Beschlussvorschlag:
Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 630.574 € gebildet.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Änderungen in den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2007 bis 2010 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
I.
Ermächtigungsübertragungen
Auch in der Doppik
besteht das Prinzip der Jährlichkeit bzw. der zeitlichen Beschränkung einer
Ermächtigung für das Haushaltsjahr. Als Ausnahme dieses Grundsatzes können
Ermächtigungen der Teilfinanzpläne für investive Maßnahmen und Ermächtigungen
der Teilergebnispläne für konsumtive Maßnahmen gem. § 22 Abs. 1
GemHVO übertragen
werden.
Speziell für die
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen ist geregelt, dass diese bis zur
Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben. Sie erhöhen
somit die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen in den Teilfinanzplänen der
folgenden Haushaltsjahre. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht
begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.
Trotz dieser gesetzlichen Regelungen müssen sog. Ermächtigungsübertragungen für
Investitionen förmlich ausgesprochen werden.
In der Liste der
Ermächtigungsübertragungen ist auch eine Einzahlungsposition mit 50.000 € als
Erstattungsleistung der Holz GmbH für den Bau von Kinderspielplätzen im
Baugebiet Fasanenfeld II ausgewiesen. Ob es eine rechtliche Verpflichtung zur
Übertragung gibt, lässt sich aus dem § 22 Abs. 3 GemHVO nicht herleiten. In
analoger Anwendung des § 22 Abs. 4 GemHVO wird diese Einzahlung aber in der
Liste aufgeführt, da dem Gemeinderat die aus den Ermächtigungen sich
resultierende Auswirkungen darzustellen sind. Nur dadurch erhält der
Gemeinderat einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Finanzlage.
Die
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 630.573,53 € sind aus der Anlage 1
ersichtlich.
II.
Kreditermächtigung
Kreditermächtigungen
können gemäß § 86 Abs. 2 GO bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres genutzt werden. Die Kreditermächtigung 2006 kann somit bis zum
31.12.2007 in Anspruch genommen werden. Eine förmliche Übertragung ist dafür
nicht erforderlich. Es erscheint im Hinblick auf das Budgetrecht des Rates aber
sinnvoll, gleichzeitig mit den Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 4
GemHVO den Rat auch über die Höhe der möglichen Kreditermächtigung zu
informieren.
In Übereinstimmung
mit der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld sind für die Bemessung der
maximalen Höhe der Kreditermächtigung das Saldo aus der Investitionstätigkeit
der Finanzrechnung 2006 und die Ermächtigungsübertragungen 2007
maßgeblich. Die Kreditermächtigung beträgt somit 982.248 € (Stand: 22.01.2007).
Mögliche Umbuchungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten können allerdings
noch zu Abweichungen führen.
III. Bestand der
liquiden Mittel zum Stichtag 31.12.2006
Zum Stichtag
31.12.2006 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln 5.907.642 €.
IV. Darstellung
der Auswirkungen
Die Auswirkungen
auf die Finanzpläne der Jahre 2007 bis 2010 sind als Anlage 2 und 3 beigefügt.
Die Anlagen aktualisieren die Seiten 22 und 23 des Vorberichtes zum
Haushaltsentwurf 2007.
Die Auswirkungen
auf die Ergebnispläne sind nicht beziffert, da diese „nur“ zu höheren
Abschreibungsbeträgen für die noch zu aktivierenden Investitionsgüter führen,
für die zum Teil auch noch sog. Sonderposten (ertragswirksame Auflösung von
erhaltenen Zuwendungen z.B. für die Offene Ganztagsgrundschule oder für die
Hochwasserschutzmaßnahme Appelhülsen) gebildet werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen auf die Hauhaltsplanjahre 2007 bis 2010 sind als Anlage der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 Ermächtigungsübertragungen von 2006 nach 2007
Anlage 2 Änderung mittelfristige Finanzplanung (ohne Sporthalle)
Anlage 3 Änderung mittelfristige Finanzplanung (mit Sporthalle Appelhülsen)