Betreff
1. Jahresabschluss 2005 der Gemeinde Nottuln
2. Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
V00021/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2005 wird gemäß § 96 (1) GO festgestellt sowie der Lagebericht 2005 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.941.991,56 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.

 

Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2005 der Gemeinde Nottuln wird dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Er besteht gemäß § 37 GemHVO aus

1.      der Ergebnisrechnung,

2.      der Finanzrechnung,

3.      den Teilrechnungen,

4.      der Bilanz und

5.      dem Anhang,

sowie dem Lagebericht nach § 48 GO.

 

Der Jahresabschluss 2005 ist im Zeitraum vom 07. Dezember 2006 bis zum 11. Januar 2007 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nottuln geprüft worden.

Die durchgeführten Prüfungen haben zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Über das Ergebnis der Prüfung wurde am 11. Januar 2007 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

siehe Anlage 1ENDE 7\V\00021\begr.doc

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der ausgewiesenen Fehlbetrag reduziert das Eigenkapital.