Betreff
Antrag der SPD-Fraktion Nottuln vom 2.10.2007 betreffend die Auswirkungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Vorlage
151/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen


Sachverhalt:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 2.10.2007, der bereits in der Ratssitzung am 4.10.2007 bekannt gegeben wurde, ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Betreffend die aufgeworfenen Fragen wurde der Antrag an das zuständige Kreisjugendamt Coesfeld mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die dortige Antwort ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Das Jugendamt hatte angekündigt, ca. Mitte dieses Monats in Gespräche mit Trägern von Kindertagesstätten und der Gemeinde einzutreten, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Der Gesprächstermin wurde zwischenzeitlich für den 24.10.2007 terminiert.

 

Das Jugendamt schreibt in der Einladung zu diesem Gespräch u.a.:

 

„Der Jugendhilfeausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11.10.2007 mit den Auswirkungen des geplanten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Bedarfsplanung einlassen. Danach werden in allen Orten meines Zuständigkeitsbereiches Trägergespräche unter Beteiligung der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltungen stattfinden. Hierbei sollen nach Möglichkeit konkrete Absprachen zur zukünftigen Gestaltung des Bereuungsangebotes im jeweiligen Ort getroffen werden. Die Gesprächsergebnisse sollen – soweit möglich – als Grundlage des Kindergartenbedarfsplans für 2008/09, der noch 2007 beschlossen werden soll, Verwendung finden. Angesichts dieses sehr engen Zeitrahmens ist mir daher sehr daran gelegen, trotz der Unwägbarkeiten wegen noch fehlender Ausführungsvorschriften zum KiBiz, bei dem o.a. Gesprächstermin zu möglichst konkreten Ergebnissen und Absprachen zu kommen.“

 

Es wird noch für die Sitzung versucht, einen Vertreter des Jugendamtes für einen Informationsvortrag zu gewinnen. Eine Zusage liegt noch nicht vor.

 

Aufgrund der zuvor beschriebenen Unsicherheiten sind natürlich auch die Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt noch nicht bezifferbar.

 

Zwar lässt die Absenkung des prozentualen Trägeranteils für die Kirchen, an dem die Gemeinde partizipiert vermuten, dass sich hierdurch auch der Betriebskostenzuschuss der Gemeinde senkt. Allerdings ist noch völlig unklar, wie sich die Gruppenstrukturen und damit die Betriebskosten der Kindergärten zukünftig entwickeln.

Damit ist heute auch eine verlässliche Aussage über die Entwicklung der Betriebskostenzuschüsse noch nicht möglich.

 

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der mit der Absenkung der kirchlichen Betriebskostenanteile verbundene Einnahmeausfall durch Land und Kreis aufgefangen werden muss, so dass das Kreisjugendamt, u.a. hierdurch bedingt, mit Mehrkosten von 5 bis 10 Prozent rechnet.


Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht bezifferbar


Anlagen:

  1. Antrag der SPD-Fraktion vom 2.10.2007
  2. Stellungnahme des Kreisjugendamtes Coesfeld