Münsterlandschule Tilbeck

 

Herr Schulte berichtet, dass die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind ihre Kinder zuerst an einer allgemeinen Grundschule anzumelden. Gleichzeitig melden sie ihre Kinder an der Münsterlandschule Tilbeck an. Die Münsterlandschule Tilbeck ist gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, Auskunft zu geben, welche Schüler und Schülerinnen aufgenommen wurden. Die Erziehungsberechtigten jedoch versäumen, wenn ihr Kind bei der Münsterlandschule Tilbeck aufgenommen wird, wieder bei der allgemeinbildenden Grundschule abzumelden. Dieses würde teilweise erst nach Schuljahresbeginn auffallen, wenn das Kind nicht zum Unterricht erscheint. Dieser Zustand sei nicht zufriedenstellend.

 

Frau Bürger teilt mit, dass aus Schapdetten zwei Schüler/innen, aus Nottuln ebenfalls zwei Schüler/innen und aus Appelhülsen drei Schüler/innen in der Münsterlandschule Tilbeck aufgenommen wurden.

 

Herr Fallberg sagt zu, dass mit Herrn Hieke von der KOSMOS-Bildung gGmbH (Schulträger) hinsichtlich dieser Problematik Kontakt aufgenommen wird.