Betreff
Antrag der Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln auf Übernahme der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aus dem Ortsteil Darup ab dem Schuljahr 2007/2008
Vorlage
145/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Schülerfahrkosten werden weiterhin gemäß den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung übernommen.

Der Antrag des Gymnasiums wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Die Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln hat mit Schreiben vom 21.09.2007 (vgl. Anlage 1) folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Schulkonferenz des Gymnasiums Nottuln beantragt (einstimmig), dass ab dem Schuljahr 2007/2008 die Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II aus dem Ortsteil Darup von der Gemeinde als Schulträger übernommen werden.“

 

Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

 

Die Frage der Schülerfahrkostenübernahme ist durch das Schulgesetz und die dazugehörige Schülerfahrkostenverordnung eindeutig geregelt. Die Verwaltung ist dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verpflichtet. Auch die angestrebte Haushaltskonsolidierung zwingt die Verwaltung zu einer konsequenten Anwendung der Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung.

 

Dies führt dazu, dass nicht nur teilweise für Daruper Schülerinnen und Schüler die Übernahme der Fahrkosten aufgrund der Unterschreitung der 5-Km-Grenze abgelehnt werden müssen, sondern auch für Schülerinnen und Schüler aus den anliegenden Bauernschaften wie z.B. Uphoven, Stevern pp., wenn die genannte Schulweggrenze unterschritten wird. Darüber hinaus gilt für den Grundschulbereich eine 2-Km-Grenze und für die Sekundarstufe I eine 3,5-Km-Grenze. Auch bei Unterschreitung dieser Grenzen sind von der Schulverwaltung jährlich mehrere Schülerfahrkostenanträge abzulehnen.

 

Wird eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung besucht, werden Schülerfahrkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde.

 

Die Aussage, dass auswärtige Schulen Fahrkosten übernehmen (müssen), ist zu relativieren. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, wenn Fahrkosten zu einer Schule übernommen werden, die nicht die nächstgelegene Schule ist. Aus der Presse konnte z.B. entnommen werden, dass die Stadt Münster sich nunmehr auch auf die gesetzlichen Grundlagen zurückzieht und nicht mehr für jede/n Nottulner Schüler bzw. Schülerin Fahrkosten übernimmt. Ebenfalls fragt die Marienschule Münster (Bischöfliches Mädchengymnasium) regelmäßig an, ob die Aufnahmekapazität des Gymnasiums Nottuln ausgeschöpft ist.

 

Da es sich bei der Anwendung gesetzlicher Regelungen grundsätzlich um „einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung“ handelt, die vom Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung umgesetzt werden, kann sich eine politische Einflussnahme im Sinne der Antragstellung nur auf eine freiwillige Ausweitung der rechtlich vorgegebenen gemeindlichen Leistungen beziehen. Das heißt, die Gemeinde würde eine – neue - freiwillige Leistung erbringen, zu der sie rechtlich nicht verpflichtet ist.

 

Der Antrag wurde nachträglich durch das Gymnasium dahingehend korrigiert, dass 12 Schülerinnen und Schüler aus Darup betroffen sind und die Fahrkosten sich auf 456,00 €/jährlich bzw. 38,00 € monatlich pro Schülerkarte belaufen.

Dieses unterstellt würden der Gemeinde Nottuln allein durch den Antrag Mehrkosten von 5.472,00 € jährlich entstehen.

Würden aufgrund der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler auch die anderen zuvor genannten Entfernungsgrenzen der Schülerfahrkostenverordnung aufgehoben und, wie auch immer, durch andere ersetzt (Welche Werte sollten das sein?), würden die Mehrkosten natürlich noch weiter steigen.

 

Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation und der bestehenden Beschlusslage zur Haushaltskonsolidierung kann der Beschlussvorschlag der Verwaltung nur lauten:

 

„Die Schülerfahrkosten werden weiterhin gemäß den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung übernommen. Der Antrag des Gymnasiums wird abgelehnt.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlagen:

 

Antrag des Gymnasiums Nottuln vom 21.09.2007