Betreff
Beratung und Beschussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2010
Vorlage
067/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2010 wird zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.154.722,62 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 37.167,68 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 37.167,68 € wird an den Gemeindehaushalt ab-geführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates).

 

 


Sachverhalt:

 

Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss des Baubetriebshofes für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde durch den Wirtschaftsprüfer, Herrn Dipl.-Kfm. Dittrich, Münster, geprüft und wird durch ihn in der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.07.2011 erläutert.

 

Der Baubetriebshof wird bisher mit einem neutralen Jahresergebnis in der Wirtschaftsplanung veranschlagt. Für das Wirtschaftsjahr 2010 konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von 37.167,68 € (Vorjahr 3.003,58 €) erzielt und damit der Wirtschaftsplanansatz eingehalten werden.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 ist durch den Rat der Gemeinde Nottuln festzustellen. Es ergibt sich eine Bilanzsumme zum 31.12.2010 in Höhe von 1.154.722,62 € und die Ausweisung eines Jahresüberschusses in Höhe von 37.167,68 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

Anmerkung:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2010 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt 37.167,68 €

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2010