Betreff
Umsetzung der LEADER-Strategie
Vorlage
242/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Durchführung von LEADER-Projekten werden im Haushaltsplan 2008 und 2009 je 6000 EURO veranschlagt; diese Mittel sind zur Übernahme der auf die Gemeinde Nottuln entfallenden anteiligen Kosten für das Regionalmanagement vorgesehen (vgl. Teil 2 des Beschlussvorschlages).

 

  1. Der der wfc durch die Wahrnehmung des Regionalmanagements der LAG-Baumberge entstehende zusätzliche Fehlbetrag in Höhe von höchstens 60.000 EURO pro Jahr wird zunächst in den Jahren 2008 und 2009 anteilig durch die Gemeinde Nottuln abgedeckt, soweit er nicht durch Fördermittel aus der LEADER-Förderung abgedeckt wird (voraussichtlich 50% des Fehlbetrages).

 

  1. Das Mitglied des Gemeinderates Herr Rulle wird als Mitglied und eine durch den Rat der Gemeinde Nottuln noch zu bestimmende Person als persönliche/r Stellvertreter/in in die LAG-Baumberge entsandt.

 


Sachverhalt:

 

I. Hintergrund

 

 

 

  1. Modalitäten der Förderung

 

Mit Datum vom 26.11.2007 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) der Bewerberregion ‚Baumberge’ als einer von 10 Gebietseinheiten in NRW offiziell den LEADER-Status zugesprochen. Für die Förderperiode 2007 bis 2013 stehen den fünf Kommunen für die Durchführung von Projekten zur Förderung der Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum 1,6 Millionen EURO an Fördergeldern durch die EU zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei jeweils 50 Prozent. Damit ein Projekt zur Durchführung kommt, ist jeweils eine fünfzigprozentige Kofinanzierung notwendig, die innerhalb der LEADER-Region aufzubringen ist. Da bei Förderprojekten, die der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, die Zahlung der Mehrwertsteuer nicht gefördert wird, liegt der Fördersatz insoweit faktisch im Einzelfall unter 50 %.

 

Vorausgesetzt, alle Förderprojekte würden den Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, ergäbe sich über den Förderzeitraum bei Ausschöpfung des Förderrahmens in Höhe von 1,6 Millionen EURO ein Gesamtfinanzierungsaufwand in Höhe von 3,808 Millionen EURO, wovon die Kommunen im Gesamtförderzeitraum 2,208 Millionen EURO aufzubringen hätten.

 

Die Ausschüttung der Gesamtfördersumme von 1,6 Mio. Euro wird nach Rücksprache mit Frau Bix von der Bezirksregierung Münster voraussichtlich im jährlichen Turnus erfolgen. Hierzu wird die wfc als Geschäftsstelle der so genannten Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region jährlich einen Bewilligungsbescheid des Landes erhalten. Frau Bix konnte allerdings noch nicht genau sagen, wann mit dem Bescheid zu rechnen ist.  Die Fördermittel für das abgelaufene Jahr 2007 werden aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Jahre 2008 bis 2013 verteilt. Es wird jedoch erwogen, die Förderung progressiv auszuschütten, die Zuschusshöhe also im ersten oder den beiden ersten Jahren niedriger, danach entsprechend höher ausfallen würde.  Damit würde der Tatsache Vermutung getragen, dass die Projekte zunächst erst in Gang kommen müssen. Die Bezirksregierung weist zudem auf die unwahrscheinlichere Variante hin, dass die Fördermittel des Jahres 2008 mit den der Region zustehenden Geldern für das Jahr 2007 summiert werden. Dies hätte in diesem Jahr ein dementsprechend verdoppelten Kofinanzierungsbeitrag für die Städte und Gemeinden zur Folge. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage aber auch aller weiteren noch offenen Fragen wird nach einer klärenden Dienstbesprechung im Ministerium für Februar erwartet.

Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, in welchem Umfang die Kommunen Haushaltsmittel zu 50%igen Kofinanzierung von LEADER-Projekten in ihre Haushaltspläne einstellen. Dabei sollte angestrebt werden, den Spielraum insgesamt so zu bemessen, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel möglichst in vollem Umfang abgerufen werden können.

 

 

 

 

 

  1. Lokale Aktionsgruppe (LAG)

 

Zuwendungsempfängerin der Fördermittel und Entscheidungsgremium über LEADER-Projekte ist die so genannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG), die mindestens zur Hälfte aus Vertretern bestehen muss, die nicht die öffentliche Hand repräsentieren.

 

Im Rahmen der Vorberatungen zur LEADER-Bewerbung ist einvernehmlich in den Räten der LEADER Region Baumberge beschlossen worden, dass neben Frau Bürgermeisterin Dirks und den vier Bürgermeistern auch je ein Mitglied jedes Rates der fünf Städte und Gemeinden der LAG angehören sollen. Nachdem die Bewerbung erfolgreich war, muss nunmehr jeder der betreffenden Räte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die LAG entsenden und hierzu einen entsprechenden Beschluss fassen.

 

 

 

 

  1. Regionalmanagement

 

Nach der erfolgreichen LEADER-Bewerbung kann die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (wfc) im Rahmen des ihr nach dem Gesellschaftsvertrag gegebenen Gesellschaftszwecks die Rolle des Regionalmanagements übernehmen. Der strukturelle Aufbau einer LEADER-Region sieht als zwingenden Bestandteil der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) die Bildung eines hauptamtlich tätigen Regionalmanagements vor, das eine Geschäftsstelle für die Belange der Antragsteller und Träger einzelner Projekte und der Kommunen ist. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Installation der Geschäftsstelle für das Regionalmanagement bei regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften bewährt. Im Rahmen eines Expertenworkshops am 5. März 2007 in Havixbeck berichtete Regionalmanager Martin Müller von der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH von seinen Erfahrungen. Als vorteilhaft wird dabei vor allem die Overheadfunktion mit der Nähe zu einer Vielzahl wichtiger regionaler Akteure sowie die Orientierung an der Schaffung zusätzlicher regionaler Wertschöpfung und Arbeitsplätze angesehen.

Die LAG muss in ihrer konstituierenden Sitzung über die Nutzung der wfc als Geschäftsstelle der LAG entscheiden und, da noch kein Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt, einen sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ bei der Bezirksregierung Münster beantragen, damit nach Erteilung der Bewilligung die Förderung des Regionalmanagements für den Gesamtzeitraum erfolgen kann.

 

Die Durchführung dieser Aufgabe verursacht bei der wfc einen jährlich um 60.000 EURO erhöhten Personal- und Sachaufwand. In diesem Umfang steigt der durch die wfc erzielte Jahresfehlbetrag, der seitens der Gesellschafter durch Zahlung eines Verlustausgleiches abzudecken wäre. Aufgrund der Förderung zu 50% aus LEADER-Mitteln, wird sich der zusätzliche Jahresfehlbetrag auf 30.000 EURO vermindern.

 

 

 

 

 

 

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Tätigkeit des Regionalmanagements nicht allen 11 Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld zugute kommt, sondern ausschließlich den 5 Städten und Gemeinden der LEADER-Region Baumberge (Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln, Rosendahl), sollte der dadurch verursachte höhere Fehlbetrag in Höhe von 30.000 EURO auch ausschließlich durch die insoweit begünstigten Gesellschaftergemeinden der wfc ausgeglichen werden. Es ist ferner vereinbart worden, dass sich Städte und Gemeinden, die ausnahmsweise in einem Haushaltsjahr in keiner Weise an einem LEADER-Projekt beteiligt sind, in dem betreffenden Haushaltsjahr nicht an der erhöhten Fehlbetragsabdeckung der wfc beteiligt werden.

 

Da insbesondere Dispositionen im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung für einen Zeitraum nicht unter 2 Jahren getroffen werden können, muss die erhöhte Fehlbetragsabdeckung zunächst für den Zeitraum 2008 und 2009 abgesichert werden.

 

Es ist darüber zu entscheiden, in welchem Umfang jede Kommune sich an der erhöhten Fehlbetragsabdeckung der wfc im Jahr 2008  und 2009 beteiligen wird. Dies ist der wfc im Rahmen eines sog. „Letter of Intent“ (LoI) verbindlich mitzuteilen.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung müssen für die Jahre 2008 und 2009 je 6.000 € in die Änderungsliste mit aufgenommen werden.