Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Die Vorlage Nr. 027/2011 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Herr Fallberg informiert die Ausschussmitglieder über die Terminvorgabe der Bezirksregierung Münster und die daraus resultierende Sondersitzung.

Er weist auf Punkt 4 der Genehmigung der Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I in Billerbeck hin, wonach für die Bildung von vier Parallelklassen mindestens 92 Kinder aus Billerbeck und Rosendahl-Darfeld erforderlich sind.

80 Kinder sind aus Billerbeck und Darfeld angemeldet. Somit können laut vorliegender Genehmigung lediglich drei Parallelklassen gebildet werden. Dieses würde jedoch bedeuten, dass Billerbecker Kinder abgewiesen werden müssten. Die Stadt Billerbeck hat daher um Zustimmung für die Aufnahme zweier Nottulner Kinder gebeten.

 

Es folgt eine rege Diskussion der Ausschussmitglieder.

 

Herr Thies, Herr Hardt sowie Frau Schlüter aus Nottuln berichten über ihre Beweggründe, die dazu geführt haben, ihre Kinder an der Gemeinschaftsschule Billerbeck anzumelden.

 

Nach weiterer Diskussion stellt Herr Broloer einen Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel, in dieser Ausschusssitzung eine grundsätzliche Entscheidung zu erlangen, ob Nottulner Kinder nach Billerbeck gehen dürfen.

 

Die Zulässigkeit des Antrages wird mit

 

Ja 5    Nein 10    Enthaltung 0

 

abgelehnt.

 

Frau Brülle-Buchenau schlägt vor, eine verbindliche Rechtsauskunft vom Ministerium für Schule und Weiterbildung einzuholen, inwiefern der Elternwille, verbunden mit dem Grundrecht der freien Schulwahl, vor dem Hintergrund der Begrenzung auf drei Parallelklassen zu werten ist.

 

Anschließend ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Die Angelegenheit wird bis zur nächsten Sitzung am 30.03.2011 vertagt. Bis dahin soll eine verbindliche, schriftliche Auskunft des Landes eingeholt werden, ob trotz einer möglichen einmaligen Zustimmung der Gemeinde Nottuln zur Aufnahme von drei Nottulner Schülern zum Schuljahr 2011/2012, der Beschluss des Ausschusses vom 23.11.2010 (Begrenzung auf 3 Züge) und die daraufhin erteilte Genehmigung Bestand haben.