Betreff
Antrag auf vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 68 "Stiftsgärten"
hier: Schaffung eines zusätzlichen Baufensters für eine Kleinschwimmhalle durch Baugrenzen gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage 3)
Vorlage
V00010/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

Die Festsetzung eines Baufensters durch Baugrenzen, wie im beigefügten Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 68 „Stiftsgärten“ dargestellt (Anlage 2), wird als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die Grundstückseigentümer „Auf der alten Breide 24“ sind an die Gemeinde herangetreten und haben den Wunsch geäußert, im rückwärtigen Teil ihres Grundstücks mit Wohnhaus ein Baufenster zur Errichtung einer Kleinschwimmhalle zu erhalten. Die Schwimmhalle wird aufgrund gesundheitlicher Gründe zur sportlichen Betätigung benötigt (s. Anlage 1).

Detailregelungen werden zusätzlich über eine Vereinbarung zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Nottuln getroffen und ins Grundbuch übernommen.

 

Die zu beteiligenden Anwohner sind von den Antragstellern zum Vorhaben befragt worden. Sie haben durch Unterschrift auf entsprechender Planzeichnung erklärt, dass sie gegen das Vorhaben keine Einwendungen haben. Eine Abwägung über vorgetragene Anregungen war deshalb nicht erforderlich. Auf die Notwendigkeit einer Baulast sind die Antragssteller hingewiesen worden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1            Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 68

Anlage 2            Übersichtskarten

Anlage 3            Ausschnitte aus dem Bebauungsplan alt und neu

Anlage 4             Begründung

Anlage 5             Satzung