Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2006
Vorlage
103/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2006 wird zum 31.12.2006 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 674.577,13 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 461,60 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 461.60 € wird an den Gemeindehaushalt abgeführt.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2006 Entlastung erteilt (gilt für die Sitzung des Betriebsausschusses).

 

Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2006 Entlastung erteilt (gilt für die Sitzung des Gemeinderates).

 


Sachverhalt:

 

Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss und Lagebericht des Baubetriebshofes für das Wirtschaftsjahr 2006 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhand GmbH, Dülmen geprüft und wird in der Sitzung des Betriebsausschusses durch die Wirtschaftsprüferin, Frau Hahne, erläutert.

 

Der Baubetriebshof wird bisher grundsätzlich mit einem neutralen Jahresergebnis in der Wirtschaftsplanung veranschlagt. Trotzdem konnte auch für das Wirtschaftsjahr 2006 wieder ein positives Jahresergebnis in Höhe von 461,60 € erwirtschaftet werden.

 

Positiv zu berücksichtigen ist, dass die Leistungspreise, die mit dem Gemeindehaushalt abgerechnet werden, seit 1998 konstant gehalten werden konnten. Das u.a. mit Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gesteckte Ziel, „Kostensenkung durch eine Anpassung der Leistungskapazität an die saisonalen Arbeitsmengenschwankungen“ wurde auch für 2006 wieder erreicht.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006 sind durch den Rat der Gemeinde Nottuln festzustellen. Es ergibt sich eine Bilanzsumme zum 31.12.2006 in Höhe von 674.577,13 € und die Ausweisung eines Jahresüberschusses in Höhe von 461,60 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss an den Gemeindehaushalt abzuführen.

 

 

Anmerkung:

 

Seitens der Stabstelle Recht wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2006 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Ausschusses teilgenommen haben, sei es als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied, nach § 31 I 60 NW befangen sind.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt 461,60 €

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2006