Betreff
XII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAB für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994
Vorlage
363/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte XII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

In der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2008 festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2009 liegt inzwischen vor. Demnach verringert sich für den Bereich „Münstersche Aa Oberlauf“ der Gebührensatz von 10,00 € auf 9,00 €/ha jährlich. Die anderen Gebührensätze bleiben unverändert. § 4 Ziffer 2 der Satzung wird entsprechend geändert. (siehe beigefügten Satzungstext).

 

Bei den von den Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2009 zu erhebenden Gebühren handelt es sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2008 von der Gemeinde Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1

XII. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994