Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Appelhülsen Süd-Ost"
hier: Erweiterung eines Baufeldes
Vorlage
096/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Änderungsbeschluss: Der Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ soll, wie in Anlage 3 dargestellt, geändert werden.


Sachverhalt:

Der Antragsteller möchte sein Gebäude um einen Büroraum erweitern. Dabei würde er jedoch die Baugrenze um 3,20 m auf einer Länge von 5,00 überschreiten.

Der Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd Ost“ ist aus dem Jahr 1971.

Die Situation hat sich insofern geändert, als dass der Antragsteller das Flurstück 440 dazugekauft und zu seinem Grundstück hinzugefügt hat (s. Anlage 3).

Eine klare hintere Baugrenze besteht nicht. Die Baugrenze der Nachbargrundstücke reichen weiter in den rückwärtigen Bereich hinein als das bestehende Baufeld des Antragsstellers
(s. Anlage 3). Die Grundzüge der Planung wären durch eine Planänderung nicht berührt. Das Verfahren könnte darum im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Änderung wird nur vorgenommen, wenn der Grundstücksbesitzer die Kosten der Planerstellung und der Anfertigung der Begründung trägt.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag auf Bebauungsplanänderung

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ alt und neu