostet die Schaffung von
Räumlichkeiten für Ganztagsbetreuung?
Die
Vertreter des Bistums können sich vorstellen, die Sekundarschule mit einem
offenen Ganztagsangebot zu führen, d.h., Eltern entscheiden, ob ihre Kinder am
Ganztagsunterricht teilnehmen sollen oder mittags nach Hause gehen können. Ob
diese Form des Ganztags zulässig sein wird, wird das Gesetzgebungsverfahren
zeigen. Die Vertreter des Schulministeriums befürworteten eher den gebundenen,
also verpflichtenden Ganztag an mindestens drei Nachmittagen pro Woche.
Je nach
Ausgestaltung der Räumlichkeiten für einen gebundenen Ganztag wäre auch hier
mit Kosten von bis zu 2 Mio. € zu rechnen. Welche Kosten für einen offenen
Ganztag entstehen würden, wurde bisher noch nicht ermittelt, wird aber
erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich das Bistum an den Kosten für die
Schaffung eines Ganztagsangebotes beteiligen. In welcher Höhe und nach welchem
Schlüssel, muss noch mit dem Bistum verhandelt werden (siehe Pkt. 2 der
Beschlussvorschläge).
Zu 4.:
Sind weitere Umbauten nötig, z.B.
Turnhalle?
Nach
Raumprogramm wäre es erforderlich, die Turnhalle der jetzigen Realschule bei
einer Vierzügigkeit um eine Einheit zu erweitern. Die geschätzten Baukosten
liegen bei rd.
1,8 Mio.
€.
Die
Realschule nutzt bereits jetzt Halleneinheiten der öffentlichen Schulen. Es
muss gelingen, mit dem Bistum zu vereinbaren, dass diese Regelung fortgeführt
wird. Sollte es zu einem Auslaufen der Hauptschule kommen, werden weitere
Hallenkapazitäten im Ortsteil Nottuln frei und könnten von der neuen Schule
genutzt werden. Auf eine Berücksichtigung des genannten Betrages von 1,8 Mio. €
wird in der weiteren Betrachtung daher verzichtet.
Zu 5.:
Welche Nutzungsmöglichkeiten des
Hauptschulgebäudes bestehen vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes?
Am
09.08.2011 hat ein Ortstermin an der Hauptschule mit einem Verantwortlichen des
Denkmalschutzes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe stattgefunden. Als
Quintessenz bleibt festzuhalten, dass lt. Denkmalschützer die Änderungen der
Gebäudeaußenhülle und die der Halle auf das Notwendigste reduziert werden
müssen. Dagegen können sich die Änderungen in geschlossenen Räumen den
Anforderungen der neuen Nutzung anpassen.
Nach
einer ersten groben Planung ist es darstellbar, den Fachbereich Schule,
Soziales, Kultur, Sport komplett im Hauptschulgebäude unterzubringen. Das
angemietete Gebäude Stiftsplatz 11 könnte dafür aufgegeben werden. Aber auch
weitere Teile / Fachbereiche der Verwaltung bis hin zum Ratssaal in der
Aschebergschen Kurie könnten im Hauptschulgebäude untergebracht werden. Eine
detaillierte Raumplanung muss allerdings noch erstellt werden. Ziel ist es, so
viele Arbeitsplätze wie möglich im Hauptschulgebäude zu errichten, um die jetzt
von der Verwaltung genutzten Gebäude zur Refinanzierung einzusetzen.
Zu 6.:
Welche Kosten würden entstehen für einen
Umbau des Hauptschulgebäudes für Verwaltungszwecke?
Die
Umbaukosten des jetzigen Hauptschulgebäudes für Verwaltungszwecke belaufen sich
nach einer ersten Berechnung auf rd. €.
Zu 7.:
Welche zur Zeit von der Verwaltung
genutzten Gebäude könnten aufgegeben werden?
Nach
jetziger Planung ist es vorstellbar, das angemietete Gebäude Stiftsplatz 11,
die Aschebergsche Kurie sowie zumindest das Gebäude Domherrengasse 2 nicht
weiter für Verwaltungszwecke zu nutzen. Die Verwaltung wäre danach noch
untergebracht in ausschließlich gemeindeeigenen Gebäuden.
Zu 8.:
Welche Einsparungen / Erlöse sind zu
erwarten?
Die
Aufgabe des angemieteten Gebäudes Stiftsplatz 11 würde jährliche Einsparungen
inklusive aller Nebenkosten von rd. 65.000,00 € erbringen.
Durch die
Aufgabe der Hauptschule könnten Einsparungen bei Unterrichtsmaterial, Mobiliar,
Versicherungen etc. erzielt werden von rd. 50.000,00 € p.a..
Sollte
die Aschebergsche Kurie nicht weiter für Verwaltungszwecke genutzt werden,
hätte dies Minderausgaben für Energieversorgung, Versicherung, bauliche
Unterhaltung etc. von 30.000,00 € p.a. zur Folge. Über die Höhe der Erlöse für
Verpachtung/Verkauf können an dieser Stelle keine Aussagen getroffen werden.
Der
Verzicht auf zumindest eines der drei Gebäude Domherrengasse würde die
laufenden Kosten um rd. 7.000,00 € p.a. reduzieren. Über mögliche Pacht- oder
Verkaufserlöse gibt es noch keine Aussagen.
Zu 9.:
Welche
Alternativen zur Sekundarschule gibt es?
Aus Sicht
der Verwaltung gibt es nur 2 Alternativen zur Einführung einer Sekundarschule
in Nottuln:
1. Beibehaltung des Status Quo
Die augenscheinlich kostengünstigste Lösung wäre die Beibehaltung des
dreigliedrigen Schulsystems in Nottuln mit Hauptschule, Realschule und
Gymnasium. Aus Sicht der Verwaltung würde dies allerdings nur eine Verschiebung
der Problematik (z.B. sinkende Schülerzahlen an der Hauptschule,
verbesserungswürdigere Übermittagsbetreuung, längeres gemeinsames Lernen) in
die nahe Zukunft bedeuten. Die Beibehaltung des Status Quo würde außerdem dafür
sorgen, dass der Trend zur Abwanderung der Schulabgänger der vierten Klassen
der Grundschulen nicht gestoppt werden könnte und dem offensichtlichen
Elternwillen keine Rechnung getragen wird. Aus pädagogischer Sicht würde nach
Auffassung der Verwaltung eine richtungsweisende Änderung der Schullandschaft
versäumt, wegen der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde sollte
diese Variante allerdings nicht unter den Tisch fallen. Das Für und Wider
sollte politisch abgewogen werden.
2. Auflösung der Hauptschule und Kooperation
mit den weiterführenden Schulen in Billerbeck und Havixbeck
Auch diese Variante sollte diskutiert werden, wobei beachtet werden muss, dass
die Gesamtschule in Havixbeck seit Jahren Schülerinnen und Schüler abweisen
muss, da die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazität übersteigen und die
Gemeinschaftsschule in Billerbeck nur für Billerbecker Schülerinnen und Schüler
errichtet und genehmigt worden ist. Sollte es zu einer Kooperation der
Baumbergegemeinden kommen, wäre daher nicht nur die Frage der Kostenaufteilung
zu klären.
Dass die
Beibehaltung der jetzigen Situation nicht die richtige Vorgehensweise sein
kann, dürfte jedem klar sein. Anders sieht es vielleicht bei einer Kooperation
aus. Doch hilft hier vielleicht der Blick in den eingangs erwähnten
Schulkonsens vom 19.07.2011. Unter Ziffer 2 der gemeinsamen Leitlinien für die
Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen heißt es:
Ziel
ist ein Schulsystem im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen,
das der Verschiedenheit der
Kinder und Jugendlichen gerecht wird:
·
Vielfältig – hinsichtlich der
Bildungsgänge:
·
Umfassend und regional ausgewogen –
hinsichtlich der Erreichbarkeit für
die Schülerinnen und Schüler sowie der Bedeutung
von Schule als Stand-
ortfaktor für die Kommunen, die Eltern und die örtliche Wirtschaft.
Speziell
auf die Bedeutung von Schule als Standortfaktor soll an dieser Stelle
eingegangen werden. War es bisher das dreigliedrige Schulsystem, mit dem
Nottuln geworben hat, so hat dieses Bild in den letzten Jahren Risse bekommen.
Heute erwarten Unternehmen, Arbeitnehmer, Eltern und Kinder ein modernes, auf
die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasstes Schulsystem. Und damit könnte die
Gemeinde Nottuln durch das Angebot einer Sekundarschule mit längerem
gemeinsamen Lernen und einem offenen / gebundenen Ganztagsangebot und einem
Gymnasium, das auch durch die vom Gesetzgeber geforderte enge Kooperation mit
der Sekundarschule nur profitieren kann, dann aufwarten. Speziell durch die vom
Gesetzgeber festgelegte Beschränkung der Sekundarschule auf die Klassen 5 bis
10 ohne Oberstufe und die verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium würde
aus Sicht der Verwaltung das Nottulner Gymnasium langfristig in seinem Bestand
gesichert.
Bei
Abwägung aller bekannten Fakten kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der
Abschluss eines Vertrages mit dem Bistum über die Errichtung einer
Sekundarschule auf der Basis des bisherigen Vertrages der für die Gemeinde
Nottuln und ihre Einwohnerinnen und Einwohner der einzig gangbare Weg sein
kann, auch vor dem Hintergrund der schwierigen und für die Zukunft unklaren
Finanzsituation der nordrhein-westfälischen kreisangehörigen Kommunen.
Daher
schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und
Freizeit und dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, die
formulierten Beschlussvorschläge 1 – 5 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund erster
Berechnungen des Bistums entstehen für den Neubau des 4. Zuges inklusive aller
Neben- und Differenzierungsräume Kosten von rd. 2 Mio. €. Diese Kosten wären
von der Gemeinde zu tragen.
Für den Ausbau
zu einer verpflichtenden Ganztagsschule würde weitere 2 Mio. € investiert
werden müssen. Hier muss mit dem Bistum noch ein Verteilungsschlüssel gefunden
werden.
Der Umbau des
Hauptschulgebäudes zu einem Verwaltungsgebäude wird nach einer ersten
Kostenschätzung der Verwaltung Aufwendungen von € nach sich ziehen.
Durch die
Aufgabe eines für Verwaltungszwecke angemieteten Gebäudes könnten Miet- und
Nebenkosten von rd. 65.000,00 € p.a. eingespart werden.
Durch die
Aufgabe der Hauptschule könnten Sachkosteneinsparungen (Lehr- und Lernmittel,
Mobiliar, Versicherungen etc.) erzielt werden von rd. 50.000,00 € p.a..
Die Aufgabe der
Aschebergschen Kurie hätte Einsparungen von rd. 30.000,00 € p.a. zur Folge, die
eines der drei Gebäude Domherrengasse von rd. 7.000,00 € p.a..
Zu möglichen
Pacht- oder Verkaufserlösen können noch keine Angaben gemacht werden.