Sitzung: 17.03.2011 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 027/2011
Die Vorlage
Nr. 027/2011 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Herr Fallberg
informiert die Ausschussmitglieder über die Terminvorgabe der Bezirksregierung
Münster und die daraus resultierende Sondersitzung.
Er weist auf
Punkt 4 der Genehmigung der Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I in
Billerbeck hin, wonach für die Bildung von vier Parallelklassen mindestens
92 Kinder aus Billerbeck und Rosendahl-Darfeld erforderlich sind.
80 Kinder
sind aus Billerbeck und Darfeld angemeldet. Somit können laut vorliegender
Genehmigung lediglich drei Parallelklassen gebildet werden. Dieses würde jedoch
bedeuten, dass Billerbecker Kinder abgewiesen werden müssten. Die Stadt
Billerbeck hat daher um Zustimmung für die Aufnahme zweier Nottulner Kinder
gebeten.
Es folgt eine
rege Diskussion der Ausschussmitglieder.
Herr Thies,
Herr Hardt sowie Frau Schlüter aus Nottuln berichten über ihre Beweggründe, die
dazu geführt haben, ihre Kinder an der Gemeinschaftsschule Billerbeck anzumelden.
Nach weiterer
Diskussion stellt Herr Broloer einen Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel,
in dieser Ausschusssitzung eine grundsätzliche Entscheidung zu erlangen, ob
Nottulner Kinder nach Billerbeck gehen dürfen.
Die
Zulässigkeit des Antrages wird mit
Ja 5 Nein 10
Enthaltung 0
abgelehnt.
Frau
Brülle-Buchenau schlägt vor, eine verbindliche Rechtsauskunft vom Ministerium
für Schule und Weiterbildung einzuholen, inwiefern der Elternwille, verbunden
mit dem Grundrecht der freien Schulwahl, vor dem Hintergrund der Begrenzung auf
drei Parallelklassen zu werten ist.
Anschließend
ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Die
Angelegenheit wird bis zur nächsten Sitzung am 30.03.2011 vertagt. Bis dahin
soll eine verbindliche, schriftliche Auskunft des Landes eingeholt werden, ob
trotz einer möglichen einmaligen Zustimmung der Gemeinde Nottuln zur Aufnahme
von drei Nottulner Schülern zum Schuljahr 2011/2012, der Beschluss des
Ausschusses vom 23.11.2010 (Begrenzung auf 3 Züge) und die daraufhin
erteilte Genehmigung Bestand haben.