Betreff
Bau eines wassergebundenen Geh- und Radweges an der Havixbecker Straße zwischen Burgstraße und Hagenstraße
Vorlage
V00046/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landesbetrieb Straßen NRW wird beauftragt nach Vorgabe der Gemeinde Nottuln die Leistungen für den wassergebundenen Geh- / Radweg mit auszuschreiben.

 


Sachverhalt:

Parallel zu den Überlegungen der Bündnis 90/Die Grünen hat es auf Betreiben des Landesbetrieb Straßen NRW Gespräche auf Verwaltungsebene gegeben.

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW beabsichtigt, ab dem 21.06.2007 die Fahrbahnoberfläche der L 874 (Havixbecker- Straße) von Nottuln, Schapdettener Straße bis zur Steverburg zu erneuern. Die Baumaßnahme soll 15 Werktage dauern.

                       

Im Rahmen eines Ortstermins am 21.02.2007 zwecks Klärung von Detailpunkten innerhalb der Ortsdurchfahrt hat die Verwaltung auf den besonders für Fußgänger gefährlichen Bereich zwischen der Burgstraße und der Hagenstraße hingewiesen. In diesem Bereich wird das Straßenwasser an der bebauten Straßenseite über einen offenen Straßengraben entwässert, so dass Fußgänger den Straßenraum nutzen müssen.

 

Im Rahmen der Straßenbegehung wurde den Vertretern von Straßen NRW diese Gefahr besonders deutlich. Sie versprachen die Prüfung hinsichtlich Bau eines Weges in diesem Bereich.

 

Am 28.02.2007 wurde von Straßen NRW folgendes Angebot unterbreitet:

Im Rahmen der Straßensanierung wird der Landesbetrieb Straßen den vorhandenen Graben zwischen Burgstraße und Hagenstraße verrohren und verfüllen.

 

Vorraussetzung für diese Maßnahme ist, dass die Gemeinde Nottuln den Bau und die Kosten für den wassergebundenen Fuß- / Radweg übernimmt.

 

Unter wassergebundenen Geh- / Radweg ist zu verstehen, dass auf die Grabenverfüllung eine Wegbefestigung aus Schotter und Feinabstreuung aufgebracht wird. Für Gehweg und Straßenentwässerung muss eine Pflasterrinne mit Straßenabläufen gebaut werden.

 

Die Baukosten für die Gemeinde betragen geschätzt 25.000,00 € und müssten in den Haushalt 2007 eingestellt werden.

 

Der Bauhof der Gemeinde Nottuln wird zusätzlich im Bereich der Flächenandeckung und der Oberflächenabstreuung Eigenleistungen in Höhe von ca. 5000,00 € durchführen, die im Budget der Straßenunterhaltung enthalten sind.

 

Ein Straßenbeleuchtungskabel ist in diesem Bereich vorhanden und entsprechende Leuchtstellen könnten zu einem späteren Zeitpunkt montiert werden. Die Kosten pro Leuchtstelle betragen ca. 2.000,00 €.

 

Der Landesbetrieb Straßen bietet an, die von der Gemeinde Nottuln auszuführenden Leistungen im Rahmen ihrer Ausschreibung mit auszuschreiben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

25.000,00 €