hier: Erweiterung eines Baufeldes
Beschlussvorschlag:
Änderungsbeschluss: Der Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ soll, wie in Anlage 3 dargestellt, geändert werden.
Sachverhalt:
Der Antragsteller möchte sein Gebäude um einen Büroraum erweitern. Dabei würde er jedoch die Baugrenze um 3,20 m auf einer Länge von 5,00 überschreiten.
Der Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd Ost“ ist aus dem Jahr 1971.
Die Situation hat sich insofern geändert, als dass der Antragsteller das Flurstück 440 dazugekauft und zu seinem Grundstück hinzugefügt hat (s. Anlage 3).
Eine klare
hintere Baugrenze besteht nicht. Die Baugrenze der Nachbargrundstücke reichen
weiter in den rückwärtigen Bereich hinein als das bestehende Baufeld des
Antragsstellers
(s. Anlage 3). Die Grundzüge der Planung wären durch eine Planänderung nicht
berührt. Das Verfahren könnte darum im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Änderung wird nur vorgenommen, wenn der Grundstücksbesitzer die Kosten der Planerstellung und der Anfertigung der Begründung trägt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Bebauungsplanänderung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ alt und neu