Betreff
Antrag auf Umwandlung der Busenbaumstraße von einer Tempo 30 Zone in einen verkehrberuhigten Bereich
Vorlage
105/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsregelung der Tempo 30 Zone wird beibehalten.

Im Bereich zugeparkter Fahrbahnflächen werden Sperrflächenmarkierungen auf die Fahrbahn aufgebracht.


Sachverhalt:

Die Busenbaumstraße wurde 1996 ausgebaut. Auf Grund der bestehenden Grenzsituationen variiert die Fahrbahnbreite zwischen 3,65 m und 5,60 m auf einer Gesamtlänge von 275,00 m und einem Gefälle von bis zu 6%. Am Ende der Straße befindet sich eine Wendeanlage. Im Bereich der etwa 275,00 m langen und breiten Fahrbahnfläche wurden zusätzlich am Fahrbahnrand Pflanzbeete mit Bäumen angelegt.

 

Da die Straße keine verbindende Funktion hat und somit eine Sackgasse ist, ist die Busenbaumstraße als Anliegerwohnweg anzusehen. Sie wurde nach dem Mischprinzip für Tempo 30 Zonen ausgebaut, dass heißt, sämtliche Verkehrsteilnehmer nutzen den Straßenraum.

Entsprechend §12 der StVO dürfen hier Kraftfahrzeuge beliebig im Straßenraum parken, soweit ein ausreichender Raum für den Verkehr und Rettungsfahrzeuge von 3,00 m Durchfahrtsbreite frei bleibt.

 

Diese Regel unterstützt die Durchsetzung der Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h. Die Umwandlung der Straße in einen verkehrberuhigten Bereich ( Spielstraße ) würde voraussetzen, dass der Straßenraum für parkende Fahrzeuge mittels Parkplatzaufteilung festgelegt werden muss und das Parken außerhalb der vorgeschriebenen Parkflächen verboten ist. Für die Anlieger der Busenbaumstraße würde das bedeuten, dass weniger Parkraum zu Verfügung steht, da in diesem Fall nur Parkflächen ausgewiesen werden können, die auch offiziellen Maßen und Abständen für Begegnungsverkehr entsprechen.

 

Die zulässige Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich wird durch diese Verkehrflächenaufteilung nicht sicher gestellt und führt eher zum Gegenteil. Zusätzlich ist fragwürdig, ob bei einer Steigung von bis zu 6% auf der Busenbaumstraße die Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden kann.

 

Eine Verkehrzählung vom 18.07. bis zum 20.07.2007 bezogen auf 24 Std. ergab, dass 85 % aller Verkehrteilnehmer mit einer Geschwindigkeit von 35,4 km/ h gefahren sind. 80 Fahrzeuge fuhren zwischen 7:00 und 8:00 Uhr sowie 12:00 und 13:00 Uhr mit einer Geschwindigkeit von bis zu 44 km/h. 20 Kfz waren zwischen 3:00 und 6.00 Uhr morgens zwischen 45 und 49 km/h schnell. Die maximale Geschwindigkeit von 63 km/h wurde von einem Fahrzeug gegen 22:00 Uhr erreicht.

 

Auf Grund dieser Tatsachen empfiehlt es sich, die Tempo 30 Zone beizubehalten und nur in besonders engen und kritischen Verkehrsflächen das Parken durch Sperrflächenmarkierungen zu untersagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

500,00 Euro

 


Anlagen:

Antrag von Herrn Lappe mit Unterschriftenlisten

Foto Einfahrt Busenbaumstraße