Beschluss des Rates zu Vorlage 202/2006: Die Verwaltung berichtet "..........über die künftige bauliche Entwicklung der Ortsteile Darup und Schapdetten........"
Beschlussvorschlag:
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Arbeitsauftrag
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner
Sitzung am 12.12.2006 einen Beschluss zur baulichen Entwicklung in der Gemeinde
Nottuln gefasst.
Als ein Teil dieses Beschlusses wurde die
Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für
Gemeindeentwicklung über die künftige bauliche Entwicklungsmöglichkeiten
der Ortsteile Darup und Schapdetten zu berichten.
Bevor Ausführungen zu diesen beiden Ortsteilen
gemacht werden, folgen eine paar generelle Aussagen zu den Grundlagen des
weiteren Handelns.
Rechtliche Grundlagen zur weiteren Entwicklung
Bei der letzten Aufstellung des derzeitigen
Regionalplanes im Jahre 1995, - damals noch Gebietsentwicklungsplan (GEP)
genannt –, gab es von Seiten der zuständigen Fachbehörde, – damals der
Regierungspräsident, heute die Bezirksregierung –, unter anderem eine
Entwicklungsprognose zu den einzelnen Siedlungsdichten.
In ihren Erläuterungen zum Regionalplan führt die
planende Behörde aus:
„... Die zeichnerisch nicht dargestellten
Ortsteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern sind in
ihrer siedlungsstrukturellen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der
Freiraumfunktion auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung auszurichten. In
diesem Rahmen kann es zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, insbesondere zur
Abrundung des vorhandenen Bestandes, und für eine örtlich bedingte angemessene
Entwicklung erforderlich sein, entsprechende Bauleitpläne aufzustellen ...“.
„... Ortschaften / Wohnplätze mit einer
Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern sind im Hinblick auf die
landesplanerisch angestrebte Konzentration der Siedlungsentwicklung in der
zeichnerischen Darstellung nicht als Wohnsiedlungsbereiche gekennzeichnet.
Gleichwohl erfüllen sie, vorwiegend im ländlichen Raum, aufgrund ihrer
Entfernung zu den dargestellten Wohnsiedlungsbereichen sowie einer vorhandenen
infrastrukturellen Teil-Grundausstattung gewisse Versorgungsfunktionen der
untersten Stufe. In dieser Funktion sollen sie so weit wie möglich gesichert
werden ...“.
Aus diesen Abschnitten des Erläuterungsberichtes
ist abzuleiten, dass eine intensive bauliche Entwicklung in den kleinen Ortsteilen kein
landesplanerisches Ziel ist und damit eine zu beachtende Vorgabe darstellt, die
im Verfahren nicht einer Abwägung unterliegt.
Diese Aussage deckt sich mit den bisherigen
Verhandlungsergebnissen der Gemeindeverwaltung mit der Bezirksregierung, wenn
aufgrund von Anträgen und Nachfragen der Wunsch nach weiterer baulicher
Entwicklung vorgetragen wurde.
Statistische Materialien
1995 bei der Aufstellung des Regionalplanes gab
es folgende Einwohnerzahlen:
Ortsteil Einwohner
Schapdetten 1.000
Darup 1.200
Die Entwicklungsziele wurden wie folgt
dargestellt (ebenfalls laut Regionalplan 1995):
Ortsteil
Einwohner Fluktuation Zuwachs Prognosehorizont
1995 2010
Schapdetten 1.000 - 100 +
100 1.000
Darup 1.200 - 100 +
200 1.300
Vergleich des 1995 aufgestellten Planzieles mit
dem Stand am Ende des vergangenen Jahres:
Ortsteil Planziel 1995 31.12.2006 Veränderung
Schapdetten 1.000 1.362 + 36 %
Darup 1.300 2.105 + 62 %
Diese Tabelle verdeutlicht, dass die bauliche
Entwicklung in beiden Ortsteilen weit über die 1995 ins Auge gefasste und heute
noch gültige landesplanerische Zielsetzung einer Eigenentwicklung hinausgeht
bzw. hinausgegangen ist.
Der Fachbegriff „Eigenentwicklung“ bedeutet, dass
das Wachstum nur aus dem Ortsteil heraus entstehen soll
- durch bauwillige Kinder
ortsansässiger Personen und/oder
- durch das Bedürfnis
ebenfalls im Ort wohnender Personen
nach mehr Wohnraum.
Inwieweit die nunmehr aktuell anstehende Änderung
des Regionalplanes die landesplanerischen Ziele aus der Aufstellung von 1995
neu gestaltet oder an den alten Grundsätzen festhält, kann heute noch nicht
beantwortet werden.
Restriktives Handeln wird allerdings unter den
Gesichtspunkten des demographischen Wandels – es wird kein strukturelles
Einwohnerwachstum mehr vorhergesagt – zu erwarten sein.
Infrastruktur
Bei allen Handlungsansätzen hat die
Gemeindeentwicklung und damit letztendlich die Politik neben der Aufgabe, ein
Baulandbedürfnis befriedigen zu können, auch die Aufgabe, dafür Sorge zu
tragen, dass dem Bürger eine ausreichende infrastrukturelle Versorgung
angeboten werden kann.
Gerade in den kleinen Ortsteilen stellt sich aber
dar, dass gerade die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln, ärztlicher
Versorgung, Schulversorgung usw. kritisch sein kann.
Insbesondere ältere Menschen, akut Kranke oder
immobile Personen könnten in Versorgungsengpässe geraten.
Die gesamte Einzelhandelsentwicklung mit einem
starken Drang nach Konzentration und ungehemmter Größenentwicklung ist ein
warnendes Signal dafür, dass kleine Ortsteile von einer Versorgung
abgeschnitten werden könnten, weil sie das Interessentenpotential nicht bieten
können und deshalb unattraktiv sind. Die Ortsteile müssen deshalb mit einer
der Bevölkerungsstruktur angepassten Infrastruktur gesichert werden, um die
langfristige Versorgung darstellen zu können!
Entwicklungspotentiale
Unter diesen Aspekten geht die Verwaltung davon
aus, dass die Bezirksregierung in angemessenem Umfang den kleinen, im
Regionalplan nicht dargestellten Ortsteilen, ein Baulandpotential unter den
genannte Bedingungen zuerkennen wird.
Dazu werden die folgenden Nachweise erforderlich
sein:
- Verwertbares Bauland
innerhalb von Bebauungsplänen und im unbeplanten
Innenbereich darf für eine Bebauung nicht mehr zur Verfügung stehen. - Bedürfnisse zur
Entwicklung werden nur insoweit zuerkannt, als ein Zuzug aus
anderen Städten und Gemeinden oder Ortsteilen von Nottuln nicht aktiv
betrieben wird.
Ortsteil Darup
Der Vorlage ist ein Übersichtsplan des Ortsteiles
Darup beigefügt.
Die mit roten Punkten gekennzeichneten
Stellen weisen Bauland innerhalb eines Bebauungsplanes aus. Bei den mit blauen
Punkten gekennzeichneten Stellen wäre eine Bebauung auch ohne Bebauungsplan
denkbar. Bei den blauen Punkten ist im Einzelfall die Bauordnungsbehörde des
Kreises Coesfeld für das Baurecht maßgebend.
Ein gewisses Baulandpotential ist somit im
Ortsteil Darup zur Zeit noch vorhanden.
Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes kommen
somit nur unter den o.g. Voraussetzungen kleine Flächen in Frage.
Den politischen Gremien ist bekannt, dass es im
Bereich des Hagenbaches eine Hochwasserproblematik gibt. Die angedachten
Entwicklungen am Wullaweg und unmittelbar im Ortskern scheiterten bisher an der
Lösung dieses Problems.
Die Gemeinde befindet sich aktuell in
Verhandlungen mit der unteren Wasserbehörde, um einen Lösungsansatz zu finden.
Ortsteil Schapdetten
Für den Ortsteil Schapdetten ist der Vorlage
ebenfalls ein Übersichtsplan beigefügt.
Die Ausführungen zu den blauen und roten Punkten
gelten entsprechend.
Für die blauen Punkte gilt auch, dass das
Baurecht im Einzelfall unter den besonderen Bedingungen des unbeplanten
Innenbereiches durch das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld zu prüfen ist.
Die Restriktionen der generellen Aussagen gelten
auch für den Ortsteil Schapdetten.
Zum einen ist festzustellen, dass es ein gewisses
Baulandpotential noch gibt, zum anderen gibt es auch hier eine
Hochwasserproblematik, die zwar gelöst werden muss, aber mit der Situation in
Darup nicht vergleichbar ist.
Weiterhin ist bei einer Entwicklung insbesondere
innerhalb der Ortslage noch der Betrieb der einzelnen Bauernhöfe mit
entsprechender Viehhaltung insoweit zu berücksichtigen, dass durch einen
Bebauungsplan der Bestand der Höfe unbeeinträchtigt bleiben muss.
Konkret steht die Gemeindeverwaltung mit einem
Interessenten in Verhandlung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt können hierzu aber
noch keine Aussagen gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten entstehen erst im Rahmen einer konkreten Planungsphase
Anlagen:
Übersichtspläne