Beschlussvorschlag:

 

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 630.574 € gebildet.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Änderungen in den Finanzplänen der Haushaltsjahre 2007 bis 2010 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

I. Ermächtigungsübertragungen

Auch in der Doppik besteht das Prinzip der Jährlichkeit bzw. der zeitlichen Beschränkung einer Ermächtigung für das Haushaltsjahr. Als Ausnahme dieses Grundsatzes können Ermächtigungen der Teilfinanzpläne für investive Maßnahmen und Ermächtigungen der Teilergebnispläne für konsumtive Maßnahmen gem. § 22 Abs. 1

GemHVO übertragen werden.

 

Speziell für die Auszahlungsermächtigungen für Investitionen ist geregelt, dass diese bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben. Sie erhöhen somit die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen in den Teilfinanzplänen der folgenden Haushaltsjahre. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem  Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Trotz dieser gesetzlichen Regelungen müssen sog. Ermächtigungsübertragungen für Investitionen förmlich ausgesprochen werden.

 

In der Liste der Ermächtigungsübertragungen ist auch eine Einzahlungsposition mit 50.000 € als Erstattungsleistung der Holz GmbH für den Bau von Kinderspielplätzen im Baugebiet Fasanenfeld II ausgewiesen. Ob es eine rechtliche Verpflichtung zur Übertragung gibt, lässt sich aus dem § 22 Abs. 3 GemHVO nicht herleiten. In analoger Anwendung des § 22 Abs. 4 GemHVO wird diese Einzahlung aber in der Liste aufgeführt, da dem Gemeinderat die aus den Ermächtigungen sich resultierende Auswirkungen darzustellen sind. Nur dadurch erhält der Gemeinderat einen umfassenden Überblick über die tatsächliche Finanzlage.

 

Die Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 630.573,53 € sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

 

 

II. Kreditermächtigung

Kreditermächtigungen können gemäß § 86 Abs. 2 GO bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres genutzt werden. Die Kreditermächtigung 2006 kann somit bis zum 31.12.2007 in Anspruch genommen werden. Eine förmliche Übertragung ist dafür nicht erforderlich. Es erscheint im Hinblick auf das Budgetrecht des Rates aber sinnvoll, gleichzeitig mit den Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 4 GemHVO den Rat auch über die Höhe der möglichen Kreditermächtigung zu informieren. 

 

 

 

In Übereinstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld sind für die Bemessung der maximalen Höhe der Kreditermächtigung das Saldo aus der Investitionstätigkeit der Finanzrechnung 2006 und die Ermächtigungsübertragungen 2007 maßgeblich. Die Kreditermächtigung beträgt somit 982.248 € (Stand: 22.01.2007). Mögliche Umbuchungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten können allerdings noch zu Abweichungen führen.

 

 

III. Bestand der liquiden Mittel zum Stichtag 31.12.2006

Zum Stichtag 31.12.2006 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln 5.907.642 €.

 

 

IV. Darstellung der Auswirkungen

Die Auswirkungen auf die Finanzpläne der Jahre 2007 bis 2010 sind als Anlage 2 und 3 beigefügt. Die Anlagen aktualisieren die Seiten 22 und 23 des Vorberichtes zum Haushaltsentwurf 2007.

 

Die Auswirkungen auf die Ergebnispläne sind nicht beziffert, da diese „nur“ zu höheren Abschreibungsbeträgen für die noch zu aktivierenden Investitionsgüter führen, für die zum Teil auch noch sog. Sonderposten (ertragswirksame Auflösung von erhaltenen Zuwendungen z.B. für die Offene Ganztagsgrundschule oder für die Hochwasserschutzmaßnahme Appelhülsen) gebildet werden müssen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen auf die Hauhaltsplanjahre 2007 bis 2010 sind als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1            Ermächtigungsübertragungen von 2006 nach 2007

Anlage 2            Änderung mittelfristige Finanzplanung (ohne Sporthalle)

Anlage 3            Änderung mittelfristige Finanzplanung (mit Sporthalle Appelhülsen)