Betreff
Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II des Gymnasiums Nottuln
1. Antrag der Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln vom 21.09.2007
2. Antrag der CDU-Fraktion vom 21.01.2008
Vorlage
234/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Beschlussvorschlag der Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln:

 

Die Gemeinde Nottuln übernimmt ab dem Schuljahr 2007/2008 die Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aus dem Ortsteil Darup.

 

2. Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

 

Die Gemeinde Nottuln übernimmt als Schulträger die Schülerfahrkosten der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II des Gymnasiums Nottuln bei einer einfachen Entfernung des Schulweges von mehr als 3,5 km. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden wie folgt erwirtschaftet:

Die Reinigung der Fenster des Gymnasiums wird von drei auf zwei Reinigungen pro Jahr reduziert und/oder die  Reinigung der Unterrichtsräume der Sekundarstufe II wird auf zwei Reinigungen pro Woche reduziert. Die Schülerinnen und Schüler sorgen an den anderen Tagen für besenreines Verlassen der Unterrichtsräume.

 

3. Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Schülerfahrkosten werden weiterhin gemäß den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln vom 21.09.2007, die Fahrtkosten ab dem Schuljahr 2007/2008 für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aus dem Ortsteil Darup zu übernehmen (vgl. Anlage 1), wurde in der Sitzung am 30.10.2007 nach einer ausführlichen Diskussion zunächst vertagt.

Auf die damalige Vorlage Nr. 145/2007 wird verwiesen.

 

 

Die CDU-Fraktion hat nunmehr am 21.01.2008 (vgl. Anlage 2) folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Gemeinde Nottuln übernimmt als Schulträger die Schülerfahrkosten der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II des Gymnasiums Nottuln bei einer einfachen Entfernung des Schulweges von mehr als 3.5 km. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden wie folgt erwirtschaftet:

 

Die Reinigung der Fenster des Gymnasiums wird von drei auf zwei Reinigungen pro Jahr reduziert und/oder die Reinigung der Unterrichtsräume der Sekundarstufe II wird auf zwei Reinigungen pro Woche reduziert. Die Schülerinnen und Schüler sorgen an den anderen Tagen für besenreines Verlassen der Unterrichtsräume.“

 

Keine großen Einsparpotentiale sieht das Gebäudemanagement in der Reinigung des Gymnasiums, da nach dem Hygieneplan alle Sanitär- und Essensbereiche täglich gereinigt werden müssen. Täglich werden auch die Flure und die Sporthalle gereinigt, sowie der Klassenmüll entsorgt. Die Reinigung der Klassenräume erfolgt hingegen ohnehin nur noch  dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags). Sollte hier die Reinigung einmal wöchentlich durch die Schülerinnen und Schüler erfolgen, ist allenfalls mit einer Einsparung von rd. 2.500,00 € jährlich zu rechnen. Dieser Betrag basiert jedoch nur auf einer Schätzung. Gespräche hierzu mit der Reinigungsfirma wurden diesbezüglich noch nicht aufgenommen.

Nach Einschätzung des Gebäudemanagements ist die Beibehaltung der jetzigen Reinigungsintervalle zwingend erforderlich, um die Werterhaltung der Gebäude zu gewährleisten.

 

 

Würde die Glasreinigung von dreimal jährlich auf zweimal jährlich herabgesetzt, würde sich die Einsparung hierfür auf 1.130,75 € belaufen.

 

 

Im Schuljahr 2007/2008 sind aktuell insgesamt 13 Schülerinnen und Schüler  aus dem gesamten Gemeindegebiet (12 Ortslage Darup, 1 Außenbereich) betroffen. Die Fahrkosten belaufen sich auf 456,00 €/jährlich pro Schülerjahreskarte/ alternativ: 261,20 € für die Zeit vom 1.10.2007 – 31.3.2008. Es würden somit Mehrkosten von 5.928,00 € bzw. 3.395,60 € entstehen.

 

 

Das Einsparpotenzial von rd. 3.630,75 € würde zur Deckung der Kosten von 5.928,00 € nicht ausreichen. Es verbleibt ein Deckungsbedarf von rd. 2.297,25 €. Je nach Verlauf der Verhandlungen mit der Reinigungsfirma könnten die Mehrkosten für die „Halbjahreskarte“ aufgefangen werden.

 

Unter Bezugnahme auf die Vorlage Nr. 145/2007 wird zur rechtlichen Situation nochmals auf folgendes hingewiesen:

 

Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

 

Die Frage der Schülerfahrkostenübernahme ist durch das Schulgesetz und die dazugehörige Schülerfahrkostenverordnung eindeutig geregelt. Die Verwaltung ist dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verpflichtet. Auch die angestrebte Haushaltskonsolidierung zwingt die Verwaltung zu einer konsequenten Anwendung der Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung.

 

Dies führt dazu, dass nicht nur teilweise für Daruper Schülerinnen und Schüler die Übernahme der Fahrkosten aufgrund der Unterschreitung der 5-Km-Grenze abgelehnt werden müssen, sondern auch für Schülerinnen und Schüler aus den anliegenden Bauernschaften wie z.B. Uphoven, Stevern pp., wenn die genannte Schulweggrenze unterschritten wird. Darüber hinaus gilt für den Grundschulbereich eine 2-Km-Grenze und für die Sekundarstufe I eine 3,5-Km-Grenze. Auch bei Unterschreitung dieser Grenzen sind von der Schulverwaltung jährlich mehrere Schülerfahrkostenanträge abzulehnen.

 

Wird eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung besucht, werden Schülerfahrkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde.

 

Die Aussage, dass auswärtige Schulen Fahrkosten übernehmen (müssen), ist zu relativieren. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, wenn Fahrkosten zu einer Schule übernommen werden, die nicht die nächstgelegene Schule ist. Aus der Presse konnte z.B. entnommen werden, dass die Stadt Münster sich nunmehr auch auf die gesetzlichen Grundlagen zurückzieht und nicht mehr für jede/n Nottulner Schüler bzw. Schülerin Fahrkosten übernimmt. Ebenfalls fragt die Marienschule Münster (Bischöfliches Mädchengymnasium) regelmäßig an, ob die Aufnahmekapazität des Gymnasiums Nottuln ausgeschöpft ist.

Anders sieht es aus bei den Berufskollegs. Hier gilt als nächstgelegene Schule die Schule/das Berufskolleg mit dem entsprechenden Bildungsgang. Aus diesem Grunde übernehmen z.B. die Nachbargemeinden Coesfeld, Dülmen oder Münster – unter Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung – die Fahrkosten für die Nottulner Schüler.

 

Da es sich bei der Anwendung gesetzlicher Regelungen grundsätzlich um „einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung“ handelt, die vom Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung umgesetzt werden, kann sich eine politische Einflussnahme im Sinne der Antragstellung nur auf eine freiwillige Ausweitung der rechtlich vorgegebenen gemeindlichen Leistungen beziehen. Das heißt, die Gemeinde würde eine – neue - freiwillige Leistung erbringen, zu der sie rechtlich nicht verpflichtet ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Befürwortung des Antrages des Gymnasiums entsteht ein Fehlbedarf von rd. 5.928,00 € (bzw. 5.472 € für die Ortslage Darup).

 

Bei der Befürwortung des CDU-Antrages entsteht ein Fehlbedarf von bis zu  2.297,25 €.

 

Der Vorschlag der Verwaltung bedeutet Kostenneutralität.


Anlagen:

Antrag der Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln vom 21.09.07 (Anlage 1)

(vgl. auch Vorlagen Nr. 145/2007)

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 21.012008 (Anlage 2)