Sitzung: 30.03.2011 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Münsterlandschule Tilbeck
Herr Schulte
berichtet, dass die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind ihre Kinder zuerst
an einer allgemeinen Grundschule anzumelden. Gleichzeitig melden sie ihre
Kinder an der Münsterlandschule Tilbeck an. Die Münsterlandschule Tilbeck ist
gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, Auskunft zu geben, welche
Schüler und Schülerinnen aufgenommen wurden. Die Erziehungsberechtigten jedoch
versäumen, wenn ihr Kind bei der Münsterlandschule Tilbeck aufgenommen wird,
wieder bei der allgemeinbildenden Grundschule abzumelden. Dieses würde
teilweise erst nach Schuljahresbeginn auffallen, wenn das Kind nicht zum
Unterricht erscheint. Dieser Zustand sei nicht zufriedenstellend.
Frau Bürger
teilt mit, dass aus Schapdetten zwei Schüler/innen, aus Nottuln ebenfalls zwei
Schüler/innen und aus Appelhülsen drei Schüler/innen in der Münsterlandschule
Tilbeck aufgenommen wurden.
Herr Fallberg
sagt zu, dass mit Herrn Hieke von der KOSMOS-Bildung gGmbH (Schulträger)
hinsichtlich dieser Problematik Kontakt aufgenommen wird.