Beschlussvorschlag:
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Bauleitplanung gliedert
sich grundsätzlich in einen dreistufigen Aufbau
·
Regionalplan
·
Flächennutzungsplan
und
·
Bebauungsplan
Diese drei Pläne werden
in einem gleichzeitig nebeneinander herlaufendem „Parallelverfahren“ den
Bedürfnissen angepasst. Sie werden „aufgestellt“.
Das Änderungsverfahren
für den Regionalplan betreibt die Bezirksregierung Münster. Zur ersten
Auslegungsphase, die wegen der Nähe zum Änderungsgebiet bei der
dienstvorgesetzten Behörde, der Kreisverwaltung Coesfeld, erfolgte, sind sechs
Einwendungen vorgetragen
worden. Der detaillierte Inhalt ist hier noch nicht bekannt.
Die Fachbehörde
Bezirksregierung Münster geht davon aus, dass das Abwägungspotential dem
Regionalrat in seiner Sitzung im Juni 2007 mit einem für Nottuln positiven
Vorschlag vorgelegt werden kann.
Die Genehmigung des
zuständigen Ministeriums wird dann nach der Regionalratssitzung im Zeitraum bis
November 2007 erwartet.
Die Gemeindeverwaltung
hat parallel mit den vorbereitenden Arbeiten zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes angefangen. Unter der Maßgabe
einer sach- und zeitgerechten Abwicklung des Verfahrens ergibt sich aus
heutiger Sicht folgende Zeitachse:
Januar - März 2007 |
Konzeption der
Quartiersbildung |
Fachbereich III |
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März 2007 |
Information im
Fachausschuss |
Fachbereich III |
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ab April 2007 |
Gutachten im Vorfeld: ·
schalltechnische
Betrachtung (Auswirkung BAB auf Abstandsflächen, auf Wohnen und Bürotrakte im
Gewerbegebiet) ·
Geruchsemissionen
Große Höckesfeld und anderer Landwirte (Klärung inwieweit relevant) |
Fachbereich III, Fachgutachter, Landwirtschaftskammer |
Mai - August
2007 |
Konzeption des
Gewerbegebietes nach erstem
Planungsentwurf, Auswirkungen Schall, evtl. Geruch |
Fachbereich III,
ggfls. beauftragtes Planungsbüro |
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Juni 2007 |
Regionalrat –
Beschluss über die Änderung des Regionalplanes ·
Beantragung der
landesplanerischen Anpassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes |
Bezirksregierung
Münster |
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August 2007 |
Vorstellung in der
Politik Fertigung des ersten
Entwurfes Abstimmung mit: -
Landesbetrieb
Straßen wegen Abstandsflächen zur BAB, -
Kreis wegen
Kreisstraße, Biotop, Wasserrecht -
Landesbetrieb
Wald und Holz -
Staatliches
Umweltamt wegen Umwelt, Abstandsklassen -
Einholung
landesplanerische Zustimmung für FNP-Änderung -
IHK wegen Handel
im Gewerbegebiet -
HWK, wegen
Unterbringung der Handwerksbetriebe -
Anpassungen
Umweltbericht -
Erste Begründung
des FNP und des Bebauungsplans |
Fachbereich III |
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Oktober 2007 |
Beauftragung
Umweltbericht |
Gutachter |
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November 2007 |
Genehmigung der
Regionalplanänderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr |
Bezirksregierung |
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Januar 2008 |
Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Frühzeitige
Bürgerbeteiligung |
Fachbereich III,
ggfls. Planungsbüro |
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Februar – April
2008 |
Erarbeitung Abwägung
über die Vorträge der Bürger und Behörden |
Fachbereich III,
ggfls. Planungsbüro |
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Mai 2008 |
Ausschuss / Rat
beraten über Abwägung |
Fachbereich III,
ggfls. Planungsbüro |
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Juni - Sept. 2008 |
1. Auslegung Benachrichtigung der
Behörden und Nachbargemeinden Änderung des Entwurfes
nach Beschlusslage Anpassung
Umweltbericht und Begründung |
Fachbereich III |
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Oktober -November
2008 |
Übernahme der
Anregungen und Bedenken Anpassung der
Planungsunterlagen |
Fachbereich III,
ggfls. Planungsbüro |
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Dezember 2008 |
Ausschuss Beschluss
über die 2. Auslegung, Umweltbericht, Begründung, Benachrichtigung
Träger öffentlicher Belange über 2. Auslegung |
Fachbereich III,
ggfls. Planungsbüro, Gutachter |
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Dezember / Januar
2009 |
Öffentliche
Bekanntmachung und Auslegung. |
Fachbereich III |
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Februar 2009 |
Abwägungsmaterial
sichten und Abwägung fertigen |
Fachbereich III,
ggfls. Planungsbüro |
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April 2009 |
Ausschuss berät und
beschließt über Anregungen und beschließt die Satzung zu FNP und
Bebauungsplan als Empfehlung an den Rat. Rat beschließt die
Satzung zu FNP und Bebauungsplan. |
Fachbereich III |
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ab Mai 2009 |
drei Monate
gesetzliche Frist Bezirksregierung muss
Änderung FNP genehmigen. |
Fachbereich III, Bezirksregierung |
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August 2009 |
Veröffentlichung der
Zustimmung zur FNP-Änderung, Veröffentlichung Bebauungsplan |
Fachbereich III |
Variante:
Werden nach der 2.
Auslegung Änderungen an der Planung vorgenommen, ist zu entscheiden, inwieweit eine
erneute Auslegung erforderlich ist!
Die Verfahrensschritte
ab Oktober/ November 2008 bis Mai 2009 wären mindestens zu wiederholen!
Kostengliederung:
Die Planungskosten
gliedern sich voraussichtlich wie folgt:
Honorarkosten für
Planungsbüro Bebauungsplan 40.000,00
€
Honorarkosten für
Planungsbüro Flächennutzungsplan 20.000,00 €
Aufwand für Gutachten:
Schall, Boden, Lärm, Umwelt, Geruch
Entwässerung und
Unvorhergesehenes 40.000,00
€
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwand der Sach- und Planungskosten.